Was hältst du davon, dass man jetzt alle 12 Monate sein Geschlecht wechseln darf?

Das Ergebnis basiert auf 57 Abstimmungen

Einfach albern 56%
Finde ich gut 23%
Anders 14%
Unnötig 7%
Bin zwiegespalten 0%
RedPanther  12.04.2024, 16:08

Inwiefern leidest du denn darunter, wenn eine beliebige fremde Person ihren Geschlechtseintrag mehrfach ändert?

KevinFloppy 
Fragesteller
 12.04.2024, 16:09

Das war halt nur nicht die Frage

15 Antworten

Von Experte Adomox bestätigt
Anders

Ich kann es nicht fassen, dass man das jedes Mal erklären muss.

Ja, theoretisch KANN man das. Es geht aber nicht darum, das GESCHLECHT ändern zu lassen, sondern den GESCHLECHTSEINTRAG und den Vornamen. Man kann also theoretisch jedes Jahr besagten Eintrag ändern lassen.

Jetzt frage ich dich mal folgendes: was wäre bitte der Sinn dahinter? Es geht hier um trans* und inter Menschen. Eine trans* Person wird wohl kaum jedes Jahr den Eintrag bzw. den Vornamen ändern lassen. Denn das ist extrem zeitaufwändig, da jedes Mal sämtlichen Unterlagen geändert werden müssen. Zumal es auch Geld kosten wird.

Und von trans* Menschen abgesehen, bezweifle ich Mal, dass das jemand aus Lust und Laune, einfach Mal aus Spaß macht.

Und selbst WENN: muss doch das interessieren? Wenn jemand dafür Zeit und Geld opfern will, ist das deren Sache. Bleibt trotzdem fraglich, ob das jemand aus Spaß macht. Wozu denn auch.

Nachtrag: die Antwort steht übrigens in dem Gesetzesentwurf. Einfach lesen, dann findest du die Antwort. So schwer kann das nicht sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Teil der LGBTQ+ Community
KevinFloppy 
Fragesteller
 12.04.2024, 16:02

Es geht um die Sinnhaftigkeit

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LunarEclipse  12.04.2024, 16:06
@KevinFloppy

Habe ich verstanden. Du hast das Gesetz wohl nicht verstanden. Lies meine Antwort noch mal. Was du da fragst, ist nicht sinnvoll und zeigt, dass du es entweder nicht verstanden hast, oder ganz einfach hetzen willst.

Für trans* Menschen ist es ein gutes Gesetz, denn das alte TSG ist entwirdigend und verfassungswidrig.

Für cis Menschen wie dich ist es völlig irrelevant, weil es doch nicht betrifft. Also kann es dir wirklich egal sein.

Und niemand wird aus Spaß seinen Geschlechtseintrag ständig ändern lassen, das kostet Zeit und vor allem Geld. Also ist die Frage überflüssig.

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LunarEclipse  12.04.2024, 16:08
@KevinFloppy

Ah, du liest meine Antwort also nicht, und stellst dich quer. Ich habe in meiner Antwort auf deine Frage geantwortet. Es ist sinnvoll für trans Menschen, für DICH ist es irrelevant, weil du nicht betroffen bist. Punkt.

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KevinFloppy 
Fragesteller
 12.04.2024, 16:09
@LunarEclipse

Wie oft müssen Trans denn ihr Geschlecht so durchschnittlich wechseln?

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LunarEclipse  12.04.2024, 16:11
@KevinFloppy

Trans* Menschen* heißt es. Und sagmal, hast du dich nicht Mal eine Minute damit beschäftigt? Transgender lassen ihren GeschlechtsEINTRAG in der Regel EINMAL ändern, darum geht es doch!!!! Dass es EINFACHER ist.

Rede ich gegen eine Wand?!

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LunarEclipse  12.04.2024, 16:14
@KevinFloppy

Ja, okay. Offensichtlich rede ich gegen eine Wand.

Mein Lieber.

Lies den Gesetzestext.

Nach einer erfolgten Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen soll für eine erneute Änderung eine Sperrfrist von einem Jahr gelten. Damit soll vermieden werden, dass Entscheidungen übereilt getroffen werden. Ab der Anmeldung gegenüber dem Standesamt kann eine erneute Änderung also erst nach 15 Monaten vorgenommen werden (3 Monate Anmeldefrist plus 12 Monate Sperrfrist).
[...]
Die geplante Regelung sieht ausschließlich die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen vor.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg--224546

Es steht doch da, kannst du lesen????

