3 Antworten

Wird er.

Elementare Grundrechte gelten aber halt eben für alle und diese sind auch ohne wenn und aber zu wahren.

Das kann ich schonmal vorweg sagen ohne mir Stahl als aggressives Rumpelstilzchen ohne Ahnung von irgendwas anzutun...

Interessanter Fakt dazu aber: Die Elektronische Fußfessel hätte in diesem Falle, egal wie sehr der Typ da oben darüber lamentiert, vermutlich eher wenig gebracht. Die wird in erster Linie dazu verwendet sicherzustellen, dass der Träger einem bestimmten Schutzraum nicht näherkommt.

Zum Beispiel: Führungsaufsicht ist angeordnet. und ich habe die Entscheidung gesehen, die war sehr sehr umfangreich angeordnet. Unter anderem ist angeordnet dass sich die Person von z.B. Kindergärten oder Schulen fernhalten soll.

Man hat in der Überwachung nun einen bestimmten 'Kreis' um genau solche Gebäude und wenn der Täter sich in diesen Kreis bewegt wird Alarm geschlagen. Nun fand die Entführung aber auf dem Schulweg statt... insofern hätte man hier vermutlich an sich schon kein Warnsignal gehabt.

Dementsprechend ist es dann auch wieder überzogen sich darüber aufzuregen, dass keine Fußfessel angebracht wurde.

Ach ja... und er DURFTE sie auch nicht ablehnen.

Wie gesagt: Es war Führungsaufsicht angeordnet. Mit der Fußfessel als Weisung. Ein Verstoß gegen diese Weisung stellt eine neue Straftat dar. Und genau das ist auch passiert: Die Person, von der gesprochen wird, hat die Fußfessel abgelehnt und entsprechend damit eine neue Straftat begangen, für die die Person auch verurteilt wird.

NUR: Mit ZWANG anbringen kann man das Ding nicht. Und hat man in diesem Kontext auch nicht gemacht.


gojobro 
Fragesteller
 19.09.2023, 14:24

Naja. 5 Jahre in Bau statt 2 Jahre wäre deutlich schlauer.

0
BeviBaby  19.09.2023, 14:26
@gojobro

5 Jahre gibt es dann, wenn 5 Jahre angemessen und angebracht sind.

Unser Verurteilter da oben saß soweit ich weiß deutlich länger als 2 Jahre.

0

Also - ohne mir das 10-Minuten-Video jetzt angesehen zu haben: Ich denke, der Kinderschutz genießt in Deutschland einen deutlich höheren Stellenwert als in den meisten anderen Ländern der Welt.

Ich bin beispielsweise in der Kommunalpolitik, der Freiwilligen Feuerwehr und einem Sportverein engagiert...
Im Umgang mit Kindern und Jugendlichen müssen wir Schulungen durchlaufen, in regelmäßigen Abständen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, eine Erklärung zum Kindeswohl unterzeichnen usw.
Im Sportverein gibt es eigens eine/n Kinderschutzbeauftragte/n.
Bei der Feuerwehr (Jugendfeuerwehr und Minderjährige in der Einsatzabteilung) wird streng auf Dinge wie Jugendschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz usw. geachtet und es sind unzählige Dokumente auszufüllen und zu unterschreiben, was z.B. die Teilnahme an Übernachtungen, Ausflügen, Fotografieren usw. angeht.

In Sachen Prävention sind wir, denke ich, in Deutschland weltweit Spitzenreiter.

Natürlich gebe ich Dir insofern Recht: Strafen für jede Art von Misshandlung von Kindern kann man gar nicht genug bestrafen. Was ich persönlich mit solchen Menschen tun würde, kann und darf ich hier leider nicht schreiben.
Und manchmal kann auch ich nicht nachvollziehen, warum ein Täter mit einer gefühlt viel zu milden Strafe davon kommt.
Auf der anderen Seite gibt es aber nun einmal Gesetze, in deren Rahmen sich eben auch Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte bewegen müssen. Und auf bloßen Verdacht hin kann man niemanden einsperren. Klar gibt es in anderen Ländern strengere Gesetze oder eben auch mal Selbstjustiz... da werden dann aber häufig unschuldige Menschen bestraft oder gar getötet.

Kinder können nicht wählen, also ist deren meinung erstmal nicht relevant.