Vorraussetzung Rettungssanitäter?

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Richtig 0%

3 Antworten

Von Experten iwaniwanowitsch und Rollerfreake bestätigt
Falsch

Hi,

der Rettungssanitäter hat als schulische Zugangsvoraussetzung lediglich den Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Vorbildung.

Dies ist in den Empfehlungen für eine Verordnung für die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern des Ausschuss Rettungswesen geregelt und wird dementsprechend umgesetzt.

Fazit

Sofern Du einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Vorbildung besitzt, kannst Du die Qualifikation zum RS absolvieren.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent
Falsch

Die Lehrerin dürfte hier die beiden Berufsbilder Rettungssanitäter (mind. 520- Stunden Ausbildung) und Notfallsanitäter (dreijährige Berufsausbildung nach dem Notfallsanitätergesetz und der NotSanAPrV mit abschließender staatlicher Prüfung) miteinander verwechseln.

Es sei aber angemerkt, dass die Qualifikation zum Rettungssanitäter landesrechtlich geregelt ist, nicht durch ein Bundesgesetz. Im Bundesland Bayern ist tatsächlich ein Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung Zugangsvoraussetzung, in den übrigen Bundesländern genügt hingegen der Hauptschulabschluss alleinig oder alternativ eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Für die Berufsausbildung zum Notfallsanitäter ist nach dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG) hingegen bundesweit der mittlere schulische Bildungsabschluss, eine gleichwertige Schulbildung oder der Hauptschulabschluss zuzüglich einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer Voraussetzung. Die Praxis zeigt hier allerdings, dass viele Bewerber/innen Abiturienten sind.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.
SaniOnTheRoad  06.09.2021, 14:23
Im Bundesland Bayern ist tatsächlich ein Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung Zugangsvoraussetzung

Achtung: die Mittelschule in Bayern - wie sie in der BayRettSanV genannt wird - entspricht vom Abschluss her ebenfalls nur dem Hauptschulabschluss.

1
Falsch

Für die Qualifikation zum RS genügt der Hauptschulabschluss.

Siehe

"GV. NRW. Ausgabe 2017 Nr. 35 vom 15.12.2017 Seite 917 bis 944 | RECHT.NRW.DE" https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=16727&vd_back=N919&sg=0&menu=0

Paragraph 4 "Zulassungsvorraussetzungen" (1) 2.:

"den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt oder eine abgeschlossene Ausbildung hat"

Der RS ist nach Landesrecht geregelt. Meine Antwort bezieht sich auf NRW.