Was haltet ihr von dem Anmachspruch?

9 Antworten

wenn mir jemand so etwas sagen würde hätte ich den jenigen direkt blockiert.

Der spruch gehört nicht einmal zu denn anmachsprüchen sondern eher zur Belästigung.

Also kurz gesagt der spruch ist ziemlich schlecht und hört sich einfach as*i an.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Da weiß eine Frau doch wenigstens sofort, woran sie ist. Du musst aber damit rechnen, dass dann als Antwort so ein Spruch kommt: »Gratuliere, Herr Raab! Ich hätte es ja niemals für möglich gehalten. Aber Sie haben sich tatsächlich schon wieder unterboten.«

Ich habe mal einen Dokumentarfilm gesehen, wie Faultiere stundenlang auf einem Baum schlafen und wenn sie aufwachen, ihren eigenen Arm mit einem Ast verwechseln und versuchen sich daran zu hängen und dann ins Leere fallen und sterben.

Das war das Dümmste was ich je gesehen habe und dann kam dieser Beitrag …

Der ist total super! Denn jede Frau mit Verstand nimmt kann dann davon laufen.

Herzlichen Glückwunsch, du hast herausgefunden, wie man ganz leicht zu einer Anzeige wegen sexueller Belästigung kommt!

Und zu einer kräftigen Ohrfeige.

SO REDET MAN EINFACH NICHT!


Zeta2004 
Beitragsersteller
 30.07.2025, 19:22

Sexuelle Belästigung (§184i StGB) setzt körperliche Berührung voraus.

https://dejure.org/gesetze/StGB/184i.html

LG

Tarani157  30.07.2025, 19:26
@Zeta2004

Beispiele für Belästigung mit sexuellem Bezug:

  • Anzügliche oder herabsetzende Bemerkungen über das Aussehen
  • Hinterherpfeifen, Cat calling
  • indiskretes Ausfragen über Lebensführung und Liebesleben
  • Aufforderungen zu sexuellen Handlungen
  • sich Entblößen
  • Anbringen oder Versenden pornografischer Darstellungen
  • aufdringliche Blicke
  • unerwünschter Körperkontakt
  • wiederholte körperliche Annäherungen, die zufällig erscheinen
  • unangemessene Briefe, Anrufe, Nachrichten oder Geschenke
  • sexuelle Anspielungen, obszöne Witze, Gesten und Kommentare
  • Nachstellen, Verfolgen oder Bedrängen
  • Körperliche Gewalt, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung

https://diskriminierungsschutz.uni-halle.de/howto/sexuelle_belaestigung/

Wenn sie der/diejenige belästigt fühlt, IST es Belästigung.

Zeta2004 
Beitragsersteller
 30.07.2025, 23:42
@Tarani157

Nochmal. Ich beziehe mich auf das Strafgesetzbuch mit Bezug auf deinen initialen Post. Nicht auf den Diskriminierungsschutz einer Universität.

Lmorg  31.07.2025, 13:17
@Tarani157

Sorry aber was als sexuelle Belästigung GILT, steht im Strafgesetzbuch - da hat der FS recht, ob es dir gefällt oder nicht.

Nicht das Gefühl von irgendjemandem entscheidet darüber, was eine Straftat ist, sondern das Gesetz. Und das darf auch gerne so bleiben oder wie stellst du dir das vor Gericht bitte vor, wenn da jemand aufschlagen muss, weil er laut Aussage des Klägers "aufdringlich" zu ihm/ihr rübergeguckt oder ihm/ihr hinterhergepfiffen hat?

Meinst du, da sagt der Richter "Ja, wenn der Kläger das behauptet und du nicht beweisen kannst, dass du das nicht gemacht hast, dann hast du eine Straftat begangen"?

Wo nehmen manche das eigentlich her, dass nur noch das Gefühl vom mutmaßlichen Opfer zählt... steht und stand auch nie in irgendeinem Gesetzestext.