Warum werden nur Männer in diesem Fall berücksichtigt?
Ich habe erfahren, das der Straftatbestand des Exhibitionismus nur von Männern erfüllt werden kann, wenn diese ihr Geschlechtsteil in der Öffentlichkeit entblößen.Sollten Frauen nicht auch berücksichtigt werden, allein wegen der Gleichberechtigung.
Das Ergebnis basiert auf 20 Abstimmungen
8 Antworten
mir is ehrlich gesagt nich ein fall einer weiblichen Exhibitionistin bekannt.
(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung
1. nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder
2. nach § 174 Absatz 3 Nummer 1 oder § 176a Absatz 1 Nummer 1
aber da steht noch das zu
edit
hab grad dass dazu entdeckt
ich lese noch durch; lohnt der Artikel is heavy.....
sehr geiler titel xD
ich lese ...
Ok danke dafür...werde ich auch gleich lesen😂👍
Ist doch schon längst in Arbeit. Empfohlen ist das ohnehin aus dem StGB zu streichen, oder ersatzweise geschlechtsneutral zu formulieren:
https://de.wikipedia.org/wiki/Exhibitionismus#Geschlecht_und_Schuldf%C3%A4higkeit_der_T%C3%A4ters
Ende Januar 2017 beschloss der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages einstimmig, dass er die Forderung nach geschlechtsneutraler Formulierung des § 183 StGB unterstütze.[20] Die Reformkommission zum Sexualstrafrecht legte dem Bundesjustizminister am 19. Juli 2017 einen Abschlussbericht vor, in dem sie empfiehlt § 183 StGB zu streichen (Punkte 52, Seite 20), und für den Fall, dass er nicht gestrichen wird, ihn auf Täterseite geschlechtsneutral zu fassen (Punkt 53, Seite 20).[21] Entsprechend einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion "[...] sieht die Bundesregierung – unabhängig von der genannten Entscheidung des BVerfG und den Änderungen im Personenstandsgesetz, auf welche die Frage Bezug nimmt – die Notwendigkeit, die Ausgestaltung von § 183 StGB zu überprüfen."
Eine Streichung macht Sinn, da ohnehin in vielen Fällen von einer Schuldunfähigkeit auszugehen ist und ausserdem §183a den Punkt abdeckt (und zwar auch für Frauen).
Exhibitionismus einer Frau bzw. einer diversen oder geschlechtslosen Person kann nach § 183a StGB – Erregung öffentlichen Ärgernisses – strafbar sein.
Ende Januar 2017 ...
Tja, vor gut 5 Jahren, in welcher unteren Schublade eines Schreibtischs das wol schlummert?
mir ist erstens kein Fall einer weiblichen Exibitionistin bekannt.. zweitens sind die Reaktionen darauf garantiert anders.. drittens bin ich mir eig ziemlich sicher das sie gleich bestraft werden.
Und nur mal am Rand erwähnt.. hat aber nichts mit dem Strafmaß zu tun.. wenn die sich überhaupt nicht rasiert haben.. sieht man da eig sowieso nichts xD
Klar, auch da gilt der Grundsatz der Gleichheit. Und es gibt auch exhibitionistische Frauen. Das ist zwar selten, gibt es aber. In der Regel dürften Sicherheits- und Justizbehörden dieselben Grundlagen wie bei Männern anlegen.
Von mir aus. Es ist nur etwas schwierig, da bei den Frauen alles unter Putz ist. Ich habe noch keine Frau gesehen, die einem im Park auflauert. Aber wenn du eine findest, zeig sie an.
Sehr interessant, danke für deine Recherche.