Wäre das ein Rotlichtverstoß?


13.04.2024, 15:32

Mir ist schon klar, dass man nicht auf dem Gehweg fahren darf! Aber ist das dann "nur" eine unerlaubte Verwendung des Fußweges oder ein Rotlichtverstoß?

5 Antworten

Hi, ja das wäre ein Rotlichtverstoß.

Einen Rotlichtverstoß begeht auch wer folgende Situation ausnutzt:

Es kommt die Einfahrt zu einer Tankstelle, dann kommt die rote Ampel, dann kommt die Ausfahrt der Tankstelle.

Und wer da einfach durchfährt, der begeht einen Rotlichtverstoß.

In meiner Stadt haben die das auch schonmal kontrolliert.

Merke: Man darf die rote Ampel nicht austricksen.

AntonAntonsen  13.04.2024, 18:23

Im Fall des FS würde ich auch einen Rotlichtverstoß annehmen.

Das mit dem Umfahren über ein Tankstellengelände gilt allerdings seit 2013 nicht mehr:

OLG Hamm, Beschluss vom 02.07.2013 - 1 RBs 98/13

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ProPlayerE 
Fragesteller
 13.04.2024, 19:49
@AntonAntonsen

Dort, wo man auf die Straße einfädelt, endet praktisch die Kreuzung. Wenn man dann mit einem Schulterblick nach hinten absichert, so besteht doch keine Gefahr. Ich würde ja dann auch als Fußgänger einen Rotlichtverstoß begehen.

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Mir ist das vor etwa 40 Jahren in Zürich (Schweiz) passiert. Der Polizist sagte: "Du bist bei rot durch gefahren, das kostet Fr. 20.-" (Seither ist das sicher teurer geworden).

Ich: "Eigentlich bin ich ja nicht bei rot gefahren. Ich bin auf dem Trottoir gefahren. Da ist kein Rotlicht. Was kostet denn das?"

Er: "Ok. Das kostet Fr. 10.- Hast du einen Ausweis dabei?"

Nein, hatte ich nicht. Da wurde ihm der Aufwand zu gross und er liess mich gehen. Sicher auch, weil ich freundlich blieb.

Für all die Scherzkekse, die sich darüber ärgern, dass ich auf dem Trottoir fuhr: Das war auf dem Zeltweg. Diese Strasse ist zu schmal für Velos und Autos. Wenn du sicher sein willst, dass du nicht von einem Auto mitgerissen wirst, muss du in der Mitte der Strasse fahren, so dass die Autos nicht überholen können. Das ist die Empfehlung der Polizei. Auf dem Trottoir hat es aber nie Leute und wenn es doch einmal Leute hätte, würde man die auf 100m Distanz sehen. Es gibt keine Häuser oder Gärten, aus denen die Leute plötzlich raus kommen könnten. Wenn man nicht glaubt, dass Menschen abrupt aus dem Nichts entstehen, ist die Fahrt auf dem Trottoir absolut gefahrlos für alle. Ich fuhr also zur eigenen Sicherheit auf dem Trottoir und um den Autofahrern nicht im Weg zu sein. Das merken aber natürlich die Autofahrer nicht.

Ja natürlich.

Du darfst da nicht bei rot weiterfahren. Egal auf welcher Spur/Gehweg.

ProPlayerE 
Fragesteller
 13.04.2024, 19:43

Ich dachte, in diesem Fall gilt das nur für Diejenigen, die auf der Straße fahren. Auf dem Bürgersteig bin ich doch praktisch keine Gefahr für die Autos. Wenn ich da (siehe Bild 2) wieder einfädel und vorher durch einen Schulterblick sichere, dann ist doch alles gut. Da bin ich meiner Ansicht nach gar nicht mehr im Kreuzungsbereich.

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Wenn man schiebt, nicht.

BurkeUndCo  13.04.2024, 18:31

Das wäre eine korrekte Vorgehensweise.

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Ja. Auf dem Gehweg hast du nichts verloren und auf der Strasse fährst du bei Rot.

ProPlayerE 
Fragesteller
 13.04.2024, 15:27

Dann ist es doch theoretisch gesehen kein Rotlichtverstoß, sondern "nur" eine unerlaubte Benutzung des Gehweges? Oder täusch ich mich da?

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ant8eart  13.04.2024, 18:42
@ProPlayerE

Der Gehweg endet an der Ampel. Man wird dann zum Rechtsabbieger, mit dem keiner rechnet. Das ist dann keine unerlaubte Nutzung des Gehweg, weil kein Gehweg mehr da ist.

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ProPlayerE 
Fragesteller
 13.04.2024, 19:36
@ant8eart

An der Ampel gibt es noch einen Fußgängerweg (siehe Bild 2). Der endet ja erst nach der Kreuzung.

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