Was ist unterschied zwischen halteverbot und eingeschränkten halteverbot?

2 Antworten

Absolutes Haltverbot (Anlage 2 lfd. Nr. 62 StVO):
Das Halten auf der Fahrbahn ist verboten. (Kann durch Zusatzzeichen auf den Seitenstreifen erweitert oder nur auf dem Seitenstreifen angeordnet werden.)

Eingeschränktes Haltverbot (Anlage 2 lfd. Nr. 63 StVO):
1. Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht länger als drei Minuten auf der Fahrbahn halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.
2. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden.
(Kann ebenfalls durch Zusatzzeichen auf den Seitenstreifen erweitert oder nur auf dem Seitenstreifen angeordnet werden.)

Beim absoluten Haltverbot darf also nie gehalten (und erst recht nicht geparkt) werden.

Beim eingeschränkten Haltverbot darf bis zu drei Minuten gehalten (aber nicht geparkt) werden. Beim Ein-/Aussteiegn oder Be-/Entladen gilt die drei-Minuten-Grenze nicht.

Parken ist gemäß § 12 Abs. 2 StVO, wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält.

Bei einem absoluten Halteverbot darfst Du selbst kurzzeitig nicht Dein Fahrzeug dort abstellen. Bei einem eingeschränkten Halteverbot darfst Du dort zwar halten, aber nicht parken.

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen