Warum ist das als Angestellter nicht erlaubt?
So ist das im öffentlichen Dienst und wahrscheinlich auch häufig in der freien Wirtschaft als Angestellter (soweit ich es kenne): Man darf den zustehenden Urlaub von 30 Tagen pro Jahr nicht über 11 Jahre ansammeln, sodass man dann nach 11 Jahren ein Jahr Urlaub nimmt. Nichtmals 5 Jahre urlaubslos arbeiten und halben Jahr danach Urlaub nehmen ist erlaubt.
Warum ist das so? Nun eine Erklärung ist offensichtlich (dass dann ein Mitarbeiter zu lange fehlt und man eventuell Ersatz suchen muss). Doch es gibt noch eine andere mögliche Erklärung und ich wollte fragen, ob sie zutreffen könnte: Wenn man ein Jahr Urlaub hat, ist die Wahrscheinlichkeit nicht so hoch, dass man zu dem Arbeitsplatz zurückkehrt, da man in dem Jahr einfach zu viel Freiheit erlebt hat und eventuell auf ganz neue Ideen gekommen ist. Könnte meine Vermutung stimmen?
11 Antworten
Der Urlaub dient der Erholung und dem Erhalt der Arbeitskraft. Nur bei Krankheit, die verhindert, dass Urlaub genommen werden kann, kann man den Anspruch bis auf max. 15 Monate ausdehnen.
Bei manchen Firmen kann man dennoch für ein Sabbatical Urlaub ansparen, wenn man z.B. nur den gesetzlichen Mindessturlaub im Jahr nimmt und der Rest auf ein Urlaubskonto geht. Da gibt es unterschiedliche Modelle.
Eine etwas "unglückliche" Formulierung ...
Gemeint ist die Nichtverfallbarkeit für die Dauer von 15 Monaten ab Ende des Anspruchsjahres für Urlaub, der wegen Erkrankung nicht genommen werden konnte.
Nein, deine Vermutung ist Quatsch. Man müsste einen Ersatz für dich finden und das wird durch eine Befristung eher schwierig. Zudem müssen Rückstellungen gebildet werden für deinen Urlaub. Auch das will man vermeiden. Zudem bist du letztlich auch verpflichtet deinen Urlaub zu nehmen um dich auszuruhen
Der Sinn von Urlaub ist - Erholung und Regeneration!
Da AG es ausnutzen könnten und einfach keinen Urlaub geben hat der Gesetzgeber festgelegt das ein Minimum an U Pflicht ist
Man darf den zustehenden Urlaub von 30 Tagen pro Jahr nicht über 11 Jahre ansammeln,
Das sieht das BUrlG so vor.
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
Der Urlaub ist zur Erholung da, die, so die allgemeine Ansicht, permanent, also Jahr für Jahr sinnvoll ist. Auch oder gerade zur Regeneration.
Es ist Dir unbenommen, z.B. nach 11 Arbeitsjahren solange unbezahlten Urlaub zu nehmen, wie Du es Dir leisten kannst.
Du hast da 11 Jahre Zeit dafür zu sparen.
schade das du noch so unerfahren bist und den sinn der urlaube nicht versranden hast !
???