Verwarngeld der Stadt zahlen?

4 Antworten

Wenn du am 18.10. geblitzt wurdest müßte der eigentliche Bescheid aber auf einen späteren Tag datiert sein.

Aber bekommt man nicht erstmal einen Anhörungsbogen, in dem man Stellung beziehen kann? Erst danach kommt doch eigentlich der Gebührenbescheid oder?

Ob allerdings die "Bearbeitungsgebühren" zu hoch sind sollte sicherlich ein Anwalt klären

Amin250696 
Fragesteller
 05.11.2021, 15:26

Anscheinend habe ich ein Bescheid vom 18.11. erhalten.
Ich habe nur eine Seite erhalten. Mehr ist da auch nicht vorhanden.

Man droht mir dementsprechend auch mit Inkassoeinträgen und ich müsse das SOFORT zahlen, sonst bekomme ich Probleme mit dem Inkasso verbundenen Merkmalen.

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Andreaslpz  05.11.2021, 15:27
@Amin250696

Also meine Bescheide beschränken sich bisher auf Parkvergehen, deshalb halte ich mich mit Ratschlägen eher zurück. ich würde da trotz allem mal schleunigst zu nem Anwalt für Verkehrsrecht gehen, der soll das wenigstens prüfen.

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Schriftlich Widerspruch erheben, Datum des Posteingangs Vermerken.

Die Deutsche Post ist echt der letzte Heuler, wenn es um Beförderung von Briefen geht.

kwon56  05.11.2021, 15:19

Wenn s die Post ist und kein andrer.

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michi57319  05.11.2021, 15:23
@kwon56

Zur Dokumentation sollte auch immer der Umschlag aufbewahrt werden, nicht nur das Schriftstück.

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Es müsste auf dem Beleg stehen was was kostet bzw. was dir berechnet wird und warum.

Die erste Erinnerung kostet normal nichts extra bzw. wenn dann irgendwie 5 Euro oder so aber sicherlich keine 75,30 Euro.

Entweder du gehst zum Anwalt oder du zahlst aber erfahrungsgemäß kommst du aus der Sache nicht wirklich ruas.

Amin250696 
Fragesteller
 05.11.2021, 15:28

Nein, dort steht leider nichts. Ich habe eine Seite erhalten indem steht, dass ich die og. Summe zahlen muss.

Ich müsse die Summe sofort zahlen, sonst droht man mit mit dem Inkasso verbundenen Negativmerkmalen.

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Osterkarnigel  05.11.2021, 15:28
@Amin250696

dann ist das normal nicht die erste nachricht^^ naja wie gesagt anwalt oder zahlen.

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Klär das mit der Behörde.

Der Brief kann auch von Dritten kommen. Das ist technisch möglich!