Warum gibt es keine Sterbehilfe?

4 Antworten

Du musst ihn ja nicht durchleben. Sterben tut man sowieso irgendwann (egal, ob durch Suizid, durch einen natürlichen tot oder wie auch immer), aber wieso es selbst durch Suizid beenden, wenn es sowieso irgendwann endet? Man macht hier auch schöne Erfahrungen. Verteufle das Leben hier nicht zu sehr. Vielleicht sind das auch einfach nur Depri-Gedanken bei dir (die ich nur zu gut kenne).

Sterbehilfe bekommt man übrigens nur, wenn die einem grünes Licht geben, also wenn man eine unheilbare Krankheit hat (an die ich ja nicht glaube), unter der man sehr leidet. Als es mir sehr schlecht ging, hatte ich das auch vor, habe es aber gelassen.

Es ist jede Art von Assistenz und Unterstützung erlaubt, den "Finalen" Schritt muss der Sterbewillige allerdings selbst tun.

Alles andere ist "Tötung auf Verlangen" und kan bis zu 5 Jahre Knast einbringen was auch gut so ist. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__216.html


tommgrinn  22.11.2023, 20:07

Da steht es doch in deinem Link: Der Versuch (=Assistenz/Unterstützung) ist bereits strafbar.

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Artus01  22.11.2023, 20:11
@tommgrinn

Nein, es geht dabei um den Tötungsversuch der misslingen könnte. Jemanden zu töten ist immer ein aktive Handlung die direkt und unmittelbar auf ihn einwirkt. Zum Beispiel wenn Du ihn erschiessen sollst und nicht richtig triffst.

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tommgrinn  22.11.2023, 20:20
@Artus01

Ich habe noch einmal nachgeschaut. Es ist aktuell eine Grauzone, da ein bestehendes Gesetz, dass es erlaubt hat gelöscht wurde und bisher kein neues in Kraft getreten ist.

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Artus01  22.11.2023, 20:57
@tommgrinn

Nein, der § 217 StGB hat lediglich die "Geschäftsmässige Förderung der Selbsttötung" verboten, nicht die kostenfreie Unterstützung. Es war z. B. nie verboten einem Freund eine Pistole zu besorgen mit der er sich selbst erschiessen will. Das Waffengesetz lassen wir mal aussen vor.

Im den Urteil des Bundesverfassungsgericht aus 2020 geht klar hervor das jeder das Recht hat sich selbst zu töten, das betrifft nicht nur unheilbar Kranke sondern auch vollkommen Gesunde, sogar Minderjährige.

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tommgrinn  23.11.2023, 10:19
@Artus01

Das kommt aber am Ende aufs Selbe heraus. Freunde kann man schlecht fragen, dass sie einem beim Selbstmord helfen. Erstens sind diese voreingenommen und zweitens haben sie keine Ahnung von sowas. Das Beste sind daher Organisationen/Vereine die auch objektiv beraten und unterstützen können und die in der jetzigen Gesetzeslage leider verscheucht wurden.

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Artus01  23.11.2023, 10:28
@tommgrinn

Auf richtige Freunde sollte man immer setzen.

und die in der jetzigen Gesetzeslage leider verscheucht wurden.

Sind sie eben nicht, den § 217 StGB gibt es nicht mehr.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__217.html

siehe Fussnote.

Derzeit gibt es keine gesetzliche Regelung zum Suicid, daher ist alles, bis auf die Tötung auf Verlangen, erlaubt.

Es gibt mehre Entwürfe für einen neuen § 217, es ist aber noch nichts vom Bundestag beschlossen. Daher ist eben alles erlaubt.

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tommgrinn  23.11.2023, 10:53
@Artus01
Auf richtige Freunde sollte man immer setzen.

Sehe ich nicht so. Man muss schon sehr egoistisch und hartherzig veranlagt sein, um gerade einem echten Freund so eine Bürde anzutun.

Derzeit gibt es keine gesetzliche Regelung zum Suicid, daher ist alles, bis auf die Tötung auf Verlangen, erlaubt.

