Hilfe bei elterngeld Antrag?
Hallöchen.
Nach der Geburt unseres Kindes stehen nun auch die ganzen Anträge an. Sorgen bereitet uns der elterngeld Antrag. Trotz unzähliger Infos zu diesem Antrag steige ich dort nicht durch und hoffe aus euren Erfahrungen profitieren zu können.
Ich möchte gerne elterngeld + in Anspruch nehmen. Unser Kind ist am 17.12 geboren und ich beziehe noch die 8 Wochen Mutterschaftsgeld Geld. Das wäre Anfang Februar. Heißt das, dass ich das Elterngeld für ab Februar beantragen muss? Om Info Schreiben steht dass der Anspruch erst nach Mutterschaftsgeld Geld besteht ( oder habe ich das falsch verstanden?)
. Ich möchte auch alleine beziehen und Elternteil 2 arbeitet Vollzeit weiter. Das heißt doch, dass ich beim Antrag ab dem 2. Lebensmonat ankreuzen muss bis zum 25 Lebensmonat des Kindes zusammen mit dem elterngeld + Häckchen oder?
Bitte keine Hinweise auf dem Antrag beiliegende Informationsschreiben. Aus diesem werde ich nicht schlau weil sich da alles nur um die Partnermonate dreht die für uns nicht in Frage kommen.
Vielen lieben Dank für eure Hilfe.
2 Antworten
Hallo,
Elterngeld erhält man ab dem Tag der Geburt des Kindes. Es wird daher 2 Monate Überschneidungen von Mutterschaftsgeld und Elterngeld geben. Das erhaltene Mutterschaftsgeld wird in dieser Zeit auf das Elterngeld angerechnet – einfach gesagt: Du erhältst in den ersten beiden Monaten kein Elterngeld und der Anspruch auf Elterngeld sinkt real gesehen von 12 Monate + 2 Partnermonate auf 10 + 2 Monate.
Quelle: https://www.elterngeld.de/mutterschaftsgeld/#gref
Kommst du aus Bayern? Dort gibt es gute Beratungsstellen.
So hat uns unsere empfohlen lieber Elterngeld auf 12 Monate zu beantragen. Du bekommst das gleiche Geld egal ob du 12 oder 24 Monate nimmst. Solltest du aber z. b. nach dem 15ten Monat doch wieder anfangen wollen zu arbeiten würde da auf die 24 Monate angerechnet werden. Die 12 Monate blieben unberührt.
Gruß
Hallo,
soweit ich weiß ist das Basis Elterngeld 14 Monate. Somit wären dann d Elterngeld + 28 Monate. Die Seite des Vaters bleibt unberührt.
Such dir einfach mal unter folgendem Link deine Elterngeldstelle raus und rufe an. Die können dir das sicher besser (und richtiger) erklären
Elterngeldstellen in Rheinland-Pfalz:
https://mffjiv.rlp.de/fileadmin/MFFJIV/Familie/Liste_Elterngeldstellen_RLP_2017_06.pdf
Schaue mal im Internet nach dem Elterngeldrechner. Der ist hässlich aber funktioniert.
Ich brauche nicht den Betrag sondern Hilfe beim ankreuzen. Aber trotzdem danke.
Ich bin arbeitslos und möchte je nach Betreuungsmöglichkeit etwas dazu verdienen und strebe die 24 Monate Elterngeld an. Ich komme ais Rheinland-Pfalz. Also stelle ich den Antrag ganz normal ab dem 1 Lebensmonat und Kreuze einfach bis 24 Lebensmonat des Kindes an? Die rechte Seite (Vater) bleibt komplett unberührt?