Was macht der Lerher dann?

7 Antworten

Der Lehrer muss eine Gefahreneinschätzung vornehmen und dann ggf. das Jugendamt informieren. Das Jugendamt entscheidet über das weitere Vorgehen. Bei Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung wird erst einmal eine sog. Inobnutnahme veranlasst werden, in einem Heim, in einer Pflegefamilie, aber auch bei Verwandten des Kindes.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Moorhuhn68  16.07.2022, 19:58

Was heisst gefahreneinschätzung? Wenn unsere Mathelehrer informiert wird und vermutet, dass es nicht regelmäßig vorkommt und "nur" an der Sechs in der letzten Mathearbeit liegt, hat der Schüler womöglich Pech? Oder wenn das Kind, das behauptet geschlagen zu werden, schon öfter durch Lügen aufgefallen ist und keine "Beweise" wie etwa blaue Flecken hat?

1
Stoffel977  16.07.2022, 20:02
@Moorhuhn68

Gefahreneinschätzung ist ein Begriff aus dem KJHG, die er nicht alleine machen muss.

3
WalterE  10.08.2022, 23:42
@Moorhuhn68

Auch mathelehrer sollten mit der Rechtslage vertraut sein

1

Wenn das Kind in diesem Fall sagt, dass es nicht heim will, dann kommt es auch nicht heim. Auf gar keinen Fall!

Evtl ist eine familiäre Lösung (z.B. Großeltern möglich) oder das Kind schläft erstmal ein oder zwei Nächte bei der besten Freundin. Ist so etwas nicht möglich oder sinnvoll, gibt es Notplätze in Heimen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

In der Schweiz habe ich einen solchen Fall erlebt. Das Mädchen kam mit einem blauen Auge in die Schule. Ich habe den Sozialarbeiter informiert. Das Mädchen musste nicht mehr heim. Wenn du überzeugt sagst, du willst nicht mehr heim, werden sie dich wohl unterstützen.

Das entscheidet das Jugendamt im Einzelfall. Wenn dort niemand erreichbar ist (zu Schulzeiten aber sehr unwahrscheinlich), im Notfall auch erst mal die Polizei. Wenn eine ernsthafte Gefahr für das Kind besteht, wird niemand es nach Hause schicken.

Er kontaktiert das Jugendamt. Im Optimalfall hat der Lehrer da bereits eine Kontaktperson und eine Telefonnummer.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
dasjkdiasjdkdk 
Fragesteller
 24.03.2022, 22:50

Ja aber wird man dann nach Hause geschickt vorrübergehend? Denn das wär schlecht

0
Moorhuhn68  16.07.2022, 20:05
@dasjkdiasjdkdk

Soweit ich weiss, darf das Jugendamt dich erst mal nicht nach Hause schicken, wenn du auf Inobhutnahme bestehst. Kommt das Amt aber später zu dem Schluss, dass du gelogen oder übertrieben hast (zb die täglichen Stockschläge in Wahrheit die einzige Ohrfeige in 14 Jahren war), kann dies durchaus passieren. Die werden dann aber trotzdem ein Auge auf die Familie haben.

0