Es geht überhaupt nicht darum, das jemand jedes Jahr den Eintrag ändern lässt, mein Gott. Lies doch richtig, dann müsstest du die Frage hat nicht stellen!!!

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RedPanther  12.04.2024, 16:17
@KevinFloppy
Es geht um die Sinnhaftigkeit

Nein, dir gehts einfach nur darum, Dinge lieber blöd zu finden als zu versuchen, sie zu verstehen.

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LunarEclipse  12.04.2024, 16:17
@RedPanther

Nicht so voreilig..vielleicht fehlt einfach die Gehirnkapazität, um es überhaupt verstehen zu können..

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LunarEclipse  12.04.2024, 16:18
@KevinFloppy

Sag Mal, stellst du dich absichtlich dumm? Du willst es nicht verstehen, okay. Dann lass es halt. Aber es steht alles im Gesetzesentwurf, du musst nur lesen.

Es steht alles da, was du wissen musst. Also bitte. Benutz dein Hirn und ließ es doch einfach selbst.

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KevinFloppy 
Fragesteller
 12.04.2024, 16:20
@LunarEclipse

Deine Argumentation ist einfach albern. Du sagst, dass es Trans darum geht einmalig ihr Geschlecht zu ändern. Das konnten sie davor auch schon. Du hast keine Antwort darauf, weshalb das jährlich erfolgen darf

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LunarEclipse  12.04.2024, 16:22
@KevinFloppy

Unfassbar bist du, wirklich.

Nochmal für dich, da du offenbar nicht hinterher kommst:

Das alte TSG ist VERFASSUNGSWIDRIG und entwirdigend. Deswegen wurde es abgelöst. Es war extrem schwer für trans* Menschen, ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen. DAS IST DOCH DER GANZE PUNKT.

Und doch, ich habe eine Antwort. Aber du willst dad ja offensichtlich nicht hören. Lies den verdammten Gesetzestext. DA STEHT ES DRIN!!!!

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Adomox  12.04.2024, 16:23
@KevinFloppy

Vorher war dieser Prozess mit ewigem Zeit-, Nerven-, Leidens- und Kostenaufwand verbunden. Jetzt ist dies nicht mehr so - das ist der Grundgedanke.

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KevinFloppy 
Fragesteller
 12.04.2024, 16:24
@LunarEclipse

Ja klar soll es schwierig sein. Es soll nicht so sein, dass jemand aus einer Laune raus zum Standesamt geht und sagt: Ach ich wäre jetzt gerne eine Frau.

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KevinFloppy 
Fragesteller
 12.04.2024, 16:25
@Adomox

Aber wozu dann alle 12 Monate? Darum gehts

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Adomox  12.04.2024, 16:25
@KevinFloppy
Damit soll vermieden werden, dass Entscheidungen übereilt getroffen werden.

Das hat Lunar oben bereits erklärt.

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KevinFloppy 
Fragesteller
 12.04.2024, 16:26
@Adomox

Das führt aber eher dazu. Denn in 12 Monaten kann man es ja wieder ändern

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LunarEclipse  12.04.2024, 16:26
@KevinFloppy

Was ein schlaues Kerlchen du doch bist, Mensch.

Kannst du lesen? Brauchst du eine Brille?!

Die geplante Regelung sieht ausschließlich die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen vor. Die Frage, ob eine Person, die zusätzlich geschlechtsangleichende körperliche/medizinische Maßnahmen in Erwägung zieht, solche vornehmen kann, wird nicht durch das SBGG geregelt. In diesem Fall gelten wie bisher allein fachmedizinische Prüfkriterien.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg--224546

Nochmal. ES STEHT ALLES DA DRIN. Benutz deine Gehirnzelle und ließ es doch einfach selbst.

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Adomox  12.04.2024, 16:26
@KevinFloppy

Vielleicht sehen Menschen mit Hirnwindungen das auch einfach anders als du.

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KimTalk  12.04.2024, 16:16

Boris Pistorius wäre beispielsweise mit einem Geschlechtseintrag als „Frau“ schon früher Verteidigungsminister geworden und Frau Lambrecht wäre uns als Quotenfrau im Bundeskabinett erspart geblieben.

