Warum werden nur Männer in diesem Fall berücksichtigt?

Das Ergebnis basiert auf 20 Abstimmungen

Ja 65%
Mir Egal 20%
Nein 10%
Bei Frauen ist das was anderes 5%

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

mir is ehrlich gesagt nich ein fall einer weiblichen Exhibitionistin bekannt.

(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung

1. nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder

2. nach § 174 Absatz 3 Nummer 1 oder § 176a Absatz 1 Nummer 1

aber da steht noch das zu

edit

hab grad dass dazu entdeckt

https://www.stern.de/lifestyle/leute/fall-antje-moenning--exhibitionismus-ist-nur-fuer-maenner-strafbar-8399742.html

ich lese noch durch; lohnt der Artikel is heavy.....

Abdallah128 
Fragesteller
 16.08.2022, 07:49

Sehr interessant, danke für deine Recherche.

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Abdallah128 
Fragesteller
 16.08.2022, 07:54
@ewigsuzu

Ok danke dafür...werde ich auch gleich lesen😂👍

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Mir Egal

Ist doch schon längst in Arbeit. Empfohlen ist das ohnehin aus dem StGB zu streichen, oder ersatzweise geschlechtsneutral zu formulieren:

https://de.wikipedia.org/wiki/Exhibitionismus#Geschlecht_und_Schuldf%C3%A4higkeit_der_T%C3%A4ters

Ende Januar 2017 beschloss der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages einstimmig, dass er die Forderung nach geschlechtsneutraler Formulierung des § 183 StGB unterstütze.[20] Die Reformkommission zum Sexualstrafrecht legte dem Bundesjustizminister am 19. Juli 2017 einen Abschlussbericht vor, in dem sie empfiehlt § 183 StGB zu streichen (Punkte 52, Seite 20), und für den Fall, dass er nicht gestrichen wird, ihn auf Täterseite geschlechtsneutral zu fassen (Punkt 53, Seite 20).[21] Entsprechend einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion "[...] sieht die Bundesregierung – unabhängig von der genannten Entscheidung des BVerfG und den Änderungen im Personenstandsgesetz, auf welche die Frage Bezug nimmt – die Notwendigkeit, die Ausgestaltung von § 183 StGB zu überprüfen."

Eine Streichung macht Sinn, da ohnehin in vielen Fällen von einer Schuldunfähigkeit auszugehen ist und ausserdem §183a den Punkt abdeckt (und zwar auch für Frauen).

Exhibitionismus einer Frau bzw. einer diversen oder geschlechtslosen Person kann nach § 183a StGB – Erregung öffentlichen Ärgernisses – strafbar sein.
Abdallah128 
Fragesteller
 16.08.2022, 07:46

Interessant.

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Artus01  16.08.2022, 08:19
Ende Januar 2017 ...

Tja, vor gut 5 Jahren, in welcher unteren Schublade eines Schreibtischs das wol schlummert?

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DerRoll  16.08.2022, 09:20
@Artus01

Wie das nun so ist hat scheinbar der Bundestag im Moment drängendere Probleme als eine Strafrechtsreform. Wenn ich nur wüßte welche das gerade sind...

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Artus01  16.08.2022, 12:56
@DerRoll

Solche Problem gibt es immer, allerdings wäre diese "Reform" ein Klacks.

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DerRoll  16.08.2022, 13:02
@Artus01

Das ist nun mal eingebunden die die gesamten Ergebnisse der Kommission für die Strafrechtsreform. Das dürfte dann wenn es mal auf der TO steht alles in einem Abwasch abgehandelt werden. Lassen wir uns überraschen.

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Mir Egal

mir ist erstens kein Fall einer weiblichen Exibitionistin bekannt.. zweitens sind die Reaktionen darauf garantiert anders.. drittens bin ich mir eig ziemlich sicher das sie gleich bestraft werden.

Und nur mal am Rand erwähnt.. hat aber nichts mit dem Strafmaß zu tun.. wenn die sich überhaupt nicht rasiert haben.. sieht man da eig sowieso nichts xD

Ja

Klar, auch da gilt der Grundsatz der Gleichheit. Und es gibt auch exhibitionistische Frauen. Das ist zwar selten, gibt es aber. In der Regel dürften Sicherheits- und Justizbehörden dieselben Grundlagen wie bei Männern anlegen.

Von mir aus. Es ist nur etwas schwierig, da bei den Frauen alles unter Putz ist. Ich habe noch keine Frau gesehen, die einem im Park auflauert. Aber wenn du eine findest, zeig sie an.