vermieter geht einfach so in meine wohnung?
Hallo,
ich habe heute eine nachricht von meinem vermieter bekommen, dass meine toilette wohl verstopft sei und ich mal danach gucken sollte.
das heißt doch das er drin war und geguckt hat oder nicht? ich habe gestern die kündigung geschickt und er wollte fotos machen, ich habe aber vorher gesagt das ich aufräumen muss.
darf er da trotzdem einfach so rein? wie muss ich jetzt handeln?
ich habe meine wohnung seit september und war seit dem ich da wohne nur 3 wochen mal da, als ich das letzte mal da war (ungefähr vor einem monat), war die toilette auf jeden fall noch in ordnung.
8 Antworten
das heißt doch das er drin war und geguckt hat oder nicht?
kann man durchaus so deuten, woher will er das sonst wissen?
darf er da trotzdem einfach so rein?
nicht ohne dein Einverständnis, das nennt sich Hausfriedensbruch.
wie muss ich jetzt handeln?
wenn man das auch beweisen kann, dass er widerrechtlich in die Wohnung eingedrungen ist, könnte man aus der fristgerechten Kündigung eine Fristlose machen, das Vertrauensverhältnis ist nachhaltig gestört.
Eine verstopfte Toilette kann auch eine Fachwerkstatt sehen, wenn sie die Rohre durchschaut. Dafür muss man nicht unbedingt in die Wohnung.
Aber um zum Punkt zukommen. Nein ein Vermieter, darf nicht ohne deine Einwilligung und dein Verständnis in die Wohnung. Das wäre Hausfriedensbruch gegebenfalls sogar Einbruch. Aber da bist du in der Beweispflicht.
Eine verstopfte Toilette kann auch eine Fachwerkstatt sehen, wenn sie die Rohre durchschaut.
Man erkennt einen verstopften Fallstrang, aber keine verstopfte Toilette.
Wenn du den Schriftverkehr nachweisen kannst. Dann würde ich meinen Vermieter Anzeigen.
Nicht zwingend - stell doch mal die Gegenfrage woher er das weiß. Dann müsste er dir ja sagen ob er drin war oder nicht. Und wenn ja, dann hat er die Wohnung nicht rechtmäßig betreten
Salue
Der Vermieter darf weder einen Schlüssel haben noch darf er ohne Absprache in Deine Wohnung. Mit meinen Mietern habe ich ein Vertrauensverhältnis und ich habe auch einen Schlüssel. Trotzdem würde ich mir nie getrauen in die Wohnung zu gehen, ohne das wir das vorher abgesprochen haben.
In einem (Not-)Fall hat sich mein Schlüssel bereits gewährt. Der Mieter war in den Ferien und in der Wohnung unten dran hat es von der Decke getröpfelt. Tatsächlich hatte ein verstropftes Rohr im Haus zu einer Überschwemmmung bei ihm geführt und seine Katzen haben sich auf die Möbel gerettet.
Dass etwas mit dem Ablauf zwischen den beiden Stockwerken nicht stimmt, habe ich gemerkt, ohne seine Wohnung zu betreten. Der Umstand, dass er Dich bittet, Dein WC zu kontrollieren deutet für mich darauf hin, dass er das WC bei Dir nicht selber kontrollieren konnte. Er war offensichtlich nicht in Deiner Wohnung.
Tellensohn
Wie kommt er denn in die Wohnung. Hast du ihm einen Schlüssel gegeben?
er hat einen schlüssel behalten und mir 2 gegeben damals
Wenn der Vermieter einen Schlüssel behalten will, dann kann man diesen gemeinsam in einen stabilen Polsterumschlag stecken, diesen zukleben, beschriften und der Mieter unterschreibt auf der Klebelasche (über die Verklebung hinweg). Dadurch hat der Vermieter einen Schlüssel für den Notfall, kann aber einfach nachweisen, dass er davon keinen Gebrauch gemacht hat.
er darf NICHT einfach so in deine wohnung und ebenso hättest du ihm auch den schlüssel NICHT überlassen müssen.
wenn er in deine wohnung will, dann kann er das in deiner anwesenheit tun und ihr müsst davor einen termin ausmachen.
er hat wortwörtlich zu mir geschrieben „was haben sie denn in die toilette geworfen… ist verstopft“ ist das nicht ein beweis genug?🙃