Was dann also so viel heißt, dass der beste Freund einem dann zur Brücke oder zu den Bahngleisen fahren darf oder ähnliches. Wenn man aber bereits nicht mehr laufen kann oder komplett gelähmt ist (z.B. schwerst Kranke), hat man Pech, denn auf die Bahngleise darf er einen dann nicht mehr legen, sonst wäre das ja schon aktive Sterbehilfe. Ich sehe das nicht wirklich als humanes Sterben. Tötung auf Verlangen sehe ich daher als unverzichtbar.

Schauen wir mal wie es sich noch entwickelt.

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Artus01  23.11.2023, 14:08
@tommgrinn
Man muss schon sehr egoistisch und hartherzig veranlagt sein, um gerade einem echten Freund so eine Bürde anzutun.

Was glaust Du wohl warum ich von richtigen Freunden spreche?

Wenn man aber bereits nicht mehr laufen kann oder komplett gelähmt ist (z.B. schwerst Kranke), hat man Pech,

Nein hat man nicht. Es ist immer noch keine Tötung wenn Du jemandem einen tödlichen Coktail so hinstellst das er ihn nur noch zu greifen braucht. Kann er auch nicht mehr zugreifen kannst Du ihm auch noch den Strohhalm in den Mund stecken. Ziehen muss er allerdings dann selbst. Wer das nicht mehr kann hat noch nichtmal Pech gehabt, denn er merkt ohnehin kaum noch was.

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tommgrinn  24.11.2023, 16:07
@Artus01
Was glaust Du wohl warum ich von richtigen Freunden spreche

Sehe ich wie gesagt anders. Einem nicht richtigen Freund würde man mit so etwas viel weniger belasten. Daher ist ein fremder viel besser geeignet. Ich gehe ja mit meinen körperlichen Beschwerden auch nicht zu meinen Freunden, sondern zum Arzt.

Nein hat man nicht. Es ist immer noch keine Tötung wenn Du jemandem einen tödlichen Coktail so hinstellst das er ihn nur noch zu greifen braucht. Kann er auch nicht mehr zugreifen kannst Du ihm auch noch den Strohhalm in den Mund stecken. Ziehen muss er allerdings dann selbst.

Theoretisch. Es gibt nur einen kleinen Haken an deiner Vorgehensweise: Es gibt kein solches Medikament zu kaufen, denn "Bundesverwaltungsgericht lehnt Kauf von Arznei zur Selbsttötung ab Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Kein Anspruch auf ein Suizid-Medikament | tagesschau.de

Wer das nicht mehr kann hat noch nichtmal Pech gehabt, denn er merkt ohnehin kaum noch was.

Das ist leider absolut falsch gedacht. Es gibt Patienten die nur noch mit den Augenwimpern kommunizieren können. Du bist dann faktisch im eigenen Köper gefangen. Und das kann jeden treffen siehe hier: Locked-In-Syndrom - Kommunikation der Augen I EnableMe Bis vor 80 Jahren war das noch nicht sehr bekannt und die Patienten mussten bei vollem Bewusstsein miterleben wie ihre Verwandten sie aufgaben und Ärzte sie einfach abschalteten oder andere Narkose-freie aber schmerzhafte Tests durchführten.

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Artus01  24.11.2023, 16:26
@tommgrinn
Es gibt kein solches Medikament zu kaufen, denn "Bundesverwaltungsgericht lehnt Kauf von Arznei zur Selbsttötung ab

Hast Du das Urteil nicht verstanden. Das Bundesverwaltungsgericht lehnt den Kauf bestimmter Arzneimittel nicht ab. Es lehnt lediglich ab den Staat dazu zu verpflichten dieses Mittel zugänglich zu machen. Was im Übrigen gar nicht so einfach ist, denn Natrium-Pentobarbital um das es hier geht fällt nicht unter das Bundesarzneimittelgesetz sondern unter das Betäubungsmittelgesetz. Das es nicht so einfach ist es zugänglich zu machen dürfte am Beispiel THC gut zu erkennen sein.

Es ist ohnehin ein weitverbreiteter Irrtum das durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2020 irgendjemand, auch nicht der Staat die Plicht hätte Beihilfe zum Suicid zu leisten. Das folgern sehr viele nämlich daraus.

