Rettungssanitäter?

3 Antworten

Ja, der Job unterschiedet sich schon sehr. Das sollte schon mit Blick auf die Ausbildung deutlich werden: Der Rettungssanitäter ist ein etwa 3-monatiger Lehrgang, die Notfallsanitäter eine 3-jährige Berufsausbildung.

Der NFS hat also deutlich mehr Fachwissen als der RetSAN, was sich natürlich auch in seinen Aufgaben widerspiegelt.

Der Rettungssanitäter wird hauptsächlich im Krankentransport eingesetzt. Also bei nicht-kritischen Patienten, die beispielsweise nach einem Unfall im Urlaub nach erster Behandlung in eine Klinik in der Nähe ihres Wohnortes gebracht werden sollen. Außerdem werden die häufig als "Krankentaxi" eingesetzt, um beispielsweise Patienten zu ihrer regelmäßigen Behandlung (z.B. Dialyse usw.) oder vom Alten-/Pflegeheim ins Krankenhaus und zurück zu befördern. Oder auch in größeren Krankenhäusern zwischen den Stationen/Gebäuden hin und her. Der RettSAN darf nur einfache "medizinische" Arbeiten vornehmen wie Verbände anlegen, Pflaster kleben usw.

Im Regelrettungsdienst wird der Rettungssanitäter nur als "2. Mann" beispielsweise als Fahrer eingesetzt. Hier hat aber der Notfallsanitäter das Sagen. Er hat weitreichendes Wissen der Notfallmedizin und darf deutlich mehr (nicht alles, einiges ist dem Notarzt vorbehalten) "behandeln".

Entsprechend der Ausbildung und der Verantwortung ist das Gehalt eines NFS natürlich auch deutlich höher...

Jetzt mal ganz einfach ausgedrückt. Weitere Infos gibt es beispielsweise hier: https://www.drk-rettungsschule-sh.de/notfallsanitaeterin/notfallsanitaeterin/vergleich-rettungssanitaeterin-und-notfallsanitaeterin.html

Was man zudem nicht vergessen darf: Der NFS ist eine Berufsausbildung, der RetSAN nicht. Das kann natürlich auch später einmal wichtig werden, wenn man beruflich etwas anderes machen möchte.

Die Einsatzbereiche und die Aufgaben unterscheiden sich darin, dass der Rettungssanitäter sowohl im Bereich der Notfallrettung als zweite Person (Assistenzperson des verantwortlichen Notfallsanitäters) und zugleich auch als Fahrer auf Rettungswagen (RTW), als auch eigenverantwortlich im Bereich des qualifizierten Krankentransportes auf Krankentransportwagen (KTW) tätig ist. In letzterem, betreut er Patientinnen und Patienten, die keine (akuten) Notfallpatienten sind, die aber aufgrund ihres Gesundheitszustandes einer medizinisch fachlichen- Betreuung und/oder der Ausstattung eines Krankentransportwagens bedürfen. Das ist zum Beispiel bei Verlegungen von nicht vital gefährdeten Patientinnen und Patienten zwischen zwei Krankenhäusern aber auch bei Einweisungen durch den Hausarzt oder durch den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst oder aber auch bei Entlassungen in ein Pflegeheim oder in die häusliche Pflege sowie bei Fahrten zu und von ambulanten ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen, häufig zum Beispiel der Dialyse, erforderlich. Dazwischen, kann es auch mal vorkommen, dass der KTW als sogenannter First- Responder oder "Voraushelfer" zu einem Notfalleinsatz alarmiert wird, um die Zeitspanne bis zum Eintreffen eines Rettungswagens zu überbrücken, falls der KTW dem Notfallort standortnäher ist. Ansonsten, gibt es auch ziemliche regionale Unterschiede. So gibt es Meldebilder, die in manchen Regionen einen RTW- Einsatz darstellen und in Anderen zumindest zum Teil als "Einweisung KTW" gehandhabt werden. Manche Bundesländer und Landkreise, haben als Zwischenstufe zwischen KTW und RTW auch noch den sogenannten Notfall- Krankenwagen (N- KTW) als Fahrzeugtyp eingeführt, der sowohl reguläre qualifizierte Krankentransporte als auch "kleinere" Notfalleinsätze abarbeitet. Dessen Besatzung, umfasst dann in der Regel zwei Rettungssanitäter, wovon mindestens der Verantwortliche über Berufserfahrung in der Notfallrettung und meist auch über eine Zusatzschulung für den Einsatz auf dem N- KTW verfügen muss.

