Was kann ich tun?

3 Antworten

Das kann man aus der Beschreibung nicht erkennen. Ich frage mich allerdings, was die DSGVO mit dem Thema zu tun haben soll ... wenn Du solche Umwege gehst, die mit dem eigentlichen Sachverhalt genau nichts zu tun haben, musst Du Dich nicht wundern, dass man sich zunächst da drum kümmert.

Wir hier können nichts konkretes sagen, da wir weder wissen, was genau passiert ist, noch was Dir auf Grund der Betreuung erlaubt ist, hatte ja vielleicht auch damit zu tun.

Gruss

Banken ändern den Zugang zum Onlinebanking nicht eigenmächtig.

Vielleicht lag ein technischer Fehler vor.

Hast Du eine gesetzliche Betreuung?

Wenn Ja, darfst Du alleine unterschreiben?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verbraucherberatung seit 1991

Servus245 
Beitragsersteller
 09.07.2025, 10:08

Ja ich habe eine gesetzliche Betreuerin

Wahrscheinlich nichts. Das wird deine Betreuung machen müssen.