Was ist wenn man zu viele Fehltage in der Ausbildung hat?

5 Antworten

1. Deine Gesundheit geht vor, deine Vorsorgetermine sind absolut Pflicht für dich und die nimmst du alle mit. Wenn du krank bist und nicht arbeiten kannst, holst du dir den Krankenschein. (wenn du mal morgens ein bisschen Kopfschmerzen hast oder krumm gelegen hast, gehst du zur Arbeit und trinkst einen Kaffee, dann geht das schon.)

2. Achte darauf dass du wirklich die gesamten unterrichts- und Ausbildungsinhalte mitbekommst und das auch nachweisen kannst. Gute Noten in der Berufsschule sind besser, komplettes Berichtsheft sind Pflicht.

3. Die Kammern sind etwas unterschiedlich, manchmal machen die bei 15% Fehlzeiten schon Stress, manchmal lassen die 25% Fehlzeiten durchgehen.

Schlimmstenfalls musst du ein halbes Jahr verlängern, aber das ist niemals ein Kündigungsgrund oder ein Grund die Ausbildung aufzugeben

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beratung in beruflichen Fragen

Bei uns war es so, dass man in 3 Jahren nur 180 Fehltage haben durfte. Wenn es mehr waren dann wurde man nicht zur Prüfung zugelassen. Egal ob man krank ist oder nicht. Du bekommst halt nicht genug Stoff mit.

Wie es in deiner Ausbildung jetzt ist musst du schauen. Vielleicht sind es bei dir weniger Tage die dich von der Prüfung ausschließen.

Gesundheit ist wichtiger, aber wenn du das nicht besser wird dann wirst du auch die nächste Ausbildung nicht schaffen.

painbtww 
Fragesteller
 10.07.2023, 08:35

also soll ich meine Gesundheitlichen Anliegen nicht mehr behandeln lassen?

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shandy794  10.07.2023, 08:40
@painbtww

Ich denke mal, dass du ein Arztbericht bei der IHK nachweisen kannst, dann solltest du auch in die Prüfung zugelassen werden. Aber es liegt bei der IHK, wenn die meinen: Nein, du hast zu viele Fehlstunden und wirst nicht in die Prüfung zugelassen, dann verlängert quasi deine Ausbildung. Du musst mal vorher mit der IHK sprechen, wie das bei einem Fall ist. Besser früher damit beschäftigen als kurz vor der Prüfung.

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LenciMay  10.07.2023, 08:49
@painbtww

Doch, aber dann musst du das eben in den Vordergrund stellen bevor du eine Ausbildung anfängst.

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Rheinflip  10.07.2023, 09:34

das ist doch Unsinn. schlimmstenfalls macht man die Prüfung ein halbes Jahr später

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LenciMay  10.07.2023, 09:47
@Rheinflip

Ja natürlich kann man die dann zum nächsten freien Termin neu machen, aber es ist kein schwachsinn, dass die zuständige Kammer einen von der Prüfung aufgrund von Fehlstunden ausschließen kann.

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LenciMay  10.07.2023, 12:02
@Rheinflip

Ich glaube du verstehst nicht was ich genau meine. Sagen wir mal du schreibst 2023 deine Abschlussprüfung. Du hast aber (als Beispiel) mehr als 180 Fehlstunden gehabt. Wenn dein AG dich für die Abschlussprüfung anmelden will kommt die Benachrichtigung, dass du nicht zugelassen bist, weil du zu viele Fehlstunden hast. Somit musst du dann das letzte Lehrjahr wiederholen bis zur nächsten Abschlussprüfung. Da musst du dann natürlich wieder darauf achten nicht zu fehlen. Zum nächsten Termin wirst du dann wieder von deinem AG angemeldet und unter der Voraussetzung, dass die Stunden nicht überschritten sind darfst du dann die Prüfung ablegen. Bei bestehen hast du dann auch die Ausbildung beendet.

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Rheinflip  10.07.2023, 12:05
@LenciMay

du hättest dir auch einfach mal meine Antwort durchlesen können.

du musst doch nicht das komplette ausbildungsjahr noch mal dranhängen es reicht ein halbes Jahr

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LenciMay  10.07.2023, 12:36
@Rheinflip

Ich habe mir deine Antwort durchgelesen und geschrieben ,,BIS ZUR NÄCHSTEN PRÜFUNG". Kann in einem halben Jahr sein, aber auch in einem ganzen Jahr. Bei einer Bekannten war es nämlich so, dass sie das ganze Jahr machen musst, weil es nach einem halben Jahr keine Prüfung gab und ja diese Ausbildungsberufe gibt es auch. Ich weiß schon wovon ich rede. Nicht so wie andere Leute.

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Rheinflip  17.07.2023, 08:30
@LenciMay

"Wenn es mehr waren dann wurde man nicht zur Prüfung zugelassen. Egal ob man krank ist oder nicht. " du schreibst in deiner ursprünglichen Antwort auf die Frage nichts von einer Verlängerung sondern von einem Ausschluss.

schlichtweg falsch

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Das kann man nicht so genau festlegen. Aber einen bestimmten %-Satz von Fehltagen (egal ob entschuldigt oder nicht) darfst du nicht überschreiten, sonst wirst du nicht zur Prüfung zugelassen, und musst um ein halbes Jahr verlängern.

Bei zuviel verpasstem Stoff, kann die Übernahme ins nächste Lehrjahr, oder die Zulassung zur Prüfung gefährdet sein.

Da du für Krankheit nichts kannst, kannst du dann nur deinen Willen bekunden die Ausbildung fortzusetzen und dagegen läßt sich wenig sagen.

Lass dich beraten und dir genaue Zahlen nennen. Wegen solch einer Erkrankung gibt es sicherlich andere Normen.