Urlaubsanspruch Teilzeit?

1 Antwort

Wenn Dein (Tarif-) Vertrag grundlegend 30 Tage Jahresurlaub bei einer regelmäßigen 5-Tage Beschäftigungswoche vor sieht, so gilt das in Deinem Fall auch so für Deine 5 Wochenarbeitstage mit variablen Arbeitszeiten.

Lediglich die Höhe des Urlaubstäglich anzusetzenden Urlaubsentgeltes wird dann aus Deiner durchschnittlichen Tagesarbeitsleistung der letzten bis zu 6 oder 12 Monate des Beschäftigungsverhältnisses errechnet, wenn Du bereits entsprechend lange im Betrieb beschäftigt bist.

Tina1973692 
Fragesteller
 27.07.2023, 17:22

Es geht um den Tag wo ich ganztags arbeite... Sagen wir mal es ist der Freitag. Und ich könnte ja "theoretisch "mir 20 Freitage Urlaub eintragen wofür ich dann jeweils 8 Stunden nicht arbeiten muss. Die anderen 10 Urlaubstage nehme ich jeweils an den Tagen wo ich nur 4 Stunden arbeiten gehe.

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Gnurfy  27.07.2023, 17:34
@Tina1973692

Dieser eine Wochentag mit 8 Stunden ist gemäß Deiner Planung irrelevant, weil in Deinem Fall immer der Durchschnitt aller Tage für den zurückliegenden Zeitraum herangezogen wird. Aus z.B. (4×4+8)÷5 wird damit ein Durchschnitt 4,8 aufgerundet 5 Stunden.

In erneuter Lesung Deiner Frage hast Du aber scheinbar nur eine 4-Tage Woche, und keine 5-Tage Woche, oder ist das nur eine einmalige Konstellation?

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Tina1973692 
Fragesteller
 27.07.2023, 17:54
@Gnurfy

Ich arbeite im Moment immer von Montags bis Freitags jeweils 4 Stunden - Urlaub 30 Tage sprich 6 Wochen im Jahr

Werde aber ab Oktober umstellen auf Montag Dienstag Mittwoch jeweils 4 Stunden Donnerstag 8 Stunden und Freitags frei.

Normalerweise würde ich ja nun 24 Tage Urlaub bekommen und habe dann genauso 6 Wochen im Jahr frei.

Habe mich nur gefragt ob dieser Donnerstag wo ich 8 Stunden arbeite anders behandelt oder berechnet wird, da es für die Firma ja negativer und für mich positiver wäre wenn ich da Urlaub habe.

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Gnurfy  27.07.2023, 18:11
@Tina1973692

Dann hättest Du einen Stundendurchschnitt von 5,0 Sunden statt zuvor 4,0 Stunden bei 5×4 Stunden pro Woche für die Urlaubsvergütung. Gleichzeitig hast dann auch nur noch 24 statt zuvor 30 Urlaubstagen im Jahr.

Mal grob vereinfacht verbildlicht hättest Du in beiden Fällen jeweils 120 Stunden bezalten Urlaubes im Jahr.

30 Tage × 4 Stunden = 120 Stunden Urlaubsvergütung, und 24 Tage × 5 Stunden ergeben auch 120 Sunden Urlaubsvergütung.

Somit steht sich Dein Arbeitgeber faktisch nicht schlechter.

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