Also Elterngeld bekommst du weiter, wenn es sich entweder um ein STUDIUM handelt (außer es gibt entgeltliche Praktikas oder Arbeitsblocks mit Entgelt, diese Zeiten werden aufs Elterngeld angerechnet, und geht man über 30 Wochenstunden, enfiele das Elterngeld) ODER wenn es sich um eine BESCHÄFTIGUNG ZUR BERUFSBILDUNG handelt. Beim Studium wäre eine Immatrikulationsbescheinigung vorzuweisen, und bei der Beschäftigung zur Berufsbildung müsste es sich um eine Beschäftigung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes, des SGB III (Arbeitsförderung) oder des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder um vergleichbare Maßnahmen (z.B. Europäischer Sozialfond, Garantiefond) handeln. Da du geschrieben hast, dass es sich bei dir um eine Fortbildung zum Meister handelt, denke ich, dass das zweite bei dir zutrifft, also kein Studium sondern eine Beschäftigung zur Berufsbildung, und genauergesagt nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög), da es meines Wissens nach in solchen Fällen auch Meisterbafög gibt. Ist dies bei dir tatsächlich der Fall, dann besteht weiterhin Anspruch auf Elterngeld.

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Ja es ist ganz einfach möglich, sich das geld sofort auszahlen zu lassen. Ihr müsst einfach schriftlich die Verlängerungsoption wiederrufen. Das hat mit der einmaligen Änderung ohne Gründe nichts zu tun. Die Verlängerungsoption wiederrufen kann man daneben jederzeit.

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