Es gibt auch noch andere Mittel die Sicher zum Tod führen. Im Übrigen muss man diese Mittel auch nicht unbedingt in Deutschland kaufen. Auch hier lassen wir mal das Arzneimittelgesetz und das BTMG aussen vor.

Es wird irgendwann ein Mittel geben das der Arzt auf Rezept verschreiben darf. Wenn man dann noch einen Arzt findet der ein Rezept ausstellt ist alles klar. Es wird sicher Ärzte geben die bereit sind das zu tun, aber sicher auch nicht alle; denn auch hier gilt das es kein Verpflichtung dazu gibt und auch nicht geben wird.

Was Deine Patienten angeht die nur noch mit den Augen zwinkern können, so haben diese dann in der Tat Pech gehabt wenn sie es versäumt haben eine Patientenverfügung zu machen.

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tommgrinn  08.12.2023, 13:28
@Artus01
Hast Du das Urteil nicht verstanden. Das Bundesverwaltungsgericht lehnt den Kauf bestimmter Arzneimittel nicht ab. Es lehnt lediglich ab den Staat dazu zu verpflichten dieses Mittel zugänglich zu machen. Was im Übrigen gar nicht so einfach ist, denn Natrium-Pentobarbital um das es hier geht fällt nicht unter das Bundesarzneimittelgesetz sondern unter das Betäubungsmittelgesetz. Das es nicht so einfach ist es zugänglich zu machen dürfte am Beispiel THC gut zu erkennen sein.

Es kommt aufs Selbe hinaus. Es ist ein Unterschied ob man möchte oder nicht kann. Der Staat möchte nicht.

Es ist ohnehin ein weitverbreiteter Irrtum das durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2020 irgendjemand, auch nicht der Staat die Plicht hätte Beihilfe zum Suicid zu leisten. Das folgern sehr viele nämlich daraus.

Habe ich noch nie gehört, aber wenn du das so schon von Leuten vernommen hast, ok.

Es gibt auch noch andere Mittel die Sicher zum Tod führen. Im Übrigen muss man diese Mittel auch nicht unbedingt in Deutschland kaufen. Auch hier lassen wir mal das Arzneimittelgesetz und das BTMG aussen vor.

Theoretisch ist alles möglich. Ich bezweifle aber, dass der aktuell 90 jährige ans Bett gefesselte unter Schmerzen leidende Patient, das ordentlich recherchieren geschweige denn beschaffen könnte.

Es wird irgendwann ein Mittel geben das der Arzt auf Rezept verschreiben darf. Wenn man dann noch einen Arzt findet der ein Rezept ausstellt ist alles klar. Es wird sicher Ärzte geben die bereit sind das zu tun, aber sicher auch nicht alle; denn auch hier gilt das es kein Verpflichtung dazu gibt und auch nicht geben wird.

Das steht in den Sternen. Es liegt also nicht an Ärzten die dafür bereit sein könnten.

Was Deine Patienten angeht die nur noch mit den Augen zwinkern können, so haben diese dann in der Tat Pech gehabt wenn sie es versäumt haben eine Patientenverfügung zu machen.

Es gibt viele die nur noch Zwinkern können und dennoch glücklich sind. Du forderst hiermit Leute auf, für ihren Tod zu sorgen, den sie dann vielleicht gar nicht mehr möchten. Zudem ist die Verfügung nichtig, sobald eine Kommunikation möglich ist und diese ist auch mit Zwinkern möglich. Dein Vorschlag hilft also Null und hat auch nichts mit fehlender Vorsorge zu tun.

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Artus01  08.12.2023, 13:47
@tommgrinn
Es kommt aufs Selbe hinaus. Es ist ein Unterschied ob man möchte oder nicht kann. Der Staat möchte nicht.

Richtig, und man kann niemanden zu etwas verpflichten was er nicht muss.

Ich bezweifle aber, dass der aktuell 90 jährige ans Bett gefesselte unter Schmerzen leidende Patient, das ordentlich recherchieren geschweige denn beschaffen könnte.

