Wann darf ich meine Pv Anlage wirklich einschalten?
Servus. Die Frage gibt es vielleicht oft, aber bei mir stellt sich die Frage etwas anders.
Mein Pv Bauer hat den Anschluss der Pv bereits letztes Jahr beim Netzbetreiber gemeldet. Die richtige Anmeldung zum Betrieb wurde bereits Mitte Februar angemeldet was der Netzbetreiber selbst bestätigt hat.
Ich habe auch vom Netzbetreiber Unterlagen gesendet bekommen, auf denen alle Daten zu dem Speicher und der Anlage allgemein stehen.
Vor 2 Monaten (März) wurde bereits die Anlage installiert.
Jetzt erst vor 2 Wochen wurde endlich der Zähler getauscht.
Der Installateur sagt. Anlage einschalten fertig.Ist erlaubt, Vergütung gibt es aber erst wenn der Netzbetreiber mit der Anmeldung durch ist.
Zur Sicherheit wollte ich den Netzbetreiber fragen, er bewegt sich aber nicht. Ich bekomme keine Antwort und warte bereits seit über 4 Monaten auf einen Bescheid.
Telefonisch wurde mir nur gesagt das meine Anlagen Anmeldung noch nicht mal in Bearbeitung ist.
Darf ich die Anlage nun laufen lassen oder nicht?
Ist es erlaubt das die Anmeldung 4 Monate dauert und noch nichtmal bearbeitet wird?
Also für mich ist die Anlage angemeldet wenn die alles geschickt bekommen haben. Wie lange die zum bearbeiten brauchen kann mir doch egal sein!?
Moin,
Wie groß ist denn die Anlage kWp ?
Grüße
ca 7kwp
2 Antworten
schalte ein, die Anlage...
wenn du auf die 7 Ct pro KWh verzichten kannst, lass die Anlage laufen...
du beziehst dadurch viel weniger Strom, also sparst du deutlich, gegenüber dem Verdienst durch die Einspeisung...
bei mir war der Zähler noch nicht mal. getauscht und meine Anlage lief bereits...
das Thema Vergütung für die Einspeisung ist bei mir auch noch nicht durch - aber lieber verschenke ich den eingespeisten Strom, als dass ich den ganzen Strom beziehe, den ich selbst verbrauchen kann...
Moin,
du nennst 2 Aspekte.
- Darfst du die Anlage laufen lassen ?
- Bekommst du Geld dafür ?
(1.) Das hängt von der Größe ab. Wenn du alles selbst verbrauchst ja. Wenn du ins Netz einspeist gibt es Grenzwerte ...(600 W darfst du so einspeisen ohne das ganze Prozedere!)
(2.) Das kommt darauf an, was dein Netzbetreiber festgelegt hat und wer es ist.
Meiner hat geschrieben, wenn es innerhalb von 8 Wochen nicht genehmigt ist, gilt es als genehmigt! (TAB - Anschlussbedingungen) Auf der Webseite deine Netzbetreibers einfach mal suchen!
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Ohne konkrete Zahlen kann ich nur schreiben, das es noch rechtliche Grauzonen gibt und du dich da anwaltlich beraten lassen solltest. Vor allen, wenn die Anlage Groß ist und dir das viel Geld verloren gehen würden!
Ich kann nur jedem Raten, seine Eigenverbrauch zu Optimieren (also mit Speicher) der Verkauf ist wenig lohnenswert! ...
Grüße