Wann ist eine Unterschrift bindend?

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Wann ist eine Unterschrift bindend?

Die Unterschrift ist eine rechtsverbindliche Willenserklärung , sofern der Unterzeichner geschäftsfähig* ist.

*Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, eigenständig rechtlich zu handeln, d.h. einerseits Pflichten einzugehen und andererseits Rechte zu erwerben. Volle Geschäftsfähigkeit erhalten Personen mit 18 Jahren (Volljährigkeit).

Geschäftsfähigkeit 

Der Unterzeichner bestätigt mit der Unterschrift , an die Inhalte des Dokuments gebunden zu sein.

Gilt dann die durchgestrichene Summe trotzdem als akzeptiert oder nicht?
  • Die Summe-Streichung sollte mit dem manu scriptum/Kürzel des Vertragspartners oder Erstellers des Vertrag, verifiziert sein. Vertragliche Summenveränderungen werden idR dann erneut im Vertrag verbindliche festgelegt.
  • Es ist wichtig zu klären warum keine neue Summe angegeben ist und- oder ob die durchgestrichene Summe einfach ignoriert werden kann.

KANN ist bei verbindlichen Rechtsgeschäften ein Ausschlusskriterium.

Rechne immer mit dem schlimmsten, sogar mit Zahlen !
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Udavu  14.04.2025, 05:59

⭐Danke

NadjaX1970 
Beitragsersteller
 13.04.2025, 10:16
Es ist wichtig zu klären warum keine neue Summe angegeben ist und- oder ob die durchgestrichene Summe einfach ignoriert werden kann.

Der Zahnarzt bat mich darum, die Summe durchzustreichen und eine Null davor zu schreiben.

Neue Summe 0,00€ also.

Udavu  13.04.2025, 11:16
@NadjaX1970

Zahnarztkosten sind häufig hoch. Das würde ich genau klaren; frage dazu auch deine KV was übernommen wird.

NadjaX1970 
Beitragsersteller
 13.04.2025, 11:24
@Udavu

Die Gesamtkosten der Behandlung belaufen sich auf 2005,90€, Der Kassenanteil beläuft sich auf 1906,45€. Den Rest von 99,45€ hat mir der Zahnarzt laut eigener Aussage "erlassen". Dazu bat er mich, die Summe für den Eigenanteil durchzustreichen und stattdessen 0,00€ hinzuschreiben. Nun kommt aber ein externer Abrechnungsdienstleister an und fordert von mir eben die Summe von 99,45€.

Deiner Beschreibung fehlen sachdienliche Hinweise!

Angenommen, bei dem Dokument handelt es sich um einen Vertrag.zwischen einem Auftraggeber (Kunde) und einem Auftragnehmer (Maler).

Es wurde vereinbart, dass der Maler ein Zimmer renoviert und dafür 500,- EUR Lohn erhält.

  • Leistung: Renovierungsarbeiten
  • Betrag: 500,- EUR

Der Betrag wurde durchgestrichen und es befindet sich eine Unterschrift auf dem Papier.

Das Wichtigste in Kürze:

Ein Vertrag kommt durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen und nicht durch eine Unterschrift zustande.

Verträge unterliegen auch nicht der Schriftform. Er vereinfacht jedoch die Beweislage im Streitfall.

Ein gemeinsam geschlossener Vertrag kann natürlich nicht einseitig geändert oder aufgelöst werden.

Das heißt: Es spielt keine Rolle, ob der Kunde den Betrag durchgestrichen hat, weil ihm der Preis zu hoch erschien, oder ob der Maler sich verrechnet hat.

Einer von beiden hat jedenfalls ein Exemplar, wo nicht gekritzelt wurde.

Gilt dann die durchgestrichene Summe trotzdem als akzeptiert oder nicht?

Tapetenwechel für lau? - ein schlechtes Geschäft für den Maler

Renovierung gegen XX,XX EUR

Das wird der Maler kaum akzeptieren.

Der Vertrag kann nur einvernehmlich aufgelöst werden. Und zwar durch einen neuen Vertrag - nämlich einem Aufhebungsvertrag.

Wir der Vertrag durch einen Vertragspartner nicht erfüllt, kann der andere vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen.

Noch ein Beispiel:

Wenn du jetzt deinen Mietvertrag nimmst und die Miete durchstreichst, berechtigt dich das nicht in Zukunft Mietfrei zu wohnen.


NadjaX1970 
Beitragsersteller
 13.04.2025, 10:23
Wenn du jetzt deinen Mietvertrag nimmst und die Miete durchstreichst, berechtigt dich das nicht in Zukunft Mietfrei zu wohnen.

Und wenn mir der Vermieter selbst sagt, dass ich die Summe durchstreichen soll und stattdessen 0,00€ hinschreiben soll?

