Was darf der Rundfunk bei Schulden?

6 Antworten

Du dürfen pfänden. Im Gegensatz zu einem Privatgläubiger dürfen die für die Pfändung die Vollstreckungsbehörde deiner Stadt/Landkreis beauftragen, nachdem sie die Beitragsschuld durch Bescheid festgeschrieben haben. Die tun so etwas gerne, wegen der Verjährung. Die Stadt ist dann gezwungen, bei dir zu pfänden. Wenn bei dir aber nichts zu holen ist, gibt es keine weitere Sonderregelung.

Beziehst du Sozialleistungen, kannst du dich bis drei Jahre rückwirkend befreien lassen.

Auf Ratenzahlung lassen die sich normalerweise ein, allerdings sind sie nicht dazu verpflichtet.

Panamacity3  18.04.2024, 09:36

"Im Gegensatz zu einem Privatgläubiger dürfen die für die Pfändung die Vollstreckungsbehörde deiner Stadt/Landkreis beauftragen,"

Da bist Du nicht auf dem neuesten Stand, zumindest für NRW:

NRW-Kommunen geben Verantwortung ab. WDR treibt zukünftig selbst offenen Rundfunkbeitrag ein

26.02.2024, 16:18 Uhr

"Städte und Landkreise haben bislang den Gerichtsvollzieher geschickt, wenn Rundfunkgebühren nicht gezahlt wurden. Damit ist nun Schluss."

https://www.ksta.de/kultur-medien/rundfunkgebuehren-nrw-kommunen-geben-verantwortung-an-den-wdr-ab-747020

0
Der Rundfunk ist die größte abzocke keine frage

Das ist völliger Unsinn.

Der Beitragsservice hat grundsätzlich dieselben Möglichkeiten wie andere Gläubiger auch.

Ratenzahlung darf abgelehnt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Ne, die sind Behörden und müssen daher den Umweg über Zivilprozesse und Gerichtsvollzieher gar nicht gehen, sondern können Festsetzungsbescheide erlassen und im Wege der Verwaltungsvollstreckung vorgehen. Da können sie dann auch pfänden etc.

ZauselMimi  17.04.2024, 23:46

Keine Behörden, aber Sonderstatus. Zur Zeit wird versucht, diesen Sonderstatus zu entziehen, so dass Schluss damit wäre, die Städte/Gemeinden mit Vollstreckung zu beauftragen.

1
gorbi210  18.04.2024, 00:06
@ZauselMimi

Diese Versuche hat es schon ein paar Mal gegeben: Alle erfolglos. Und so wird es bleiben.

2
FordPrefect  18.04.2024, 10:35
@Panamacity3

Das hat aber mit der Aussage keinen Sachzusammenhang. Stattdessen wird in NRW eben die Beitragszentrale selbst den GerV schicken - oder eigene Mitarbeiter dafür abstellen.

0
Panamacity3  18.04.2024, 11:32
@FordPrefect

"...die Beitragszentrale selbst den GerV schicken - oder eigene Mitarbeiter dafür abstellen."

Das ist schlicht unmöglich. Das wäre ja noch schöner, wenn die ÖR Vollzugsrechte hätten. (Hätten sie gerne :-))

0
FordPrefect  18.04.2024, 13:29
@Panamacity3

Äh - selbstverständlich kann die Beitragszentrale das auch eigenen Mitarbeitern überlassen. Oder einen Dritten beauftragen, etwa den Zoll. Der erledigt das ja für die GKV auch schon. Hier geht es nur um die Frage, ob die Kreise bzw. Kommunen ihre eigenen GerV dafür beauftragen sollen oder nicht (und das wiederum eine Frage der Zahl der beizutreibenden Fälle - denn dann sind ggfs. mehr Stellen für GerV nötig). Bisher ist dem in den meisten BL so, aber das ist nicht zwingend notwendig.

0
Panamacity3  18.04.2024, 13:34
@FordPrefect

"Oder einen Dritten beauftragen, etwa den Zoll. Der erledigt das ja für die GKV auch schon."

Völlig unmöglich, dass die ÖR den Zoll "beauftragen" könnten.

0
Panamacity3  18.04.2024, 13:36
@FordPrefect

"..selbstverständlich kann die Beitragszentrale das auch eigenen Mitarbeitern überlassen."