Das muss er auch nicht, denn das kann ein Anderer für ihn erledigen. Das ist nämlich nicht verboten, wenn man von diversen Gesetzesverstössen mal absieht. Allerdings bekommt man das auch hin ohne dafür belangt zu werden.

Das steht in den Sternen. Es liegt also nicht an Ärzten die dafür bereit sein könnten.

Nein, das steht nicht in den Sternen. Es wird irgendwann, spätestens mit der Neuregelung des § 217 StGB die Möglichkeit geben ein solches Medikament auch hier zu erwerben. Es bleibt dann nur noch das Problem einen Arzt zu finden der es verschreibt. Das muss keiner, was wohl klar sein dürfte. Es gibt aber bereits Ärzte die sich öffentlich dazu bekannt haben solche Medikamente zu verschreiben. Allerdings haben sie derzeit noch das Problem das ihnen der sogenannte "Hippokratische Eid", den jeder Arzt abgelegt hat, das verbietet. Es stände ihnen somit Ärger mit dem Ärztekammern ins Haus. Allerdings soll auch hier eine entsprechende Änderung in Arbeit sein, ich weiss aber nicht wieweit das bisher ist.

Es gibt viele die nur noch Zwinkern können und dennoch glücklich sind.

Nein, soviele sind das nicht.

Du forderst hiermit Leute auf, für ihren Tod zu sorgen, den sie dann vielleicht gar nicht mehr möchten. Zudem ist die Verfügung nichtig, sobald eine Kommunikation möglich ist und diese ist auch mit Zwinkern möglich. Dein Vorschlag hilft also Null und hat auch nichts mit fehlender Vorsorge zu tun.

Gehts noch?

Wo habe ich jemanden aufgefordert für seinen Tod zu sorgen? Du solltest Di erstmal schlau machen was eine Patientenverfügung überhaupt bedeutet. Das die Verfügung nichtig ist sobald der Betreffende eine andere Aussage trifft habe ich ebenfalls nicht behauptet. Sie ist nämlich genau für den Fall da das der Betreffenden sich eben nicht mehr äussern kann und dann eben nicht im ewigen Koma vor sich hinvegitiert.

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tommgrinn  05.02.2024, 15:28
@Artus01
Nein, soviele sind das nicht.

Locked-in-Syndrom - DEUTSCHEFACHPFLEGE Bei 80 Millionen Menschen wären das jährlich hier in Deuschland immerhin 25.600 Menschen wobei das glücklicherweise bei vielen nur temporär ist. So wenig sind das aber in meinen Augen nicht.

Gehts noch? Wo habe ich jemanden aufgefordert für seinen Tod zu sorgen? Du solltest Di erstmal schlau machen was eine Patientenverfügung überhaupt bedeutet.Das die Verfügung nichtig ist sobald der Betreffende eine andere Aussage trifft habe ich ebenfalls nicht behauptet. Sie ist nämlich genau für den Fall da das der Betreffenden sich eben nicht mehr äussern kann und dann eben nicht im ewigen Koma vor sich hinvegitiert.

Ich weiß was diese bedeutet. Ich habe geschrieben, dass sie sich eben nicht mehr selber umbringen können. Du antwortetest dann darauf: "so haben diese dann in der Tat Pech gehabt wenn sie es versäumt haben eine Patientenverfügung zu machen." Fazit: Sie hätten also vorher organisieren sollen zu sterben (denn über eine Patientenverfügung ist das nicht einfach so machbar. Das ist die logische Schlussfolgerung aus deiner Antwort und finde ich halt schon recht dreist geschrieben, als wenn jeder alles immer vorhersehen könnte. Und ich erinnere noch einmal daran, das wir extra über das Locked-in-Syndrom und eben nicht über Koma geschrieben haben. Falls du das jetzt nur auf Koma bezogen haben willst, bleibt deine Antwort zum Thema Locked-in-Syndrom aber immer noch offen.

