Was kann ich beantragen?

2 Antworten

Ich nehme an das Du bereits volljährig, aber noch unter 25 bist !

Dann müsste erst einmal der Grund für deinen Auszug ein wichtiger sein, wenn es um finanzielle Unterstützung vom Jobcenter geht.

Nach deinem Auszug steht dir unter 25 Jahren erst einmal dein Kindergeld von derzeit 255 Euro zu, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst.

In einer schulischen Ausbildung oder Studium stünde dir nach dem Auszug ein höheres Bafög - bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen zu.

Bei einer betrieblichen Erstausbildung käme dann BAB - von der Agentur für Arbeit in Betracht, kostenlose Rechner für Bafög - und BAB - findest Du im Internet.

Solltest Du eine Azubivergütung erhalten, käme es darauf an wie hoch die Brutto und Nettovergütung ist.

Derzeit stünden dir nach dem Auszug bei Leistungsfähigkeit der Eltern theoretisch 990 Euro an Unterhalt zu.

Das Kindergeld von 255 Euro und evtl. Bafög - bzw. BAB - würden darauf voll angerechnet.

Mit einer Azubivergütung kannst Du von der Nettovergütung pauschal 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen in Abzug bringen, der Rest würde dann auch auf diese 990 Euro angerechnet.

Also selbst wenn die Eltern leistungsfähig wären, stünde dir im Regelfall selbst bei wichtigen Grund für den Auszug kein Unterhalt mehr von den Eltern zu, wenn Du mit deinem anrechenbaren Einkommen auf 990 Euro oder mehr kommen würdest.

Berufsausbildungsbeihilfe (BaB) bei dualer Ausbildung. Bafög bei schulischer Ausbildung.

Dazu direkte Auszahlung des Kindergeldes an dich. Und Unterhalt deiner Eltern.