Stimmt es, dass man einfach so mit dem Auto nicht durch die Gegend fahren darf?

8 Antworten

Hallo erstmal,

es stimmt, dass man mit einem Auto nicht einfach beliebig durch die Gegend fahren darf.

§ 30 Abs. 1 Satz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt:

  • „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn dadurch andere Personen belästigt werden.“

Wenn sich Anwohner über Lärm oder störendes Fahren beschweren und dies bei der Polizei oder dem Ordnungsamt melden, kann das zu einem Verstoß führen. Besonders in städtischen Gebieten sind „Autoposer“ oft von dieser Regel betroffen.

Falls du in so eine Situation gerätst, kann es schnell teuer werden. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften wird mit einem Bußgeld von 100 € bestraft. Die entsprechenden Details lauten:

Tatbestandsnummer 130624:

§ 30 Abs. 1 StVO, § 49 StVO, § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG, 118 BKat

Bußgeld: 100,00 € (keine Punkte).

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen!

Bei weiteren Fragen stehe ich dir gerne zur Verfügung. Fahr vorsichtig!

Beste Grüße

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

So schwer ist das nicht nachzuweisen. In Hamburg auf der Reeperbahn oder in Köln auf den Kölner Ringen sind oft Personen, die mit ihren Fahrzeugen „Posen“ und ständig auf und abfahren. Dort wird dieser Tatbestand oft angewendet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Das ist richtig!

Unnützes Hin- und Herfahren ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit nach § 30 Abs. 1 Satz 3 StVO.

Der Tatbestand ist erfüllt, wenn man ohne Notwendigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft eine Strecke mehrmals abfährt und andere dadurch belästigt werden.

Woher ich das weiß:Recherche

Das Problem ist es nach zu weisen. Wenn man sagt, man befinde sich auf einer "Prüf- und Einstellfahrt", z.B. weil man einem komisches Geräusch aus dem Motor- oder Fahrwerksbereich auf den Grund gehen will, kann niemand etwas dagegen machen.

Dass man allerdings ausgerechnet auf der Reeperbahn diese Prüf- und Einstellfahrt vornehmen muss wird der Polizei gegenüber eher schwer zu begründen sein.

Solange das Auto zugelassen und versichert ist und der Fahrer eine entsprechende Fahrerlaubnis hat, darf er von A nach B fahren. Solange er nen Grund dafür hat’“. Grundloses rumfahren ist hingegen verboten

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 16 Jahren KFZ-Mechatroniker