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Artus01  05.02.2024, 15:45
@tommgrinn
Und ich erinnere noch einmal daran, das wir extra über das Locked-in-Syndrom

Das kannst Du gerne machen, ändert aber nichts an meinem Kommentar und der Aussage das er dann eben Pech gehabt hat.

finde ich halt schon recht dreist geschrieben

Das ist nicht dreist geschrieben sondern lediglich klar real ausgedrückt.

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tommgrinn  29.02.2024, 11:29
@Artus01
Das kannst Du gerne machen, ändert aber nichts an meinem Kommentar und der Aussage das er dann eben Pech gehabt hat.

In einem sozialen System geht es ja gerade darum solch ein Pech durch die Gemeinschaft bzw. den Regeln in der Gemeinschaft aufzufangen.

Das ist nicht dreist geschrieben sondern lediglich klar real ausgedrückt.

Es verdeutlicht den Miss-Stand von heute aber sollte ja nicht die finale Lösung sein.

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Artus01  29.02.2024, 15:48
@tommgrinn
In einem sozialen System geht es ja gerade darum solch ein Pech durch die Gemeinschaft bzw. den Regeln in der Gemeinschaft aufzufangen.

Find Dich einfach damit ab dass es nicht für alle Probleme eine Lösung gibt. In dem Falle kommt nur in Betracht das irgendjemand dem Betreffenden die Spritze verabreicht. Das jedoch ist mindestens "Tötung auf Verlangen", möglicherweise sogar Totschlag. Das Strafgesetzbuch wird, zumindest nicht in Deutschland, dahingehend entsprechend geändert, was auch gut so ist.

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tommgrinn  29.02.2024, 16:36
@Artus01
Find Dich einfach damit ab dass es nicht für alle Probleme eine Lösung gibt. 

Das ja, aber man sollte dafür kämpfen, wenn einem etwas nicht gefällt. Die CDU als großer Verhinderer konnte man ja schon weg-kicken. :)

In dem Falle kommt nur in Betracht das irgendjemand dem Betreffenden die Spritze verabreicht. Das jedoch ist mindestens "Tötung auf Verlangen", möglicherweise sogar Totschlag. Das Strafgesetzbuch wird, zumindest nicht in Deutschland, dahingehend entsprechend geändert, was auch gut so ist.

Zum Glück wird sich das ändern. Gibt es ja auch schon in anderen Ländern und ohne CDU gibt es weit aus weniger Gegenwind, was auch gut so ist. Ich blicke daher optimistisch in die Zukunft.

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Artus01  29.02.2024, 19:30
@tommgrinn
Zum Glück wird sich das ändern.

Nein, das wird sich mit Sicherheit nicht ändern. Das liegt weniger an der CDU sondern am Grundgesetz. Eine solche Gesetzesänderung wird das von Dir ja so gelobte Bundesverfassungsgericht kassieren wie es den § 217 StGB kassiert hat.

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tommgrinn  29.02.2024, 19:54
@Artus01
Nein, das wird sich mit Sicherheit nicht ändern.

Nichts ist sicher.

Das liegt weniger an der CDU sondern am Grundgesetz.Eine solche Gesetzesänderung wird das von Dir ja so gelobte Bundesverfassungsgericht kassieren wie es den § 217 StGB kassiert hat.

Genau denn die Würde des Menschen ist unantastbar und damit darf man selbst über sich entscheiden und das muss vom Staat unterstützt werden. Das GG spielt also genau in die richtige Richtung und genau deshalb wurde ja § 217 gestoppt, weil eben darin Pauschal solche Hilfen verboten worden.

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Artus01  29.02.2024, 20:00
@tommgrinn
Genau denn die Würde des Menschen ist unantastbar

Absolut korrekt und genau deswegen wird es diese Änderung nicht geben. Denn in dem jetzt noch in Rede stehendem Fall ist zunächst mal nicht gesichert das der Wille des betroffenen immer noch besteht. Von daher ist seine Tötung menschenunwürdig.

Sowas gibt es in Holland, dort gibt es aber auch eine andere Verfassung.

