Ab wann ist es ein Rotlichtverstoß?
Wenn ich mit der vorderen Hälfte des Autos bereits die Haltelinie passiert habe, dann die Ampel auf Rot schaltet, ist es dann ein Rotlichtverstoß?
6 Antworten
- Einfacher Rotlichtverstoß: die Ampel war kürzer als 1 Sekunde Rot
- Qualifizierter Rotlichtverstoß: die Ampel war länger als 1 Sekunde Rot
Ein Rotlichtverstoß liegt erst dann vor,
wenn Du in den Schutzbereich der Ampel einfährst.
Dieser hat mit der Haltelinie nichts zu tun.
Der Schutzbereich beginnt i.d.R dort, wo die Fußgänger die Fahrbahn überqueren.
Das kann direkt nach der Haltelinie sein, es können aber auch mehrere Meter dazwischen liegen.

Die Frage hab ich zuerst auch so gedeutet, der FS meint es aber scheinbar ob es auch ein Rotlichtverstoß ist, wenn während des Überfahrens der Ampel, Diese auf Rot umstellt.
Und wenn ich bei Gelb die Haltelinie überquert habe, und noch im Augenwinkel sieht der Beifahrer dass es gerade Rot wurde?
Meines Wissens nach wird der Zeitverlauf einer bestehenden Rotphase erst dann gewertet, wenn sich das Fahrzeug vor der Umschaltung auf Rot noch komplett vor der Haltelinie befand.
Die Frage ist etwas irreführend gestellt. Wahrscheinlich bist Du an einer Ampel durchgefahren, die bereits Gelb gezeigt hat und Die hat beim Durchfahren auf Rot umgeschaltet. Jetzt fragst Du Dich, ob es ein Rotlichtverstoß war oder nicht?
Soweit ich weiss gild das Rot der Ampel für Alles, Was sich noch komplett vor der Haltelinie befindet. Wenn das Fahrzeug bereits mit der Vorderachse die Haltelinie passiert hat, als die Ampel auf Rot umgestellt hat, ist es kein Rotlichtverstoß.
Ich bin mal durch eine Ampel, die 4 Mal geblitzt hat und bekam Nichts. Meine beiden Hinterachsen und die beiden Achsen des Anhängers waren uninteressant, meine Vorderachse war bereits drüber als es Rot wurde.
Es ist dann ein Rotlichtverstoß wenn der Zeuge das so sieht und es dem Richter verkaufen kann.
ich würde vorschlagen reintheoretische Fragen nicht reintheoretisch zu beantworten, das bringt nämlich in der wahren Welt nichts, da ich es aus der Praxis kenne kann ich sagen dass auch das Nicht-Passieren der ersten Hälfte als Rotlichtverstoß geahndet wird. Grundsätzlich gilt angepasst genug fahren um bei Gelblicht vor der Ampel zum Stehen zu kommen.
Demnach hast Du noch immer nicht begriffen, wonach gefragt wurde.
In den meisten Fällen der Polizist, wenn du geblitzt wirst ist die Sache ja klar.
Ich würde vorschlagen, die Frage nochmal zu lesen.