Hallo, es gibt mehrere Möglichkeiten und das Ordnungsamt ist, je nach Kommune, eine große Abteilung. Es gibt den Vollzugsaußendienst oder den Innendienst für z.B. Gewerbeangelegenheiten, oder allgemeine Ordnungswidrigkeit, die Straßenverkehrsbehörde und vieles mehr.
In NRW benötigt man eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder als Beamte/r als Verwaltungswirt/in im mittleren Dienst. Im gehobenen Dienst benötigt man eine Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirten oder zum Bachelor Arts/Laws.
Verdients im mittleren Dienst E5-E9a vka im gehobenen Dienst e9b-12 VKA oder als Beamter A6-A9 oder A9-A12 wie bei der Polizei oder anderen Behörden auch. Den Verdienst kann man sich im Internet ausrechnen.
Als Amtsleiter ist auch eine e13 oder A13 drin.
In NRW hat das Ordnungsamt die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung im Stadtgebiet abzuwehren. Dafür stehen dem Ordnungsamt nach §24 OBG NRW Polizeibefugnisse zu. Des Weiteren nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW auch für weitere Zwangsmaßnahmen. Ich hatte zB gestern im Dienst einer Zwangseinweisung, 3 Ruhestörungen, eine hilflose Person und einen aggressiven Bettler im Stadtgebiet.
Grüße
Jemand vom Ordnungsamt