Es wird vielleicht doch eifrig genutzt werden…

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Adomox  12.04.2024, 16:19
@KimTalk

Wird es das in den anderen Ländern mit vergleichbarem Gesetz?

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Von Experte LunarEclipse bestätigt
Anders

Wenn man sich nicht mal ansatzweise mit der Thematik auseinandersetzt, sondern einfach nur Medien mit einseitigen und vereinfachenden Sichtweisen konsumiert, kommen solche dummen Fragestellungen dabei raus.

Ab voraussichtlich November wird es möglich sein, den Geschlechtseintrag beim Standesamt durch einen einfachen Verwaltungsakt korrigieren zu lassen, wenn dieser sich bislang nicht mit dem Geschlecht deckt, mit dem man sich identifiziert. Das eigene Geschlecht ändert sich dadurch natürlich nicht.

Für die meisten Menschen in Deutschland ist diese Möglichkeit irrelevant und die, die es betrifft, werden vermutlich nur einmal in ihrem Leben Gebrauch davon machen, allein weil im Nachgang noch erheblicher Aufwand und Kosten entstehen. Grundsätzlich ist aber eine erneute Korrektur des Geschlechtseintrag möglich, denn es ist nun mal nicht ausgeschlossen, dass eine Person im Laufe der Zeit ihr Geschlecht differenzierter betrachtet und der Geschlechtseintrag dann doch nicht mehr passend erscheint.

Dass man Angaben beim Standesamt mehrfach ändern kann, ist übrigens nicht unüblich. Du kannst verheiratet sein, dann geschieden, dann wieder veheiratet und wieder geschieden. Dabei gibt es übrigens sozusagen auch eine Wartezeit von 12 Monaten in Form des Trennungsjahres. Die wenigsten kämen aber auf die Idee, die Frage zu stellen: „Was hältst du davon, dass man alle 12 Monate seinen Ehepartern wechseln darf?“

Nur, weil man theoretisch nach 12 Monaten eine Ehe beenden kann, ist das doch nicht das Ziel, dass jeder bei der Eheschließung hat. Und nur weil man theoretisch nach 12 Monaten den Geschlechtseintrag erneut korrigieren kann, ist das nicht das Ziel von Menschen, die davon künftig Gebrauch machen.

Anders

Ich finde, es kann uns allen, die es nicht betrifft, gepflegt am Arsch vorbei gehen.

Ich kapiere echt nicht, was sich Leute darüber aufregen, auf die es keinerlei Einfluss hat wenn irgendein Mensch aus der Nachbarstadt regelmäßig seinen Geschlechtseintrag ändert?

Es sollte wirklich nicht zu viel verlangt sein, Leute einfach so leben zu lassen wie sie leben wollen. Wenn jemand Spaß dran hat, alle 15 Monate das Geld für nen Verwaltungsakt und nen neuen Personalausweis auszugeben und seine Mitmenschen bezüglich der geschlechtlichen Anrede zu verwirren, soll er das doch einfach machen?

Dieses Gesetz zwingt dich nicht, es genauso zu machen. Wenn du deinen Geschlechtseintrag nicht ändern möchtest, ändere ihn einfach nicht und fertig.

Aber ja, natürlich: Wenn man mit dem Umstand überfordert ist, dass andere Menschen vielleicht nicht genau so leben wollen wie man selbst es normal findet, dann muss man wohl aus Prinzip dagegen sein. Sollte man halt nicht unbedingt als Zeichen von Sozialkompetenz oder Intelligenz fehlinterpretieren.

KevinFloppy 
Fragesteller
 12.04.2024, 16:18

Wir müssen ins schon an die biologische Realität halten

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RedPanther  12.04.2024, 16:25
@KevinFloppy

Warum? Tun wir auch sonst nicht, z.B. wenn wir versuchen altersbedingte Ausfallerscheinungen an unserem Körper durch Medikamente zu korrigieren, damit wir länger leben können. Oder wenn Hormonpräparate wie Bonbons gefuttert werden, damit das tägliche Pimpern seinen biologischen Zweck nicht erfüllt. Beides empfindet niemand als falsch; ganz im Gegenteil, es wird als zivilisatorische Errungenschaft gefeiert, dass es diese Möglichkeiten gibt.

