Unter 16 ins Restaurant/Café/etc?

Das Ergebnis basiert auf 15 Abstimmungen

Stimmt nicht 93%
Anderes, und zwar... 7%
Stimmt 0%

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Stimmt nicht

Das Jugendschutzgesetz untersagt es zwar grundsaetzlich, Kindern und Jugendlichen unter 16 ohne Begleitung durch eine erziehungsbeauftragte oder personensorgeberechtigte Person den Aufenthalt in Gaststaetten zu gestatten. Es erlaubt es aber zwischen 5 Uhr und 23 Uhr fuer den Zeitraum, den das Kind oder der Jugendliche zur Einnahme einer Mahlzeit oder eines Getraenks benoetigt.

Also zwischen 5 und 23 Uhr darf es auch Kindern und Jugendlichen unter 16 gestattet werden, allein in einer Gaststaette ein Getraenk oder eine Mahlzeit einzunehmen.

https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__4.html

Anderes, und zwar...

Es gibt tatsächlich inzwischen Restaurants die von ihrem Hausrecht gebrauch machen und U14 nicht mehr im Lokal haben wollen auf Grund sehr schlechter Erfahrungen mit Eltern,die sich nicht um das Fehlverhalten ihrer Kids kümmern.

Stimmt nicht

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen an bestimmten Orten und/oder Uhrzeiten (z.B. der Aufenthalt in Gaststätten für Jugendliche unter 16 Jahren bis 22 Uhr, unter 18 Jahren bis 24 Uhr, ähnlich bei Tanzveranstaltung u.ä.).

Alles Gute für dich!

DerCaveman  26.03.2023, 00:49
z.B. der Aufenthalt in Gaststätten für Jugendliche unter 16 Jahren bis 22 Uhr

Kindern und Jugendichen unter 16 ohne Begleitung durch eine erziehungsbeauftragte oder personensorgeberechtigte Person darf der Aufenthalt in Gaststaetten grundsaetzlich gar nicht gestattet werden (ausser zwischen 5 und 23 Uhr zur Einnahme einer Mahlzeit oder eines Getraenks).

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Stimmt nicht

Nein. Ich war auch schon mit 13 hin und wieder mit Freunden im Restaurant.

Stimmt nicht

Kannst mit 16 dahin... gibt glaub garkein bestimmtes alter für.