Unsere Nachbarin will ihren Hund im Garten an einer 10 Meter Leine an einen Baum festbinden, ist das erlaubt?

9 Antworten

Ja, wenn er nicht ständig nur draußen sein muß.

Hundehalter darf Hund nicht einfach draußen anbinden

Auch ein ständig im Freien gehaltener Hund muss eine Bleibe haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.
Frage2149 
Fragesteller
 19.03.2019, 17:00

Er kommt abends rein, darf sie ihn dann einige Stunden anbinden ?

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Das ist erlaubt. Wenn er eine Möglichkeit hat Unterschlupf (Hundehütte) zu finden, um bei Regen nicht nass zu werden, bzw. ihn die Besitzerin dann ein holt. Er sollte da draußen nicht verwahrlosen will ich damit sagen.

Frage2149 
Fragesteller
 19.03.2019, 17:02

Ohne Hundehütte also nicht, wenn er kein Schutz vor Regen an der Leine hat ?

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Das https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/__7.html sagt die Tierschutz-Hundeverordnung dazu.

Die Frage ist, ob der Hunde dauerhaft draußen lebt und wie lange er täglich an dem Baum angebunden ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich lebe seit mehreren Jahren mit Hunden zusammen.

Einfach so Leine an den Baum ist nicht, dafür müssen Vorrausetzungen erfüllt sein, das ganze nennt sich "Anbindehaltung"

III. Anbindehaltung 1. Die früher übliche Kettenhaltung (z.B. Anbindung an der Hundehütte) ist nicht erlaubt. 2. Anbindung nur mit einem breiten, nicht einschneidenden Halsband oder Brustgeschirr, kein Würge- oder Stachelhalsband, keine Verletzungsmöglichkeit durch das Anbindematerial. 3. Die Anbindung muss mit 2 drehbaren Wirbeln versehen sein, die ein Aufdrehen verhindern. 4. Die Anbindung darf nur an einer mind. 6m langen Laufvorrichtung (Laufseil) angebracht sein und muss an dieser frei gleiten können (Ring o.ä.) 5. Die Anbindung an der Laufvorrichtung muss dem Hund einen beidseitigen Bewegungsspielraum von mind. 2,5m ermöglichen, keine Gegenstände im Laufbereich, der Hund muss Schutzhütte ungehindert aufsuchen können. 6. Täglich mindestens 60 Minuten freier Auslauf! 7. Das Anbinden von kranken Hunden oder von säugenden Hündinnen oder von Hündinnen im letzten Drittel der Trächtigkeit ist verboten!  
https://www.hohenlohekreis.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Landratsamt/3658-f384a309f3bf5cb3541b26670beeea43.pdf
Frage2149 
Fragesteller
 19.03.2019, 17:04

Braucht er dann eine Hundehütte, wenn er kein schutz vor dem Wetter an der Leine hat ?

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Deamonia  20.03.2019, 08:06
@Frage2149

Natürlich, schau dir den Link mal an den ich dazu gepostet habe, da steht auch folgendes:

I. Schutzhütte 1. Hunde dürfen nur dann im Freien gehalten werden, wenn ihnen eine Schutzhütte („Hundehütte“)und zusätzlich außerhalb der Schutzhütte ein witterungsgeschützter, schattiger Liegeplatz mit wärmegedämmtem Boden zur Verfügung steht. 2. Die Schutzhütte muss aus wärmedämmendem und gesundheitsunschädlichem Material hergestellt und so beschaffen sein, dass der Hund sich daran nicht verletzen und trocken liegen kann. 3. Sie muss so bemessen sein, dass der Hund sich darin verhaltensgerecht bewegen und hinlegen und den Innenraum durch seine Körperwärme warm halten kann. Das Innere des Schutzraumes muss sauber, trocken und ungezieferfrei gehalten werden. 
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Die mangelnde Freiheit ist hier weniger das Problem als vielmehr die Tatsache, dass der Hund ungeschützt der Witterung ausgesetzt ist und allein ohne Bezugsperson ist.

Ich würde fast vermuten, dass der Hund nie gelernt hat, allein zu bleiben und drinnen in Abwesenheit der Besitzer schon die Bude zu Kleinholz verarbeitet hat.

Auf der Haben-Seite: Ich würde fast drauf wetten, dass der Hund draußen über kurz oder lang ein Fall für ein Lärmprotokoll wird. Selbst wenn also die Anbindung sämtliche gesetzlichen Auflagen erfüllt, kann man da dann doch noch ansetzen.

Frage2149 
Fragesteller
 19.03.2019, 18:28

Ja genau so ist es. Die Besitzerin ist schon älter und sie hat den Hund von ihren Söhnen geschenkt bekommen damit sie nicht so alleine ist. Es ist ein großer 1 Jahr alter männlicher Golden Retriever. Sie kann aber nicht so richtig eine Verbindung mit ihm aufbauen und er verbringt tagsüber die meiste Zeit im Garten. Der ist zwar schon größer, aber sie geht selten mit ihm spazieren, weil sie Probleme mit ihrem Fuß hat. 3 Mal in der Woche kommt nun jemand vorbei der mit dem Hund gegen Bezahlung spazieren geht. Aber ansonsten tobt er unausgelastet im Garten herum.

Letztens hat er Löcher im Zaun gefunden und ist abgehauen. Ich habe jetzt der Nachbarin geholfen die Löcher zu flicken, aber sie meinte der soll jetzt an eine Leine, damit das nicht wieder passiert.

Und er bellt auch ganz schön, die Nachbarn haben schon durchgestzt, dass er nach 22 Uhr nicht mehr rausgelassen werden darf.

Aber SIe haben das alles ja schon gut vorrausgesehen ;)

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