Urlaubsanspruch bei geringfügiger Beschäftigung?

1 Antwort

  1. Es gilt immer der gesetzliche Urlaubsanspruch (24 Tage bei 6 Tage Woche in Deutschland)
  2. Es gilt das Günstigkeitsprinzip, wenn der Arbeitsvertrag besser ist, als das Gesetz.
  3. Überstunden erhöhen den Urlaubsanspruch nicht, da sie normalerweise durch zusätzliche Zahlung abgegolten sind.

Gibt es bei Euch einen Betreibsrat?

Bist Du in der Gewerkschaft?

Möchtest Du die Frage einem Arbeitsrechtsanwalt übergeben und eventuell klagen?