Vergütung für PV Anlagen?
Bei neuen PV Anlagen hat sich neulich was geändert, bei älternen nicht. Ich habe eine Anlage über 25 kWp und darum einen FRE.
Es stand mal in der Zeitung das bisher meistens Anlagen unter 100 kWp nicht abgeschaltet wurden und das jetzt öfter vorkommen kann. Darauf wurde tatsächlich meine Anlage dieses Jahr zum ersten mal abgeschaltet und das schon ein paar mal.
Ich war der Meinung da gibt es eine Paragraph in dem steht das (ältere) Anlage dann eine Entschädigung bekommen. Jetzt meinte jemand das nur Anlagen über 100 kWp eine Entschädigung bekommen. Ein Verwander mit einer noch älteren Anlage der auch einen FRE hat wusste leider auch nichts da er noch nie abgeschaltet wurde bis jetzt.
Wer weiß da mehr?
Und wenn ja, ist auch bekannt wie das berechnet wird?
2 Antworten
Scheint ein relativ komplexes Thema zu sein. Ich habe da keine Erfahrung aber hier kann man einiges nachlesen:
Ich würde erstmal abschätzen, wieviel Strom dadurch tatsächlich nicht eingespeisten wurde und ob sich es da überhaupt für lohnt die Mühe zu machen.
Falls noch kein Batteriespeicher Teil deiner Anlage ist: Der kann das Autarkiegrad steigern und auch dazu beitragen, dass die Anlage weniger aus der Ferne runtergeregelt werden muss. Kann also rentabel sein.
Das ist wirklich komplexer als ich dachte. Danke für den Link.
Das ist das traurige, ob sich die Mühe lohnt. Alleine das der Zähler ewig nicht gekommen ist wären 600-1000€ gewesen und vor Gericht hätte sich nicht gelohnt. Sind halt schon um die 30-60 kWh am Tag und bei ca 10 Tagen sind das schon locker 400 kWh. Der Sommer steht auch noch bevor.
Das ist eine Volleinspeiseanlage, Stromverbrauch seperat sind vielleicht 10 kWh im Jahr, da rechnet sich denke ich kein Speicher. Im Haus haben wir schon einen und der rentiert sich gut.
Das die dann weniger abgeschalten wird kann ich mir nicht vorstellen, die schalten ja auch eine PV Anlage von einer Metzgerei ab die denn laufenden Betrieb und die Elektro LKW Flotte abdecken soll. Das so das die 500€ Täglich aus dem Netz bezahlen müssen und das obwohl die eigentlich auch als Nulleinspeiseanlage abgeregelt werden könnte.
Anlagen >25 kWp mit FRE (vor 2023 gebaut): Haben Anspruch auf Entschädigung bei Abschaltung (§14 EEG).
- Berechnung: Entgangene Einspeisevergütung (Durchschnittsertrag der letzten 3 Jahre).
-Aktion: Abschaltzeiten dokumentieren und beim Netzbetreiber geltend machen.
- Neu-Anlagen (ab 2023): Kein Anspruch unter 100 kWp.
Tipp: Netzbetreiber direkt kontaktieren und auf §14 EEG (alte Fassung) verweisen.
MfG dr.mst. Al Ibrahim