Von den medizinischen Kompetenzen her betrachtet ist es so, dass der Rettungssanitäter ausschließlich rettungsdienstliche Basismaßnahmen eigenverantwortlich durchführen darf. Hierzu zählen unter anderem die fachgerechte Lagerung der Patientinnen und Patienten, einfache Maßnahmen der Atemwegsicherung, die Masken- Beutel- Beatmung, die Sauerstoffgabe, das Stillen von Blutungen, das Schienen von Knochenbrüchen, die Ganzkörperimmobilisation und die Erhebung und Überwachung von Vitalparametern sowie einfache bis mittelkomplexe körperliche Untersuchungen (Abhören der Lunge, Anschauen, Abtasten) und die Erhebung der Notfallanamnese (medizinische Befragung). Der Notfallsanitäter, darf hingegen auch eigenverantwortlich bestimmte heilkundliche-/ invasive medizinische Maßnahmen durchführen, unter anderem auch bestimmte Notfallmedikamente verabreichen.

Die Qualifikation zum Rettungssanitäter, muss in der Regel auf eigene Kosten hin als Selbstzahler erworben werden. Eine Kostenübernahme durch die Hilfsorganisationen, erfolgt nur im Rahmen eines Freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) im Rettungsdienst was bedeutet, dass man die Qualifizierung zwar kostenlos erhält, dafür aber anschließend dann für mehrere Monate in Vollzeit tätig ist und dafür anstatt eines vollwertigen Gehaltes lediglich mit einem "Taschengeld" vergütet wird oder bei einer bereits jahrelangen ehrenamtlichen Tätigkeit, werden die Kosten dafür eventuell auch übernommen. Ansonsten bleibt nur die Möglichkeit, bei der Agentur für Arbeit nachzufragen, ob diese die Kosten dafür übernimmt. Man könnte auch bei einer Hilfsorganisation fragen, ob diese gegen eine Verpflichtung, im Anschluss für einen gewissen Zeitraum dort zu arbeiten, für die Kosten aufkommt. Problematisch ist allerdings noch, dass für einen Einsatz in der Notfallrettung auf Rettungswagen neben der Qualifikation als Rettungssanitäter auch noch eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 benötigt wird, für deren Kosten man in der Regel ebenfalls selber aufkommen muss.

Ein Realschulabschluss, ist keine Garantie dafür, dass es später dann mit der Ausbildung zum Notfallsanitäter auch klappt. Dieser, ist zwar die mindestens gesetzlich geforderte Schulbildung für die Ausbildung, in der Realität, kommen allerdings zehn Bewerbungen auf einen freien Ausbildungsplatz und es werden bevorzugt Abiturienten angenommen, von denen es auch mehr als genug Interessenten gibt.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Rollerfreake  23.05.2025, 13:54

Vom Verdienst her, verdient der Notfallsanitäter mit besserer Ausbildung und größerer medizinischer Verantwortung natürlich grundsätzlich mehr Geld, ABER, mit ein paar Jahren Berufserfahrung als Rettungssanitäter, steigt natürlich auch der Verdienst als solcher an. Wenn man dann noch die Ausbildung zum Notfallsanitäter macht, bekommt man erstens wieder drei Jahre lang nur eine Ausbildungsvergütung und zweitens, bekommt man nach der Ausbildung wieder den Gehalt eines Berufsanfängers, da man mit der neuen Qualifikation formal wieder Berufsanfänger ist. Mfg

Notfallsanitäter fällt daher ja raus, würde ich aber die Qualifkation zum Rettungssanitäter machen und dort 2 Jahre arbeiten um Berufserfahrung zu sammeln und in diesen 2 Jahren nebenbei den Realschulabschluss machen,

Du könntest auch eine Ausbildung machen (z. B. pflegerischer Bereich?), wo du fast autom. Mittlere Reife bekommst, such nach "schulabschluss 9+3" bzw. https://www.ihk.de/hamburg/ausbildung-weiterbildung/berufsorientierung/berufsorientierung-anerkennung-esa-msa-4125878

notting

Woher ich das weiß:Hobby