Strom schulden?
Hallo guten Tag ich hoffe jemand kann mir weiter helfen ,es geht um mein Stromanbieter
Ich zahle jeden Monat 88€ für eine 1 Zimmer Wohnung, nun sind aber kosten entstanden Gebühren.
Weill das Geld 1 Tag später aufm Konto ankommt,und deshalb kosten Gebühren steigen und das seit paar Monaten.
Und jetzt soll ich 130€ sofort zahlen kann ich aber nicht ,und hab nach einer Ratenzahlung gefragt!
Mine Frage wäre darf der Stromanbieter meine Ratenzahlung ablehnen in Höhe von 20 oder 30€ Weill ich nicht mehr zahlen kann .mfg 🙂✌️
3 Antworten
Natürlich darf er das.
Warum soll er nicht das Recht haben, sein Geld haben zu wollen?
Einen Anspruch auf eine Ratenzahlung hast Du nicht, allerdings gewähren die Stromanbieter das in der Regel, zumindest wenn es sich um den örtlichen Grundversorger handelt.
Ich würde aber separat prüfen, warum deine monatlichen Abschläge mit 88 € EUR so hoch sind, wenn Du nur eine 1-Raumwohnung hast. Ich zahle aktuell 70 € für eine 4-Raumwohnung mit 130 m².
Hey vielen Dank ✌️🙂, ich habe das im Internet gefunden
Nun hat die Bundesregierung das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) reformiert. Seit 25. Februar müssen Energielieferanten und Netzbetreiber einer Zahlung in zwölf Raten zustimmen, in Härtefällen sollen bis zu 18 Teilbeträge möglich sein.12.05.2022
Könenn sie mir dazu vielleicht etwas sagen danke mfg
Das ist ein österreichisches Gesetz. Bist Du aus Österreich? Hier geht es aber wohl um Nachforderungen aus einer Abrechnung und nicht um laufende Zahlungen.
auf eine Ratenzahlung hast du keinen Anspruch. Wenn der Anbieter als keine Ratenzahlung will , darf er diese ablehnen.
Sorge dafür das der offene Betrag immer unter 100€ bleibt. Dann darf nämlich nicht gesperrt werden.
Einen Anspruch auf Ratenzahlung hat man eben doch!
Der Anbieter muss zustimmen und hat kein Recht diese zu verweigern.
Sie muss natürlich der Forderung angemessen sein, klar....
Heißt wenn eine Forderung sagen wir mal 1000€ beträgt, dann wäre eine Ratenzahlung von 20€ unangemessen, da zu niedrig die Rate angesetzt wäre.
Na dann begründe das doch gern mal mit den entsprechenden Paragraphen, das dieser dazu verpflichtet ist ;-)
Danke ✌️🙂
Ich habe das im Internet gefunden
Nun hat die Bundesregierung das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) reformiert. Seit 25. Februar müssen Energielieferanten und Netzbetreiber einer Zahlung in zwölf Raten zustimmen, in Härtefällen sollen bis zu 18 Teilbeträge möglich sein.12.05.2022