Warum kann man die Öffentlich-rechtlichen Sender nicht als Aboservice machen?

7 Antworten

Es ist rechtlich so geregelt, dass es "frei" für alle sein muss. Ein kostenpflichtiger Abo-Service wäre in diesem Sinne nicht für alle Menschen verfügbar.

Ranzino  08.08.2023, 12:56

die Ironie der Aussage beißt dich gerade....
seit wann ist es was frei, was dich zwangsweise 220€ im Jahr kostet ?

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sonderdings  08.08.2023, 16:11
@Ranzino

Wenn du kein Geld haben solltest, musst du den Beitrag auch nicht zahlen.

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Weil es dann teurer würde. Und weil es zur informationellen Grundversorgung gehört, die jedem zur Verfügung stehen muss.

Dass bestimmt politische Kreise kein Interesse daran haben, ist bekannt.

windydogs  08.08.2023, 13:04
Weil es dann teurer würde.

🤣

Stimmt....: über 8 Milliarden € Zwangsgebühren aktuell pro Jahr für den Staatsfunk sind ja geradezu ein Sonderangebot.

Dass bestimmt politische Kreise kein Interesse daran haben, ist bekannt.

Und das bestimmte andere politische Kreise ein starkes Interesse daran haben, dass die ö-r Propaganda reibungslos weiter läuft ist auch bekannt....😉

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Kleidchen2  08.08.2023, 13:28
@windydogs

Als Abo wäre es bei gleichem Leistungsumfang mindestens 4 x so tauer.

Die sogenannte Ö-R-Propaganda gibt es nicht.

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Ranzino  08.08.2023, 13:43
@Kleidchen2

es wäre nur dann teurer, wenn es auf weniger Benutzer umgelegt wird.
so groß kann das Interesse am ÖRR also nicht sein, wenn man gleich mit weniger Abonnenten rechnen muss ?
machen wir es kurz und schmerzlos: "weg mit dem ÖRR" ist auch eine Lösung

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Kleidchen2  08.08.2023, 13:51
@Ranzino

Weg mit den ÖRR edeutet freie Fahrt für Manipulationen, für RTL2-Niveau, für Faktenfreiheit. Und für Propaganda durch Reiche.

also das was z.B. die afd möchte. Keine Kritik mehr an Populisten usw.

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Ranzino  08.08.2023, 14:11
@Kleidchen2

wer kein ÖRR schaut, hat das jetzt schon, also wo wäre da jetzt wirklich die weltbewegende Veränderung, welche es radikal zu vermeiden gilt ?

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Kleidchen2  08.08.2023, 14:46
@Ranzino

Dass es dann keine seriöse kostenfreie Informationsquelle gibt.

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Ranzino  08.08.2023, 14:48
@Kleidchen2

tja, das wäre noch zu beweisen und selbst dann ist es keine Pflicht, diese Quellen auch zu benutzen und noch weniger, diese Quellen zwangsweise zu alimentieren.

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Kleidchen2  08.08.2023, 19:41
@Ranzino

Natürlich gibt es keine Pflicht, die seriösen quellen zu benutzen. Aber es gibt sie immerhin. Undd das wird nur durch eine unabhängige finanzierung gewährleistet.

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DjangoS6  08.08.2023, 21:14
@Kleidchen2

👍

Etwas derart Offensichtliches bedarf scheinbar wirklich der Erklärung. XD

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damit unbedingt auch das nur auf Quoten aus und (von den Kunden) abhängig ist? das umfassende Korrespondentennetzwerk ließe sich so auch nicht finanzieren

noch geringere Informiertheit wàre genau das was Deutschland als Demokratie nicht brauchen kann

Das ergibt sich aus Artikel 5 des Grundgesetzes und einer Reihe sich darauf beziehender Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.

Ich kann das jetzt nicht in allen juristischen Details darstellen, aber es läuft im Prinzip darauf hinaus, dass die öffentlich-rechtlichen Sender einen Grundversorgungsauftrag haben, der nicht mit einem Betrieb als "Pay-TV" oder einem kostenpflichtigen Abonnement vereinbar ist.

Da auch eine staatliche Finanzierung ausgeschlossen ist, bleibt nur die Finanzierung durch alle (potenziellen) Nutzer. (Jedenfalls hat m. W. bisher noch niemand eine andere Lösung gefunden, die den in den bisherigen Entscheidungen des BVerfG gesetzten Anforderungen gerecht würde.)

Wenn dich Details interessieren: Eine Auflistung der entsprechenden Entscheidungen des BVerfG und weiterführende Links findest du unter https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkentscheidung

Ranzino  08.08.2023, 13:50

dann möge sich ÖRR auch an Grundversorgung halten, die wäre allerdings ohne Unterhaltung. mehr als Zugang zu Info gibt Artikel 5 nämlich nicht her ?

nebenbei ist die Verbindung von "es muss freie Info geben " zu "es muss jeder was dafür zahlen" nicht logisch.
ich muss auch keine Zeitung kaufen, wenn ich sie nicht lese. das Angebot dazu ist aber bekanntlich vorhanden und das reicht.

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Rolf42  08.08.2023, 14:11
@Ranzino

Da irrst du dich.

Das BVerfG definiert "Grundversorgung" ausdrücklich nicht als "Minimalversorgung", sondern nach der 5. Rundfunkentscheidung (BVerfGE 74, 297) "kommt es darauf an zu gewährleisten, daß der klassische Auftrag des Rundfunks erfüllt wird, der nicht nur seine Rolle für die Meinungs- und politische Willensbildung, Unterhaltung und über laufende Berichterstattung hinausgehende Information, sondern auch seine kulturelle Verantwortung umfaßt."

Nebenbei habe ich nichts von "freier Info" geschrieben, und auch im Grundgesetz kommt dieser Begriff nicht vor. Aber um auf deinen Einwand einzugehen: "frei" bedeutet nicht unbedingt "kostenlos", sondern vor allem "ungehindert".

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Ranzino  08.08.2023, 14:19
@Rolf42
"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."

aus Artikel 5 sehe ich da weder einen Bestandschutz für ÖRR noch eine Pflicht zu Erhaltung der Infrastruktur; das wurde hineininterpretiert, als es noch kein Privatfernsehen gab.
RTL und Sat1 usw. haben ihre Lizenz AFAIK nur damit bekommen, das sie auch Info anbieten; das Modell ist demnach zulässig und der ÖRR hätte kein Monopol wie bisher verdient.

es wird wohl Zeit, dass sich unsrer Gericht mal wieder mit dem Thema befasst und diesmal ohne Scheuklappen.

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Ganz einfach:

Mindest dafür, dass es dabei bleibt, dass problemlos über antidemokratisches Verhalten und diskriminierendes Verhalten aufgeklärt werden kann. Nachdem die Medien in der Waimarer Republik und dem 3. Reich als Propagandazentralen der Regierung herhalten mussten, sollte jedem klar sein, wie wichtig es ist, unabhängige Medien zu haben, die sich nicht verbiegen brauchen.