Warum sind dir gerade hier "biologischen Realitäten" plötzlich wichig? Zumal die noch nichtmal so eindeutig binär sind, wie die biologische Fachwelt vor 50 Jahren noch dachte.

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KevinFloppy 
Fragesteller
 12.04.2024, 16:27
@RedPanther

Du argumentierst gegen Immun- oder Chemotherapie. Gegen Mittel gegen Aids oder andere tödlich verlaufende Krankheiten.

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princesskenny  12.04.2024, 16:28
@KevinFloppy

Trans*Identität ist faktisch belegt. Biologie ist nicht das einzige was das Geschlecht ausmacht.

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KevinFloppy 
Fragesteller
 12.04.2024, 16:30
@princesskenny

Doch. Es gibt zwei Geschlechter, männlich und weiblich. Man unterscheidet sie nach ihrer Fähigkeit, welche Art Keimzellen sie produzieren. Das andere sind Identitäten. Davon gibts so viel, wie man möchte

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RedPanther  12.04.2024, 16:30
@KevinFloppy

Vielleicht solltest du erst lesen, bevor du kommentiert.

Nein, ich sage dir dass gerade das, was wir sonst auch gut und richtig finden, von biologischen Vorgaben abweicht. Dass es also für mehr Lebensqualität ggf. notwendig ist, von der Biologie abzuweichen.

Aber ich hatte tatsächlich schon eher an Blutdrucktabletten oder Insulin gedacht.

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RedPanther  12.04.2024, 16:30
@KevinFloppy
Das andere sind Identitäten. Davon gibts so viel, wie man möchte

Kann es sein, dass es bei dem Eintrag im Personenregister und auf dem Personalausweis genau darum geht: Um die Identität?

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princesskenny  12.04.2024, 16:32
@KevinFloppy

Geschlechtsidentität ist auch Teil des Geschlechts im gesamten! Biologie allein macht das Geschlecht nicht aus. Geschlecht ist ein Spektrum, welches nicht nur aus Biologie besteht.

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KevinFloppy 
Fragesteller
 12.04.2024, 16:32
@RedPanther

Wenn jemand denkt, er muss vom Mann zur Frau werden oder andersrum, soll er das Recht haben, dass zu tun. Aber wozu alle 12 Monate und dann nur durch eine Spracherklärung?

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KevinFloppy 
Fragesteller
 12.04.2024, 16:34
@RedPanther

Nein. Es geht um das Geschlecht. Das steht so auch im Perso.

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RedPanther  12.04.2024, 17:29
@princesskenny

Doch, wenn er der Meinung ist dass Wasser lieber bergauf fließen sollte, wird er anfangen jeden Menschen als Lügner zu bezeichnen, der was anderes behauptet.

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Finde ich gut

Hat mehr Vorteile als Nachteile, also finde ich es natürlich gut.

In der Praxis sind es übrigens 15 Monate und nicht 12 soweit ich weiß.

LunarEclipse  12.04.2024, 16:02

Ja, 3 Monate bis es geändert wird und dann eben 12 Monate Sperrfrist

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Finde ich gut

Wenn jemand sein Geschlecht wechseln will, ist das seine Sache und es geht mich nichts an. Warum sollte ich also etwas dagegen haben?

Die Darstellung "einmal im Jahr" ist auch eine widerliche Verdrehung. Der Gesetzestext will nicht möglichst häufige Wechsel fördern, sondern umgekehrt voreilige Wechsel verhindern.

Mir scheint, hier soll nur gehetzt werden.

LunarEclipse  12.04.2024, 16:03

Natürlich ist das Hetze

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KevinFloppy 
Fragesteller
 12.04.2024, 16:03
2. Künftig freie Wahl: Die im noch geltenden Transsexuellengesetz für eine Änderung des Geschlechtseintrags geregelten Voraussetzungen fallen komplett weg. Zumindest jeder Volljährige kann sein Geschlecht dann einmal im Jahr ohne Weiteres selbst bestimmen.
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LunarEclipse  12.04.2024, 16:09
@KevinFloppy

GeschlechtsEINTRAG!!!! Und nur weil man es KANN, heißt das NICHT, dass man das auch macht, meine Güte!!! Es kostet ZEIT UND GELD, weil man alle Dokumente ändern lassen muss. Das wird niemand aus Spaß machen, du Genie.

