Wärt Ihr dafür, dass Syrier und Afghanen abgeschoben werden?

trans64  02.07.2024, 17:55

Wie kann man illegal in Deutschland sein? Du meinst undokumentiert. Illegal kann nie ein Mensch sein.

germanyisbest 
Beitragsersteller
 02.07.2024, 20:41

Was ein Blödsinn, wenn du nach Australien fliegst dein Visum abläuft und du trotzdem dort bleibst, bist du auch illegal dort 🤦🏻‍♂️

trans64  02.07.2024, 20:54

Nein. Ich wäre undokumentiert. Aber nicht ILLEGAL

germanyisbest 
Beitragsersteller
 02.07.2024, 20:55

dumme Linken

11 Antworten

Die Aufteilung in "kriminell" und "nicht kriminell" ist viel zu grob.
Eine Abschiebung ist nur dann möglich, wenn entweder das Aufenthaltsrecht abgelaufen ist (das ist aber JETZT schon so, dazu muss niemand die AfD wählen) oder eine Straftat begangen wurde, die 2 Jahre oder mehr an Haft nach sich ziehen würde.

Wegen "unnötigem Herumfahren" oder "Schwarzfahren" bekommt niemand eine Haftstrafe, folglich ist auch dann eine Abschiebung völlig unangemessen.
Auch ist "sich nicht benehmen können" sowohl beliebig ungenau als auch populistisch. Und was ist denn "sich nicht integrieren können"? Man muss solche Dinge juristisch eindeutig machen, und unter so einer schwammigen Formulierung kann man sich alles Beliebige vorstellen.

Es finden jetzt schon viele Abschiebungen statt, die meisten wegen Punkt 1 (kein Aufenthaltsrecht oder die Zeit ist abgelaufen). Abschiebungen wegen Gewaltkriminalität sind deutlich weniger als die vorher genannten.

Übrigens ist auch die Trennung Syrer/Afghanen versus andere Ausländer kein guter sachlicher Punkt. Nur mal so zur Info: "Die Abgeschobenen stammten 2022 vor allem aus Georgien, Albanien, Nordmazedonien und Serbien." Auch da wird der Hauptgrund das Aufenthaltsrecht sein (weniger die Kriminalität).

Abschiebungen in Deutschland | Zahlen zu Asyl in Deutschland | bpb.de

Der Punkt schwere Kriminalität wird (in punkto Anteil der Abschiebungen) deutlich überschätzt. Da Kleinkriminalität (unter 2 Jahre Haft, ggf. auch nur eine Geldstrafe) zahlenmäßig deutlich überwiegt, sind es nur relativ wenige Fälle (dafür mitunter medial recht "spektakuläre"), die tatsächlich in diese Kategorie >2 Jahre fallen.

Hinzu kommen sachliche Hinderungsgründe (die oft falsch als "die Regierung will das nicht" interpretiert werden) für eine Abschiebung. Einer ist: die Person ist nicht auffindbar (ist also untergetaucht). Ein weiterer ist: das Herkunftsland will die Person nicht haben, und um das zu lösen wird versucht, Abkommen mit Staaten zu schließen. Ganz lösen wird man diese Punkte nicht können (zumindest nicht perfekt). Man muss die Person "haben", und das Zielland muss auch den Flug und die Annahme der Person genehmigen. Das ist keine einseitige Willensäußerung Deutschlands, denn 2 Staaten sind daran beteiligt.

Deutschland kann nicht "befehlen", dass ein Staat eine bestimmte Person aufnehmen müsse. Wir wollen das umgekehrt ja auch nicht (auch kriminelle Deutsche könnten ja theoretisch abgeschoben werden aus dem Ausland). Zumindest nicht ungefragt.

Ein dritter Punkt ist die Familie, wenn der Familienvater abgeschoben werden soll, liegt dennoch gegen seine Frau und seine Kinder normalerweise kein Abschiebegrund vor. Und hier wird je nach Fall auch schon mal zugunsten der Familie (und des Kindeswohls) entschieden. Zahlen dazu kenne ich jetzt nicht.

Zudem stimmt das Adjektiv "unkontrolliert" sehr oft nicht (natürlich gibt es Lücken, das liegt aber auch z.T. an Personalkapazitäten), ich weiß von einem Serben, der hier ein begrenztes Aufenthaltsrecht hatte, dass dies überprüft wurde, und der ist dann auch ordnungsgemäß wieder nach Serbien zurück.

Und zum Schluss sollte man bedenken, dass z.B. auch viele Syrer normale Menschen sind, die oft auch arbeiten, Kinder haben und ansonsten auch nicht von einem anderen Planeten sind.

Abschieben wenn:

  1. Arbeit abgelehnt wird (Oder Ablehnung von Zahlungen)
  2. Sie sich nicht benehmen können (Frauen belästigen, mit Autos unnötig umherfahren)
  3. Sich nicht integrieren wollen (Sprache, Regeln wie Nachtruhe usw.)
  4. Mindestens ein paar kleine Straftaten in kurzer Zeit begehen oder direkt bei Mord (Versuchen) oder bei einer großen Straftat wie Raub
  5. Sozialsysteme ausgenutzt werden (Versicherungen, Asylgeld)
  6. Die Menschen in Deutschland als N*z*s bezeichnet werden, nur weil sie etwas gegen Menschen (Asylanten) haben, die sich kriminell und unangemessen verhalten.

Natürlich sollte es auch genauso Konsequenzen für deutsche Bürger geben, die den oben genannten Punkten ebenfalls entsprechen. (Gefängnis, Geldstrafe usw.)


germanyisbest 
Beitragsersteller
 02.07.2024, 16:47

Klingt gut

OlliBjoern  02.07.2024, 18:24

Abschiebung bei "unnötig umherfahren". Echt jetzt?

Bist du zu dir selber und deinen deutschen Nachbarn auch so streng?

Nielsop  02.07.2024, 19:28
@OlliBjoern

Ich rede von der Art Mensch, die denkt sie könnte mit einem AMG durch Innenstädte fahren nur um zu zeigen wie stark man doch sei und auch noch den Verkehr dadurch gefährdet.

OlliBjoern  02.07.2024, 19:29
@Nielsop

Ok, das ist wohl ein Verstoß gegen die StVO. :)
"Angeben" ist wohl noch nicht per se strafbewehrt.

Nielsop  02.07.2024, 19:31
@OlliBjoern

Ja. Angeben kann man auch wenn man das Auto irgendwo hinstellt oder mal auf dem Schnellweg ins Gaspedal drückt. Aber Innerorts zeigen, wer den den größeren hat... Geht gar nicht.

Das ist seit langem die Forderung der z.B. AfD ☝️...und wird zunehmend vom Wahlvolk unterstützt in Form der großen Stimmenzuwachsrate gerade in den östlichen Bundesländern.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Von Experte OlliBjoern bestätigt

Deine Frage ist einfach nur unsinnig und dient nur der Hetze. Weder unsere eigenen grundrechtsbasierten Gesetze noch die verschiedensten internationalen Chartas, Vereinbarungen & Gesetze, die wir aus gutem Grund unterschrieben haben erlauben die Abschiebung a la AfD auf Stammtischniveau….

Ja aber nur wenn sie in ihrem Heimatland nicht iwie in großer Gefahr sind. Und wenn sie Kinder haben.