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tommgrinn  01.03.2024, 10:32
@Artus01
Absolut korrekt und genau deswegen wird es diese Änderung nicht geben. Denn in dem jetzt noch in Rede stehendem Fall ist zunächst mal nicht gesichert das der Wille des betroffenen immer noch besteht. Von daher ist seine Tötung menschenunwürdig.

Solange der Patient noch blinzeln kann ist eine Kommunikation ja eben noch möglich. Lediglich kann er es nicht selbst durchführen. Von daher wäre es menschenunwürdig ihm diesen Wunsch nicht zu erfüllen. Von daher passt das mit der Verfassung.

Sowas gibt es in Holland, dort gibt es aber auch eine andere Verfassung.

Artikel 1 der Verfassung der Niederlande entspricht unserer Menschenwürde-Präambel und ist überdies auch im Unionsrecht der EU verankert und widerspricht daher nicht der Handhabung in den Niederlanden. Sonst hätte spätestens die EU wo "Menschenwürde" auch wörtlich vorkommt bereits gegen die Niederlande geklagt.

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Artus01  01.03.2024, 14:17
@tommgrinn
Solange der Patient noch blinzeln kann ist eine Kommunikation ja eben noch möglich.

Eine eindeutige Kommunikation ist so nicht mehr möglich.

Artikel 1 der Verfassung der Niederlande entspricht unserer Menschenwürde-Präambel

Den genauen Text dieser Verfassung auf deutsch kenne ich nicht, aber genau darauf kommt es an.

Um in dieser Sache zum Abschluss zu kommen:

Das Bundesverfassungsgericht hat jedem, sogar Minderjährigen, das Recht zugesprochen seinem Leben ein Ende zu setzen. Das beinhaltet allerdings nicht das irgendjemand, auch der Staat nicht das Recht und schon gar nicht die Pflicht hat, durch aktive Handlung den Tod eines Menschen herbeizuführen. Denn dann hätte gleichzeitig der § 216 StGB verschwinden müssen, was nicht geschehen ist und auch nicht geschehen wird, was auch gut so ist.

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tommgrinn  01.03.2024, 15:05
@Artus01
Eine eindeutige Kommunikation ist so nicht mehr möglich.

Doch, bitte informiere dich hier mehr zu dieser Thematik. Wenn du etwas unterhaltsames dazu suchst, dann z.B. hier: Jean-Dominique Bauby schrieb nur durch das Blinzeln seines Lids (nzz.ch) Das passt nämlich Null zu deiner Aussage hier.

Den genauen Text dieser Verfassung auf deutsch kenne ich nicht, aber genau darauf kommt es an.

Könnte man auch Googeln aber relativiert sich ja, da es ja die EU gibt. Wer in der EU Mitglied ist, muss sich auch an deren Regeln halten sonst gibt es teure Abmahnungen und Prozesse. Es ist daher unrelavant was im GG der Niederlande steht, denn im Unionsrecht ist eben "Menschenwürde" explizit so benannt. Seltsam, dass du diesen Punkt charmant unbeantwortet lässt. ;)

Um in dieser Sache zum Abschluss zu kommen: Das Bundesverfassungsgericht hat jedem, sogar Minderjährigen, das Recht zugesprochen seinem Leben ein Ende zu setzen. Das beinhaltet allerdings nicht das irgendjemand, auch der Staat nicht das Recht und schon gar nicht die Pflicht hat, durch aktive Handlung den Tod eines Menschen herbeizuführen. 

Stand heute. Was in der Zukunft ist weiß keiner (im positiven wie auch im negativen).

Denn dann hätte gleichzeitig der § 216 StGB verschwinden müssen, was nicht geschehen ist und auch nicht geschehen wird, was auch gut so ist.

Gesetze verändern sich. Von daher kann dieser noch kippen oder angepasst werden. Gesetze wurden auch in der Vergangenheit schon gekippt, angepasst oder hinzugefügt siehe §217 oder §102. Was auch gut so ist.

Fazit: Auch du kannst nicht in die Zukunft sehen.

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  1. Gibt es Sterbehilfe.
  2. Darf sich jeder jederzeit umbringen, wenn es denn unbedingt sein muss. Selbstmord wird nicht bestraft.