Dann lebe in in Zukunft wohl mietfrei, nehme ich an?

NadjaX1970 
Beitragsersteller
 13.04.2025, 01:46

Es geht darum, dass ich eine Zahnbehandlung durchführen lassen musste. Vor Beginn der Behandlung äußerte ich dem Zahnarzt gegenüber, dass ich von Grundsicherung lebe und kein Geld für Extrakosten habe. Ich also nach der Regelversorgung ohne Mehrleistung behandelt werden möchte. Habe auch bei meinen Besuchen immer wieder die Unterschrift zur Abrechnung von privatzahnärztlichen Leistungen verweigert.

Irgendwann schickte mir die Praxis eine "Information zu ihrem Zahnersatz". "Planung und Kosten der gewünschten, von der Regelversorgung abweichenden Behandlung".

Dort steht eine Summe für den Eigenanteil von 99,45€.

Als ich den Zahnarzt darauf ansprach, meinte dieser zu mir: "Ja, die 99,45€ erlasse ich ihnen. Streichen sie die Summe durch, schreiben eine 0 davor und unterschreiben sie einfach".

Na ja, das tat ich auch in gutem Glauben.

Nun, nach Abschluss der Behandlung ging mir eine Rechnung zu von einem externen Abrechnungsdienstleister. Dieser möchte jetzt die Summe von 99,45€ bezahlt haben.

Auf dem Angebot ist nach wie vor die Summe durchgestrichen und eine 0 steht davor. Jedoch steht meine Unterschrift darunter.

Sind nun die 99,45€ bindend oder nicht, weil die Summe von 99,45€ ja durchgestrichen ist?

heurekaforyou  13.04.2025, 01:58
@NadjaX1970
Als ich den Zahnarzt darauf ansprach, meinte dieser zu mir: "Ja, die 99,45€ erlasse ich ihnen. Streichen sie die Summe durch, schreiben eine 0 davor und unterschreiben sie einfach".

Dann solltest du einfach mal den Zahnarzt ansprechen. Der wird sich bestimmt an dich erinnern und nicht plötzlich das Gegenteil behaupten.

Du schreibst:

"Planung und Kosten der gewünschten, von der Regelversorgung abweichenden Behandlung".

Dort steht eine Summe für den Eigenanteil von 99,45€.

Das ist exakt was ich meine.

Durch das Durchstreichen und die Null, ändert sich nicht, was im Computer der Praxis gespeichert ist.

Wahrscheinlich hat der Zahnarzt oder eine Angestellte vergessen, die die Forderung um diese 100,- EUR zu reduzieren.

Der Zahnarzt kann dir auch 100,- EUR geben und du begleichst die ganze Rechnung. Pott wie Deckel.

Ich bin sicher, dass sich die Sache schnell und einfach klären lässt.

Viel Erfolg!

NadjaX1970 
Beitragsersteller
 13.04.2025, 02:32
@heurekaforyou
heurekaforyouvor 32 Minuten
@NadjaX1970
Als ich den Zahnarzt darauf ansprach, meinte dieser zu mir: "Ja, die 99,45€ erlasse ich ihnen. Streichen sie die Summe durch, schreiben eine 0 davor und unterschreiben sie einfach".
Dann solltest du einfach mal den Zahnarzt ansprechen. Der wird sich bestimmt an dich erinnern und nicht plötzlich das Gegenteil behaupten.

Und wenn doch?

Dann muss ich wohl zahlen?

Um das genau beurteilen zu können, müsste man den genauen Vertrag kennen.

Man würde den Vertrag aber generell vermutlich so auslegen, dass der Kaufpreis (also die 99,45€) nicht Bestandteil des Vertrags werden soll, womit der Kaufpreis unwirksam ist

Dann kommt es darauf an, ob man den Vertrag auch ohne den Kaufpreis vorgenommen hätte. Das würde ich eher verneinen (es kommt aber wie gesagt auf den Einzelfall an), dann wäre der gesamte Vertrag unwirksam nach § 139 BGB.

Das alles gilt aber natürlich nur, wenn der Preis zuerst durchgestrichen wurde und dann der Vertrag unterschrieben wurde!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Keine Rechtsberatung :)
Gilt dann die durchgestrichene Summe trotzdem als akzeptiert oder nicht?

Da jedwede relevante Fakten fehlen, Astro TV den Betrieb eingestellt hat und die Hellseher leider unauffindbar sind, wäre die korrekte Antwort "eventuell".

Oder enthält der Zettel nur die Summe und die Unterschrift?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Erfahrung & Multidisziplinärer Erwerb juristischen Wissens

Darüber müssen im Zweifelsfall Gerichte urteilen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..