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LunarEclipse  12.04.2024, 16:11
@KevinFloppy

Ach weißt du was, es ist sinnlos mit dir zu reden. Du liest nicht, was ich schreibe, oder verstehst es nicht. Wie auch immer, lassen wir das Mal.

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LunarEclipse  12.04.2024, 16:15
@KevinFloppy

Nein, tue ich nicht. Du kannst den Inhalt meiner Antworten offenbar nur nicht verstehen. Ich habe dir jetzt mehrmals gesagt, was der Sinn ist.

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LunarEclipse  12.04.2024, 16:19
@KevinFloppy

Weißt du was, nerve jemand anderen. Ich habe es dir mehrmals erklärt, du scheinst es nicht verstehen zu können. Dann lassen wir das. Es hat offenbar keinen Sinn, mit dir zu reden.

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LunarEclipse  12.04.2024, 16:23
@KevinFloppy

Ah, daher weht also der Wind. Du willst Bestätigung und hetzen, mehr nicht.

Schönen Tag noch, Kevin. Du machst deinem Namen alle Ehre.

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KevinFloppy 
Fragesteller
 12.04.2024, 16:25
@LunarEclipse

Nein. Das unterstellst du, weil du keine vernünftigen Antworten hast

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LunarEclipse  12.04.2024, 16:26
@KevinFloppy

Ist gut jetzt, Kind. Wenn du meinst, ein Zitat aus dem Gesetzestext ist nicht aussagekräftig, fehlt dir vielleicht einfach die nötige Hirnkapazität.

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LunarEclipse  12.04.2024, 16:30
@KevinFloppy

Tue ich nicht, nur du verstehst es offenbar nicht. Ich sage es zum letzen mal. Lies. Den. Gesetzestext. Ich hab dir sogar einen Teil kopiert, alles was du machen musst, ist lesen. Das macht man mit den Augen. Da steht alles drin, was du wissen musst.

Ende der Diskussion, mit dir zu diskutieren ist ungefähr genau so sinnvoll, wie mit einem Toaster zu reden.

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KevinFloppy 
Fragesteller
 12.04.2024, 16:33
@LunarEclipse

Sag mal, hat man dir die Synapsen aus der Stirn gezogen oder was stimmt mit dir nicht. Die Frage ist, wozu es nötig ist, das alle 12 Monate zu dürfen

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LunarEclipse  12.04.2024, 16:40
@KevinFloppy

Kind. Ich sag's dir nochmal. Es steht im Gesetzestext!!! Da steht 1 zu 1 die Antwort auf deine Frage. Lies es, oder lass es eben. Aber geh mir nicht auf den Geist.

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LunarEclipse  12.04.2024, 16:43
@KevinFloppy
Nach einer erfolgten Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen soll für eine erneute Änderung eine Sperrfrist von einem Jahr gelten. Damit soll vermieden werden, dass Entscheidungen übereilt getroffen werden. Ab der Anmeldung gegenüber dem Standesamt kann eine erneute Änderung also erst nach 15 Monaten vorgenommen werden (3 Monate Anmeldefrist plus 12 Monate Sperrfrist).
[...]
Die geplante Regelung sieht ausschließlich die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen vor. Die Frage, ob eine Person, die zusätzlich geschlechtsangleichende körperliche/medizinische Maßnahmen in Erwägung zieht, solche vornehmen kann, wird nicht durch das SBGG geregelt. In diesem Fall gelten wie bisher allein fachmedizinische Prüfkriterien.

Da. Das ist die Antwort. Es steht genau da. Lies das. Und geh mir nicht auf den Geist damit.

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LunarEclipse  12.04.2024, 16:46
@KevinFloppy

Mein lieber. Das ist der GESETZESENTWURF! DAS STEHT IM GESETZ DRIN.

Wie kann man denn so schwer von Begriff sein?!

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xYunaagirlyy  12.04.2024, 20:39
@KevinFloppy

Es soll damit vermieden werden, dass die Entscheidung übereilt getroffen wird, bzw. die Person es vielleicht bereut, oder anders sieht. In dem Fall, wenn man den Namen nur einmal ändern könnte, würde es eben dahingehend sehr schwer sein, dass Personen, die sich vielleicht doch falsch entschieden haben, nicht mehr zurück können, und damit wieder genauso beschissen dastehen, wie vor der Änderung.

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