Verkaufter Artikel kam wieder zurück, wurde bei Post nicht abgeholt, was jetzt?

6 Antworten

Dann nach 2 Wochen öffnet der Käufer nen Fall

dann antworte in diesen Fall  mit der Nachricht "Käufer hat Paket auf der Post nicht abgeholt; Paket ging deshalb an mich zurück". Diese Nachricht erhält der Käufer und ebay zum lesen.

Den Käufer würde ich z.B. nicht direkt anschreiben, nur über die Falleröffnung.

Hast die Lieferadresse(n) nochmals kontrolliert?

Liegt die Schuld (falsche Adresse) beim Käufer muss er selbstverständlich die erneuten Versandkosten bezahlen.

Warte mal ab, was sich - evtl. nach den Ferien - tut.

Alle Unterlagen/Paket mit der Benachrichtigung gut aufheben.

PedacitoDeCielo 
Fragesteller
 24.03.2016, 14:48

Hab ich gerade gemacht :)
Die Adresse ist die, die einem automatisch auf eBay angezeigt wird. Und wenn der Käufer die falsch schreibt, is es ja nicht meine Schuld. Übernehme nur das, was mir da angezeigt wird.

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Margita1881  24.03.2016, 14:52
@PedacitoDeCielo

Die automatische Glückwunsch-Mail kann allerdings von der auf "Einzelheiten zum Kauf" - aufrufen - abweichen.

Sind beide Adressen identisch?

Ich schaue immer nach, und frage vor Versand immer nach, welche Adresse aktuell gültig ist.

Dies, nachdem ich mal eine Käuferin hatte, die zwischenzeitlich geheiratet und in eine andere Stadt gezogen ist.

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PedacitoDeCielo 
Fragesteller
 25.03.2016, 02:50

Ich drucke die Versandetiketten immer über eBay aus und da steht die Käufer Adresse schon automatisch dran. Ansonsten wenn es zB ein Brief ist nehme ich die Adresse aus den "Einzelheiten zum Verkauf".

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Margita1881  25.03.2016, 05:55
@Margita1881

Die Versandkosten kannst aber nicht abziehen, Du hast ja kostenlos angeboten; diesen Verlust kannst unter "neue ebay-Erfahrung" abschreiben.

Aber ich merke, Du willst diese leidige Angelegenheit hinter Dich bringen und kann ich gut verstehen.

Dann erstatte ihm den Betrag und ärgere Dich nicht mehr.

Vergiß nicht, diesen Käufer auf Deine Sperrliste zu setzen.

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Margita1881  25.03.2016, 06:33
@Margita1881

hab mir gerade überlegt: Ich würde doch die Versandkosten abziehen; musste erst mal wach werden:)

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Als erstes fotografiertst Du das zurück gekommene Paket mit allen Aufklebern und sendest das Deinem Käufer zu. Dann forderst Du erneut Versandkosten, anders nicht. Es ist nicht Dein Verschulden, wenn er es nicht abholt.
Für die Zukunft: Wenn eine Nachrage über einen nicht angekommenen Artikel kommt, erstmal den Käufer bitten, in seiner Postfiliale nachzufragen. Viele entsorgen die Benachrichtigungs-Zettel mit der Werbung.

PedacitoDeCielo 
Fragesteller
 24.03.2016, 16:15

Danke für die Antwort.
Ja daran hab ich leider nicht gedacht, aber da sich der Käufer sowieso nicht meldet, hätte das wahrscheinlich nichts genützt.
Habe auf den Fall jetzt mit dem zurückgekommenen Päckchen nochmals geantwortet und warte jetzt mal ab.

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Ich würde eine Anfrage öffnen und den Kauf abbrechen. Wenn der Käufer sich jetzt schon nicht mehr meldet kannst du davon ausgehen, dass er erst recht nicht den 2.Versand übernimmt.

Schreib demjenigen doch,  dass du erst erneut versenden würdest sobald die Portokosten per PayPal oder Überweisung bei dir eingegangen sind und setze eine angemessene Frist. Wenn dann keine Rückmeldung kommt würde ich den Kauf abbrechen.

Ist schließlich nicht deine Schuld wenn das Päkchen nicht abgeholt wird.

Margita1881  24.03.2016, 14:43
Ich würde eine Anfrage öffnen

nachdem der Käufer bereits einen Fall eröffnete, kann der VK keinen mehr aufmachen

und den Kauf abbrechen

geht auch nicht bei einem offenen Fall

Portokosten per PayPal

auch kein guter Ratschlag

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mia1286  29.03.2016, 11:23
@Margita1881

Vielleicht kann man keinen Fall öffnen, man kann sich aber telefonisch oder per Mail an Ebay wenden und wenn man dranbleibt auch dafür sorgen, dass der Käufer zu einer Aktion gezwungen wird...dann eben nicht per PayPal sondern per Überweisung.

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der käufer ist vermutlich in urlaub.. warte einfach ab, bis er sich wieder meldet.. er sieht ja, dass du reagiert hast... und ebay kannst du ja auch informieren...

abwarten, Beleg, dass das Paket nicht abgeholt wurde aufbewahren, damit ist der Beweis für die "Schuld" des Käufers gesichert. Wenn der Käufer sich meldet anbieten, dass Paket gegen vorherige Zahlung der Versandkosten erneut zu verschicken.