Warum verbietet man aktive Sterbehilfe, während Abtreibung erlaubt ist?
Nicht falsch verstehen, bin für das Recht auf Abtreibung. Aber um das mal ins Verhältnis zu setzen: Hier darf eine Person frei über das Leben eines anderen Lebens (nämlich das Kind) entscheiden, ob es auf die Welt kommen darf und welche Möglichkeiten es dabei gehabt hätte etc. Wenn aber eine Person SELBER über sein eigenes Leben entscheiden möchte, ist es nicht erlaubt, das klingt doch schon sehr paradox.
8 Antworten
Da sind einige Dinge in deiner Frage enthalten, die nicht korrekt sind.
- Abtreibung ist nicht "erlaubt", bzw. legal. Abtreibung ist lediglich straffrei und das auch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Eine indikationslose Abtreibung ist aber trotzdem RECHTSWIDRIG. Ausdrücklich nicht rechtswidrig sind Schwangerschaftsabbrüche nur dann, wenn sie aus medizinischen Gründen erfolgen müssen oder nach einer Vergewaltigung.
- Suizid ist nicht verboten. Man kann selbst über sein eigenes Leben entscheiden und sich das Leben nehmen.
- AKTIVE Sterbehilfe bedeutet, dass eine dritte Person aktiv in das Geschehen eingreift. Aktive Sterbehilfe ist also KEIN assistierter Suizid, bei dem eine dritte Person einfach nur zB ein tödlich wirkendes Medikament bereitstellt, dass der Sterbewillige dann einnimmt, sondern ein aktives Tun, zB Spritzen des tödlichen Medikamentes. Und da ist eben die Grenze zu Mord und Totschlag ziemlich dünn.
Zusätzlich möchte ich anmerken, dass eine Schwangere zwar auch über ihre Leibesfrucht, aber doch in erster Linie über ihren eigenen Körper entscheidet, da der Embryo zum Zeitpunkt der Abtreibung noch nicht lebensfähig ist.
Und wie gesagt: eine Person darf selbst über ihr eigenes Leben entscheiden und darf dies auch beenden, wenn sie selbst dazu in der Lage ist. Insofern erkenne ich da kein Paradoxon.
Die Begrenzungen auf therapeutisches Klonen sind so eine weitere Sache. Zwar unterstütze ich einschränkungen bis zu einem gewissen Grad - auf Grund der Beschaffung - aber warum verletzt es die Würde eines Menschenlebens ein Organ zu züchten, aber nicht einen vollständigen lebenden Fötus abzutöten?
ich sehe mich da auch eher als Libertär an. Aber das ist nun mal der Preis, den man für eine so effektive und ausgeweitete Bürokratie zahlen muss. Die hält sich eher an das Recht, als an Moral oder Logik. Und rechtlich gesehen kannst du die Sterbehilfe nach altbewährtem Recht anscheinend schlechter Rechtfertigen, als das verhindern von Leben.
Das Ungeborene im mutterleib ist nicht alleine lebensfähig und ein Bestandteil des Körpers der Mutter. Daher darf diese über ihren Körper und ihr Wohlergehen selbst entscheiden, ihr Leben ist vorrangig vor dem des Embryo.
Rechte erwirbt ein Mensch erst mit der Geburt.
Übrigens ist Abtreibung nicht erlaubt, sondern nur straffrei unter bestimmten Umständen.
Und ansonsten darf man immer selbst entscheiden durch eine Patientenverfügung oder Suizid. Suizid ist nicht strafbar.
Moment: "aktive Sterbehilfe" bedeutet, dass man einer ANDEREN Person beim von dieser erwünschten Sterben hilft. Das erlaubt man deswegen nicht, weil man da grosse Gefahren von Missbrauch sieht. SELBER sterben ist nicht verboten.
Bei der Abtreibung dagegen gibt es diese ANDERE Person ja gar nicht, die ist nur fiktiv in der Zukunft. Man könnte genauso argumentieren, dass das Überziehen eines Kondoms "über das Leben eines anderen Lebens (nämlich das Kind) entscheiden, ob es auf die Welt kommen darf und welche Möglichkeiten es dabei gehabt hätte etc." - naja, Menschen planen und gestalten unsere Zukunft, das soll so sein.
Die Abtreibungsbefürworter argumentieren, dass es solange kein Leben ist, wie der Embryo noch kein Bewusstsein hat,
Bei Selbsttötungen hat der Staat mit Recht Bedenken.
Wenn alte Menschen gepflegt werden müssen, wollen sie manchmal es ihren Angehörigen leichter machen und wollen freiwllig aus dem Leben scheiden, aus schlechtem Gewissen.
Oder Angehörige wollen erben, dann ist dem Betrug Tür und Tor geöffnet.
Wenn es so wäre, gäbe es keine Verbrechen mehr.
Man kann überall einen Riegel vorsetzen und dann gibt es welche, die das oft mit Erfolg, umgehen.
Es wird aber dann nicht so einfach sein, man könnte das zum Beispiel auch mit einer Patientenverfügung gleichsetzen. Im übrigen suggerierst du damit auch das Hinterbliebene es nur auf das Erbe abzielen.
Im übrigen suggerierst du damit auch das Hinterbliebene es nur auf das Erbe abzielen.
Nein, ich sehe es als Möglichkeit.
Es wird aber dann nicht so einfach sein, man könnte das zum Beispiel auch mit einer Patientenverfügung gleichsetzen.
Was soll das nützen? Wenn ein alter Mensch sich schlecht fühlt, weil er seiner Familie die ihn pflegt so viele Umstände macht, kann er auch die Patientenverfügung ändern..
Alte Menschen haben oftmals gar keine Menschen mehr die sich um sie kümmern und man will natürlich sterben wenn man sich im Alter nicht mehr alleine helfen kann oder bei einer Krankheit dahinsiecht. Bei Betrug beim Erben kann man auch Riegel vorsetzen.