Urlaubsanspruch im Minijob bei unregelmäßigen Arbeitszeiten?

3 Antworten

Wenn Du eine AU vom Arzt hattest und die korrekt eingereicht hast, zählen die Krank- wie Arbeitstage.

Auch ne Regel: egal wie viele Tage in der Woche man arbeitet, im Jahr hat man Anspruch auf gesetzlichen Urlaub.

24 Urlaubstage bei 6-Tage-Woche..20 bei 5.. 16 bei 4..

Hast Du da ne feste Regel?

Sonst kann man auch rechnen Tage der letzten 3 Monate durch Faktor 4,33 — ergibt die Urlaubstage pro Monat.

Das mal die Monate der Betriebszugehörigkeit..

Eigentlich sollten Chefs einem das generell und auch individuell pro AN sachlich und bereitwillig erklären.. Deiner ist wohl nen echt netter

lu02kas 
Fragesteller
 22.07.2020, 20:53

Da gibt es bei uns keine feste Regel.

Was die letzten drei Monate angeht, dürfte das Berechnen schwierig werden, da ich innerhalb dieser Zeit die 45 Krankheitstage wegen der OP hatte.

Mein Chef ist gelinde gesagt ein A****. Er hat mir auch die Lohnfortzahlung erstmal vorenthalten und wollte, dass ich dafür arbeite.

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Familiengerd  23.07.2020, 15:12
Sonst kann man auch rechnen Tage der letzten 3 Monate [...]

Bei den letzten 3 Monaten geht es nur um die Berechnung des Urlaubsentgelts.

Für die Berechnung des Urlaubsanspruchs muss bei unregelmäßigen Arbeitszeiten/Anzahlen der Arbeitstage pro Woche auf einen Referenzzeitraum von 6 bis 12 Monaten (je nach Grad der Unregelmäßigkeit) zurückgegriffen werden.

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Schnitt/Woche von gerade mal 0,787 Tage. Wenn ich die Zeit rausnehme, sind es 1,76 Tage pro Woche

Wie kommst Du denn auf diese Zahlen?

Wenn man von genau (!) 7 Monaten ausgeht, dann sind das (bei einem Umrechnungsfaktor Monat > Woche von 4,35) 30,45 Wochen; ansonsten musst Die die Wochen des bisherigen Arbeitsverhältnisses eben nachzählen. 41 Arbeitstage in 30,45 Wochen ergeben 1,35 Arbeitstage pro Woche im Schnitt - wenn man die Zeiten der Erkrankung nicht berücksichtigt/abzieht.

Zieht man die 63 Tage/9 Wochen von den 30,45 Gesamtwochen ab, bleiben 21,45 Wochen, in denen Du 41 Arbeitstage hattest - das macht 1,91 Arbeitstage pro Woche im Schnitt.

Aus diesen 1,91 Wochenarbeitstagen in Verbindung mit dem im Betrieb allgemein gewährten Urlaub errechnet sich Dein individueller Urlaubsanspruch.

Beispiel: Der Betrieb gewährt (nur) den gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen (entsprechend einer 6-Tage-Woche, 20 Arbeitstagen entsprechend einer 5-Tage-Woche, 16 Arbeitstagen entsprechend einer 4-Tage-Woche usw.). Dein individueller Jahresurlaubsanspruch beträgt dann 7,64 Arbeitstage als Urlaubstage, die Dir auch alle zustehen, weil Dein Arbeitsverhältnis in diesem Kalenderjahr bereits länger als 6 Monate besteht.

Der Anspruch von - in diesem Beispiel - 7,64 Jahresurlaubstagen wird (anders als bei zeitanteiliger Berechnung) nicht auf 8 Tage aufgerundet, sondern der Bruchteil ist "minutengenau" zu gewähren.