Diese Mitarbeiter haben keinerlei Vollzugsrechte. Wenn die vor der Tür stehen, bleiben sie auch da.

0
FordPrefect  18.04.2024, 14:01
@Panamacity3
Völlig unmöglich

Nein, dazu ist lediglich eine entsprechende Vereinbarung nötig. So wie bei der GKV auch.

0
gorbi210  18.04.2024, 18:39
@Panamacity3

Danke für die Info. Ich wohne in Bayern, daher ist mir das nicht bekannt gewesen. Aber der WDR wird dann vermutlich, wie auch schon in Bayern die Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragen. Da das schon jeder Privatmann mit einem vollstreckbaren Titel machen kann, kann das der ör Rundfunk erst recht.

1
FordPrefect  19.04.2024, 14:24
@Panamacity3

Unsinn. Es ist nur eine Frage, wer das entsprechende Personal vorzuhalten hat. Rechtlich gesehen kann jeder Sender der Sendeanstalten auch selbst Vollstreckungsmitarbeiter einstellen, denn der Vollzug als hoheitlicher Akt kann auf Angestellte und auch Selbstständige delegiert werden. Das ist ja bei BezirkskaminkehrermeisterInnen zum Beispiel auch nicht anders.

0

Die ÖR sollen ja gemäß Staatsvertrag die Grundversorgung der Bürger mit Informationen sicherstellen.

Was hat DAS noch mit Grundversorgung zu tun?

Alpha, BR (BR1, BR2, BR3, BR Klassik, B5 Akutell BR, B5 Plus, BR Bayern Plus, BR Puls, BR Heimat), HR (HR1, HR2 Kultur, HR3, HR4, HR Info), KIKA, MDR (MDR Aktuell, MDR Klassik, MDR Kultur, MDR Sachsen Anhalt), NDR (NDR1, NDR2, NJOY, NDR Kultur, NDR Info, NDR Info Spezial, NDR BLUE, NDR Plus) ONE, PHOENIX, RADIO BREMEN, RBB (InfoRadio RBB, Kulturradio RBB, RBB 88.8, RadioEins RBB), SR (SR Antenne, SR1, SR2, SR3), SWR (SWR1, SWR2, SWR3, SWR4), TAGESSCHAU 24, WDR (WDR 1Live, Cosmo WDR, Kiraka WDR, WDR2, WDR3, WDR4, WDR5) ZDF_info und 3SAT...

Über 23.000 Festangestellte hat die ARD, zuständig für elf Fernsehprogramme, 55 Hörfunkprogramme, 16 Orchester und acht Chöre. Dazu circa 3400 Mitarbeiter beim ZDF.

Der Rundfunk ist die größte abzocke

Nein. Der ÖRR kann und darf natürlich inhaltlich kritisiert werden, aber er ist für eine Demokratie unverzichtbar. Außerdem produziert er herausragende Dokumentationen und ein umfassendes Informationsangebot.

keine frage,

Stimmt. Das ist keine Frage, sondern Unsinn.

ist ja auch alles in der Grauzone

Falsch. Die Existenz des ÖRR ist verfassungsrechtlich geschützt und alles Klagen bis vor den EUGh dagegen gescheitert.

und staatlich.

Nein, sondern Ländersache und in unabhängigen Medienanstalten gegliedert. Deswegen heißt es auch "Rundfunkstaatsvetrag".

Meine Frage ist allerdings was darf der Rundfunk wenn man Schulden hat?

Alles was ein kommerzieller Gläubiger auch kann - nur schneller, denn als öffentlich-rechtliche Körperschaft braucht es keinen Mahnbescheid, die Gebührenbescheide sind unmittelbar vollstreckbar.

Dürfen die agieren wie normale Unternehmen

Ja.

oder gibt es da extra Klauseln?

Siehe oben.

Dürfen die Pfänden?

Selbstverständlich.

Dürfen die Ratenzahlungen ablehnen?

Ja, wie jeder andere Gläubiger auch.

In Welcher höhe Dürfen Sie ablehnen? Gibt es villt sogar Sachen wie man sich befreien lassen kann?

Auch das. Näheres findest du unter

www.rundfunkbeitrag.de