Urlaub während Fwd Bundeswehr?
Hey,
ich komme am 4.11 in meine Stammeinheit. Ich hab ein Urlaub am 11.11-18-11. gebucht. Rein gesetzlich steht einem nach der aga Urlaubsanspruch zu. Die Frage ist ob es erlaubt ist in der Zeitspanne wo man kurzfristig in die Stamm kommt, urlaub zu nehmen. Für max 1Woche.
Mit freundlichen Grüßen
looo
4 Antworten
Du bekommst Urlaub, wenn deinem Urlaubsantrag entsprochen wird. Stehen dienstliche Gründe dagegen, kannst du dich um die Stornierung kümmern. Du hast sicher keinen gefragt, ob du in der Zeit abkömmlich bist.
Entsprochen = genehmigt.
Aber der Ablauf ist so: du beantragst Erholungsurlaub, und wenn der genehmigt ist, kannst du buchen. Buchst du vorher, kann es sein, dass dein Urlaub nicht genehmigt wird.
Wo Urlaubsanträge gestellt werden, solltest du eigentlich beigebracht bekommen haben. Die Anträge gibt es in dem Geschäftszimmer deiner Stammeinheit. Der Soldat dort versieht den Antrag mit einem Eingangsstempel, danach geht er zu deinem Zugführer, dann zum Kompaniefeldwebel, und dann zum Kompaniechef. Der Chef entscheidet über deinen Antrag.
Da wirst du wohl kaum Urlaub bekommen.
Du könntest jetzt schon deine Stammeinheit kontaktieren und mit dem dortigen Spieß mal drüber reden.
Allerdings schließt sich nach der AGA in der Stammeinheit die SGA direkt an und in wie weit du da ne Woche fehlen kannst, weiß ich nicht.
Kommt drauf an wann deine SGA und DPA ist. Wenns genemigt ist ist es genemigt. Dann küssen die schon gute Gründe haben dir das zu nehmen.
Wo kann ich den Antrag stellen, beim Gezi? Oder dem KmpChef persönlich. Mit entsprochen ist denke mal zugesagt gemeint. Lg