Während Elterngeldphase Ehepartner in Steuerklasse 3 ...geht das?
Hallo zusammen,
meine Frau wird nach der Geburt unseres Kindes im nächsten Jahr zu Hause bleiben und das Elterngeld in Anspruch nehmen.
Sie verdient weniger als ich, aber nicht so viel weniger, dass sich Steuerklasse 3 & 5 im "normalen Leben" lohnen würde. Also alles in allem wohl eine recht "übliche" Situation.
Meine Frage dazu wäre, ist es möglich, dass ich in der Zeit in der sie das Elterngeld bezieht in Steuerklasse 3 wechseln kann (und sie zumindest theoretisch in die 5), so dass ich dann mehr Netto hätte? Das Elterngeld sollte ja durch ihre vorübergehende Steuerklasse 5 nicht geschmälert werden ...oder?
Per Google finde ich zu dem Thema immer nur die Variante, den Elterngeldbezieher mindestens 7 Monate VOR Geburt (bzw. Beginn des Mutterschutzes) in die Steuerklasse 3 zu stecken um das Elterngeld zu erhöhen (diese Frist wäre jedoch ohnehin schon verstrichen).
Im Voraus besten Dank & schöne Grüße :-)
3 Antworten
Ich glaube, "der Zug ist abgefahren":
Der Steuerklassenwechsel vor der Geburt eines Kindes ist vom Gesetzgeber sehr schwer gestaltet worden. Der Antrag auf den Wechsel der Steuerklasse muss nämlich spätestens sieben Monate vor dem Monat gestellt werden, in dem der Mutterschutz beginnt.
https://www.vlh.de/familie-leben/heirat/fuer-wen-sich-ein-wechsel-der-steuerklasse-lohnt.html
Blödsinn der Antrag kann immer gestellt werde, er bringt uU fürs Elterngeld nur nichts
wir durch ihre Skl. 5 keine Nachteile haben,
Doch, hättet ihr. Warum, hab ich in meiner Antwort erklärt.
Grundsätzlich ist ein Wechsel der Steuerklasse monatlich möglich.
Macht die Kombination 3/5 Sinn?Wenn die monatliche Ersparnis aufs Jahr betrachtet größer ist als die jährliche Erstattung in Steuerklasse 4 macht die Kombination keinen Sinn, denn es wird zu Nachzahlungen kommen.
Wann macht 3/5 also Sinn?- Wenn nur einer der beiden Ehegatten einen Job hat und sonst keine Abgabeverpflichtung besteht.
- Wenn die Erstattung in 4/4 so hoch ist das man diese durch die monatliche "Ersparnis' nicht komplett verbraucht.
Mehr Gründe für die Steuerklassenkombination fallen mir pauschal erstmal nicht ein. Aufgrund der Abgabeverpflichtung wenn bei in eine Arbeitsverhältnis stehen, kommt es bei vielen schnell zu erhöhten Nachzahlungen, die dann meistens so richtig weh tun.
Es mag darüber hinaus für den einzelnen sinnvoll erscheinen die Steuerklassenkombination zu wählen um im Monat mehr zu haben, das ist aber wieder ein Trugschluss, da am Ende die Erklärungspflicht steht und Steuerklasse 3 schnell zu sehr empfindlichen Nachzahlungen führen kann. Am Ende sagt die Steuerklasse nämlich nichts über die Steuerlast aus, denn diese wird erst mit der Steuererklärung ermittelt.
Gerade im Elterngeldbezug kann so der Wechsel in Steuerklassenkombination 3/5 zum teuren Bumerang werden.
Möglich ist das, aber sinnlos ist es auch.
Per Google finde ich zu dem Thema immer nur die Variante, den Elterngeldbezieher mindestens 7 Monate VOR Geburt (bzw. Beginn des Mutterschutzes) in die Steuerklasse 3 zu stecken um das Elterngeld zu erhöhen
Ja, genau. So macht ein Steuerklassenwechsel Sinn.
Warum macht es bei euch keinen Sinn?
Elterngeld ist steuerfrei, da es eine Lohnersatzleistung ist. Deshalb ist es egal, in welcher Steuerklasse der Elterngeldbezieher eingruppiert ist.
Die Steuerklasse 3 würde für dich am Ende des Jahres aber vermutlich eine Steuernachzahlung bedeuten (weil du ja weniger Lohnsteuer gezahlt hast, als du müsstest).
Und: Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Diese Lohnersatzleistungen erhöhen nicht das »zu versteuernde Einkommen«, aber wirken sich auf den Steuersatz aus, der auf das übrige Einkommen angewendet wird. Da der Steuersatz mit bezogenem Elterngeld höher liegt als ohne, kommt auf die meisten frischgebackenen Eltern eine höhere Steuer und damit auch eine Nachzahlung an das Finanzamt zu - erst recht, wenn der Mann durch die "bessere" Steuerklasse ohnehin kaum Steuern gezahlt hat.
Genau darum geht es ja eben NICHT. Das Thema findet man massig im Internet.
Gemeint ist ja zu Beginn des Elterngeldbezuges die Steuerklassen von 4 & 4 ändern zu 3 & 5 ...so wie man es sonst auch jederzeit "nach Lust und Laune" machen könnte.
So dass meine Frau das Elterngeld bezieht und wir durch ihre Skl. 5 keine Nachteile haben, ich aber durch die Skl. 3 trotzdem mehr Netto rausbekomme.