InfinityIs  23.11.2023, 19:11
Selbstmord wird nicht bestraft.

Bestraft nicht, aber man kann in die geschlossene Psychiatrie kommen, wenn man Andeutungen macht, dass man es vorhat oder wenn man bei einem Suizidversuch erwischt wird.

Gelingt der Suizid (was sehr traurig ist), kann man als Mensch nicht mehr bestraft werden (selbst wenn es dafür eine Strafe gäbe), weil man als dieser Mensch dann nicht mehr hier ist.

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Aubergine3000  23.11.2023, 19:18
@InfinityIs
Bestraft nicht, aber man kann in die geschlossene Psychiatrie kommen, wenn man Andeutungen macht, dass man es vorhat oder wenn man bei einem Suizidversuch erwischt wird.

Und?

Wenn man das nicht will, dann soll man mit seinen Selbstmordabsichten nicht hausieren gehen, sondern sich einfach mit einer effektiven Methode heimlich, still und leise umbringen. Wer wirklich sterben will, kriegt das hin. Die allermeisten wollen aber überhaupt nicht sterben, weshalb man ihnen dann Hilfe zukommen lässt, die sie anfänglich vielleicht ablehnen, da sie psychisch zu krank sind.

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InfinityIs  23.11.2023, 19:35
@Aubergine3000

Niemand will durch Suizid sterben, aber es gibt Menschen, die es hier einfach nicht mehr ertragen. Ich kann es nachvollziehen, da ich das sehr gut kenne. Allerdings habe ich den Schritt des Suizid nie durchgezogen, weil es sich für mich nicht richtig und nicht gut anfühlt.

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Aubergine3000  23.11.2023, 19:38
@InfinityIs

Und?

Ich kann es auch nachvollziehen, wenn Menschen Suizidgedanken haben. Aber was mir total auf den Sack geht, ist die ständige Jammerei, dass man nicht sterben dürfe, weil Sterbehilfe nicht erlaubt sei... Das ist einfach nur eine faule Ausrede! Wer wirklich sterben will, kriegt das hin und zwar relativ schmerzarm! Methoden nenne ich selbstverständlich NICHT. Aber jeder einigermaßen intelligente Mensch kommt selbst drauf.

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InfinityIs  23.11.2023, 19:41
@Aubergine3000

Da gehe ich mit dir konform. Wenn man es wirklich will, zieht man es durch (das sieht man ja an denen, die es durchgezogen haben bzw. durchziehen). Kann mir vorstellen, dass das Menschen sind, die nicht an ein Leben nach dem Tod glauben, denn würden sie daran glauben, hätten sie sicher Angst, dass es danach schlimm bzw. schlimmer werden könnte. Klar könnte man sagen, dass sie davon ausgehen könnten, dass es für sie danach besser wird (in Form eines Himmels oder was auch immer), aber das ich glaube nicht, dass sie davon ausgehen, denn eine gewisse Ehrfurcht kann da schon sein, was den Suizid angeht.

Es gibt ja auch genügend Höllenberichte, die ich aber alle für Quatsch halte.

Dass man mit einem Suizid nahen Menschen etwas sehr Unschönes antut und sie mit unschönen Gefühlen (Trauer usw.) zurücklässt ist klar.

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Dieser Planet ist völlig ok, hier laufen nur ein paar alberne Zweibeiner rum, die das nicht zu schätzen wissen.


lebenistleiden 
Fragesteller
 22.11.2023, 19:26

ahahaha was ist ok hier? alles ist chaotisch und durcheinander, ungerechtigkeit ohne ende

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InfinityIs  23.11.2023, 19:12
Dieser Planet ist völlig ok.

Er ist zwar nicht nur scheiße, aber als "völlig okay" würde ich diesen Planeten nicht bezeichnen. Die Menschen haben diesen Planeten zu einem Planeten gemacht bzw. machen diesen Planeten zu einem Planeten, der alles andere als "völlig okay" ist.

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Unholdi  23.11.2023, 19:14
@InfinityIs

Menschen sind nicht "der Planet" aber auch unsere Gesellschaften sind nicht so schlecht wie oft dargestellt.

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