Umzug alleinerziehend 30km?
Bin alleinerziehend von zwei Kleinkindern 3/5 Jahre.
Der Vater meiner Kinder und Ich haben geteiltes Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Ich möchte gerne im Umkreis von 30km umziehen bevor meine Tochter in die Schule kommt somit kein Schulwechsel erforderlich ist.
Der Vater hat vor etwa einem Jahr vor Gericht angegeben das er die Kinder nur an den gesetzlichen Wochenenden haben möchte. Weder in der Urlaubszeit noch außerhalb dieser Zeiten nimmt er sie. Das war sein Wunsch, hätte mir gewünscht er würde mehr Kontakt haben.
Mein Umzug würde mich finanziell und wohnlich besser da stehen lassen.
Der Vater würde alleine schon nicht dem Umzug zustimmen um Streit anzuzetteln.
Er hat ein Auto und diese Entfernung würde für ihn kein Hindernis darstellen.
Sind 30km machbar oder muss ich einen Kampf vor Gericht führen?
4 Antworten
Du kannst einfach umziehen.
Im schlimmsten Fall musst du danach die Fahrtkosten für die Kontakte allein zahlen.
lg
Ja ich wollte das mit einem Anwalt klären aber wollte wissen ob es nötig ist. Ich möchte auch nichts unterbinden oder ähnliches sondern es geht nur darum das es mir finanziell und wohnlich besser gehen würde. Da ich den Vater kenne und wie er handelt wollte ich nur wissen auf was ich mich einstellen muss. Reden mit ihm ist nicht möglich.
Das Gericht hat es als gesetzliche Wochenenden beschrieben womit alle zwei Wochen mit gemeint ist 🌷
Nehmen sie es für sich wie sie es meinen 🌷Dankeschön
nein kann sie nicht. er kann sich dann einfach die kinder holen, wenn er möchte. dann wird sie unterhaltspflichtig und umgangsberechtigt.
Ob "machbar" oder nicht ist irrelevant.
Du wirst mit deinem Ex reden müssen, ob er dem Umzug zustimmt, da er ein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.
Legt er sich quer, bleibt dir nur der Weg zum Gericht.
Du musst dich nicht um die Rechte vom Papa kümmern solang du nicht mutwillig die Papakindbindung zerstören willst.
Weil der Papa kann sich selbst um seine Rechte kümmern...
Beim Umzug hast du die verletzt und musst als Strafe die Fahrten zahlen... Sofern er meckert.. und klagt.
Wenn du damit leben kannst aufi ;)
wenn du seine einwilligung hast, darfst du umziehen. bekommst du diese nicht, dann kannst du nicht umziehen und wirst klagen müssen.
Als erstes redest du mit ihm. Stimmt er zu, dann lässt du es dir schriftlich geben.
Stimmt er nicht zu, dann gehst du vor Gericht und beanspruchst das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Würde ich nicht riskieren, sondern lieber im Vorfeld für geklärte Verhältnisse sorgen.
Erspart dir im Nachgang Ärger.