Es ist immer ein Geben und ein Nehmen, auch in einer Jugendhilfeeinrichtung, in die man ja eigentlich auch nicht einfach so kommt und es gewichtige Gründe für das Jugendamt gab, diese teure Maßnahme zu finanzieren. Aus Deinen Ausführungen ist nicht ersichtlich ob Du überhaupt noch Kontakt zu Deinen leiblichen Eltern bzw. Deiner Familie hast und wie alt Du mittlerweile bist. Wenn man >18 einen gesetzlichen Betreuer hat, dann hat das auch seine Gründe.
Ich gehe mal davon aus, dass Du noch in Ausbildung oder Schule bist und dem Antrag gem. §41 SGB VIII, also Hilfe für junge Volljährige, zugestimmt bzw. gem. mit dem Jugendamt gestellt hast und er bewilligt wurde.
Inwieweit die Aussage des Betreuers stimmt, kann ich nicht beurteilen, aber ich finde sie, wenn es Dein Bezugserzieher ist, schon grenzwertig, denn seine Aufgabe ist es schon, oder wäre es in den letzten Jahren gewesen, Dir eine gewisse soziale Kompetenz zu vermitteln. Um objektiv zu urteilen müsste man sich natürlich auch die Gegenseite anhören.
Ich habe selbst lange in einem Heim und im Jugendamt gearbeitet, und daher weiß ich, dass es seine Aufgabe ist Dich bei einer Wohnungsuche zu unterstützen, wie es wohl im Hilfeplangespräch (was steht im Hilfeplan?) mit dem zuständigen Jugendamt vereinbart wurde. Wenn Du das alleine könntest, dann wärest Du ja nicht stationär untergebracht oder Deine Eltern würden Dich unterstützen. Wenn ich richtig informiert ist, dann ist es mittlerweile nicht mehr Aufgabe des gesetzlichen Betreuers für Dich ein Wohnung zu suchen, aber wie wäre eine konzertierte Aktion mit Heim (Bezugserzieher), dem gesetzlichem Betreuer und Dir. Da sollte doch etwas zu finden sein, wenn man die Aufgaben klar verteilt.
Die plakative "Verunglimpfung" hilft niemanden und die Jugendhilfeeinrichtung hat ja eine Aufgabe zu erfüllen, wofür sie gut bezahlt wird. Ich würde gg. ein außerordentliches Hifeplangespräch beim zuständigen Sozialarbeiter des Jugendamtes anregen, wo das Thema auf den Tisch kommt.