Elterngeld für zweites Kind innerhalb zwei Jahren?

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Der Bezugszeitraum verlängert sich, parallel gezahlt wird nicht.

Nein beim zweiten Kind bekommst du nicht die 67 Prozent des Einkommens vor der Geburt des ersten Kindes. Theoretisch werden zwar die Zeiten von Elterngeldbezug ausgeklammert, aber nicht die Zeiten der Verlängerungsoption. Du hast dir sozusagen das Elterngeld von 12 auf 24 Monate verlängern lassen. Es werden nur die ersten 12 Monate ausgeklammert. Das steht im § 2 Abs. 7 Satz 5 BEEG. Bekommst du also zum Beispiel im 25 Lebensmonat des ersten Kindes dein zweites Kind, kannst du damit rechnen, dass du nur die 300 Euro Mindestelterngeld bekommst zuzüglich einem Geschwisterbonus von 75 Euro bis das erste Kind 3 Jahre alt wird. Denn dann werden zur Berechnung genau die Monate herangezogen, in denen du die Verlängerungszahlungen erhalten hast, also von 13. bis 24. Lebensmonat. Bekommst du dein zweites Kind bespielsweise schon nach 1,5 Jahren, dann zählen 6 Monate von vor der Geburt des ersten Kindes und 6 Monate von der Verlängerungszahlung (mit 0 Euro) mit hinein. Da könnte es sein, dass du mehr als 300 Euro Elterngeld erhältst ebenfalls zuzüglich dem Geschwisterbonus. Der Parallelbezug ist auf jeden Fall möglich. Aufzupassen wäre hier, wenn du für das zweite Kind Mutterschaftsgeld erhältst, wird das Mutterschaftsgeld vor der Geburt von deinem Elterngeld fürs erste Kind abgezogen, auch wenn es die Zahlungen in der Verlängerung betrifft. Da wäre dir zu raten, dass du die Verlängerungsoption widerrufst, und das Elterngeld fürs erste Kind dann komplett in einer Summe nachgezahlt bekommst.

Parallelbezug ist sehr wohl möglich. Ich würde dir auch gerne mehr Auskunft geben, vor allem zur Berechnung des EG fürs 2. Kind. Dazu bräuchte ich aber vor allem Angaben:

  • wann ist das 1. Kind geboren und wann endet der reguläre Bezug des Elterngeldes bei dir (nicht die Verlängerungsoption!). Ich gehe davon aus, dass du für die ersten 12 MOnate das EG beantragt hast, mit der doppelt solangen Auszahlungsvariante..??...
  • wann kommt das nächste KInd voraussichtlich, und wann beginnt die Mutterschutzfrist? Denn du bist normalerweise weiter Krankenversichert in der Elternzeit und müsstest 6 Wochen vor dem Entbindungstermin wieder das Mutterschaftsgeld bekommen.

Die Zeiten des Bezugs für Elterngeld werden bei der Berechnung genauso ausgeklammert wie der jeweilige Mutterschutz. Da Du das Elterngeld auf 24 Monate genommen hast, könntest Du also Glück haben und beim nächsten Geld wieder 67% vom letzten Lohn bekommen. Wir waren beim ersten Kind nicht ganz so clever und haben 12 Monate genommen. Glücklicherweise sind "wir" schnell wieder schwanger geworden und da ein drittes Kind möglich ist, werden wir nun auch 24 Monate gehen, damit mehr Monate für die Berechnung ausgeklammert werden...