Wann darf die Polizei schießen?
Wenn da ein Verdächtiger die Polizeibeamten mit einer Schusswaffe bedroht?
Die Waffe könnte unecht, nicht geladen sein oder der Täter wollte nur damit drohen. Da direkt zu schießen bevor der Täter tatsächlich abdrückt finde ich voreilig.
Also müssten die erst abwarten bis der täter den ersten Schuss abgibt und dürften dann erst schießen
11 Antworten
Die Polizei handelt nach Recht und Gesetz. Jeder einzelne Fall wird geprüft, und jeder einzelne Fall hat eigene Voraussetzungen. Pauschale Aussagen sind niemals möglich, da schon geringste Änderungen einen ganz anderen Hintergrund ergeben können.
Aha 😂
Du wärst ein guter Autor für Beiträge der Postillon.
„Neues Polizeigesetz beschließt, dass Täter zuerst schießen dürfen“. Der sogenannte „Freischuss“.
Und nicht nur das… nach deiner Logik müssten sie mit dem Schuss auch erst jemanden treffen, der hierdurch offensichtlich verletzt oder getötet wird.
Denn nur weil es „Peng“ macht, heißt das noch lange nicht, dass es sich um eine scharfe Schusswaffe handelt. Könnte auch eine Schreckschusswaffe sein.
Und wieso sollte ein Täter nicht in der Stadt damit rumlaufen, andere bedrohen und damit auf sie schießen dürfen? Wir leben schließlich in einem freien Land und wenn da kein Projektil fliegt, passiert ja eh nichts. Täterschutz sollte sowieso immer an allererster Stelle stehen. Am Besten erst abwarten, bis der Täter all seine Munition leer geschossen hat und freiwillig aufgibt. Egal, ob dabei Unschuldige drauf gehen. Wenigstens sind die Grünen dann zufrieden, dass die Festnahme ohne Schussabgabe durch die Polizei erfolgt ist. Endlich mal eine nicht gewalttätige Polizei!
Mann, ist das ne dumme Frage 😂
Da braucht es gar keine Ermächtigung, sondern ist schon Notwehr gegeben!
Nicht desto trotz darf die Waffe auch nach den jeweiligen Polizeigesetzen legal eingesetzt werden.
Der Polizist darf immer davon ausgehen, dass die auf ihn gerichtet Waffe scharf ist!
Schließlich weiß der Bedroher, dass ihm ein Polizist mit scharfer Waffe gegenüber steht!!!
Was soll da "umstritten" sein? In § 32 StGB steht nicht, dass dieser nicht für Polizisten gilt. Sobald ein Angriff unmittelbar bevorsteht, ist der Angriff gegenwärtig. Dann ist Notwehr geboten.
Nicht alles steht im Gesetz :) Der Streit folgt hier aus der Verbindung des § 32 StGB mit den Polizeigesetzen der Länder.
Ein kleiner Auszug dazu aus dem Münchener Kommentar:
"Ob und ggf. inwieweit sich Hoheitsträger in Ausübung ihres Dienstes auf § 32 berufen können, ist str.
Das Problem kommt in erster Linie im Zusammenhang mit dem polizeilichen Schusswaffengebrauch zum Tragen, und zwar deshalb, weil die einschlägigen öffentlichrechtlichen Ermächtigungsgrundlagen [...] den Einsatz von Schusswaffen an einen Katalog spezifischer Voraussetzungen, vor allem aber in umfassender Weise an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit binden".
Es geht also darum, dass die Polizei die ausdifferenzierten Ermächtigungsgrundlagen nicht durch eine Berufung auf das Notwehrrecht umgehen soll. Falls dich das näher interessiert, kannst du ja ab Randnummer 186 weiterlesen.
Bei Tötungen durch die Polizei wäre übrigens auch eine Einschränkung des Notwehrrechts nach Art. 2 EMRK einschlägig.
Hä? 😅
Natürlich muss noch weitergeprüft werden, wenn eine Notwehrsituation vorliegt. Schließlich kann eine Rechtfertigung durch Notwehr nur erfolgen, wenn zusätzlich zum Vorliegen einer Notwehrlage (= Notwehrsituation) die Notwehrhandlung auch erforderlich und geboten ist. Das folgt ja sogar bereits aus dem Gesetz. Zur Prüfung der Notwehr: https://juratopia.de/notwehr/
Sondern darauf warten, dass der Angreifer auf dich schiesst? Super, Auf deinem Grabstein wird stehen: Er wollte immer sicher gehen.
Es geht selbstverständlich nicht um eine Prüfung durch den Polizisten in der konkreten Situation, sondern um eine Prüfung durch die Staatsanwaltschaft/Gericht später.
Das ist eine Mindermeinung
Endlich mal jemand, der hier etwas Sinnvolles kommentiert!
Ja, das ist tatsächlich eine Mindermeinung, die hM will Polizeibeamten ein Notwehrrecht zugestehen. Übrigens vertrete ich persönlich weder die MM noch die hM, ich wollte nur auf den Meinungsstreit hinweisen.
Wenn da ein Verdächtiger die Polizeibeamten mit einer Schusswaffe bedroht?
Selbstverständlich.
Also müssten die erst abwarten bis der täter den ersten Schuss abgibt
Natürlich nicht!
Dann ist der Polizist tot und kann nichts mehr machen.
Übrigens: die Polizei darf sogar schießen wenn sie nicht mit einer Waffe bedroht wird.
Nein, die müssen nicht warten. Wenn sie tot sind, ist es zu spät, sich zu verteidigen. Wer so dumm ist, vor Polizisten mit einer Waffe zu fuchteln, muss damit rechnen.
Ob Polizisten sich im Dienst auf Notwehr berufen können, ist tatsächlich noch umstritten.
Ich würde das Risiko als Polizist nicht unbedingt eingehen.