UMZUG - Verscheiß Abnutzung?

5 Antworten

Wenn du die Küche damals vom Vormieter gekauft hast und sie der neue Mieter nicht übernehmen will, musst du sie abbauen. Das ist immer das Risiko, wenn man Sachen übernimmt. Der Vermieter wird sie bestimmt nicht übernehmen, da nun die Geräte ein bestimmtes Alter haben und er sie ersetzen müsste.
Dass eine 20jährige Wohnung Geprauchsspuren hat, ist auch normal und die gehen natürlich zu Lasten des Vermieters

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Vermietung

Wenn Du die Küche gekauft hast, dann ist diese auch dein Eigentum und muss im Falle eines Auszugs ausgebaut werden. Es steht Dir natürlich frei, den Vermieter zu fragen, ob die drin bleiben kann. Ansonsten verkaufst/verschenkst Du die über Kleinanzeigen.de

ich vermute mal, dass neuerungen - vermietersache sind?! 

Das kommt darauf an. Wenn es eine gültige Klausel zu Schönheitsreparaturen gibt, dann wirst Du ggfs. Malerarbeiten übernehmen müssen.

Bezgl. der Umzugskosten kommt es darauf an, warum Du überhaupt umziehst. Hast Du beispielsweise eine Eigenbedarfskündigung erhalten, kann es sein, dass Umzugskosten bewilligt werden, willst Du einfach nur ausziehen, weil Dir die Wohnung nicht mehr gefällt, dann eher nicht.

Bürgergeld: Umzug - Kosten. Antrag, Nachweise fürs Jobcenter

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Immobilienfachwirt/Immobilientechniker

Also meine Info geht dahin, dass Bürgergeldempfänger für einen Tag kostenlos ein Scooter zur Verfügung steht, um Deine Sachen von X nach Y zu bringen.

Dann kannst Du zinslos ein Darlehen beantragen.

Die Küche kannst Du stehen lassen, wenn der Nachmieter sie übernehmen möchte.


AnnaStark  24.04.2025, 09:30
wenn der Nachmieter sie übernehmen möchte

aber nur dann, ansonsten nicht

Die Küche musst Du mit Deinem Vermieter bzw. wenn bekannt Nachmieter absprechen. Wenn die die allerdings nicht übernehmen wollen, wirst Du sie abbauen müssen.

Umzugshilfe musst Du beim Jobcenter beantragen. Ob Du Anspruch hast, hängt von mehreren Faktoren ab. Am besten mal Deinen Sachbearbeiter ansprechen.

Da müsstest du dich wohl zuerst beim Amt erkundigen, denn die sollen schließlich die Kosten tragen. Ob die einem Umzug ohne triftigem Grund überhaupt zustimmen, halte ich schon für fraglich.


SIRLANCELOT298 
Beitragsersteller
 24.04.2025, 09:07

ich hab eine mieterhöhung bekommen und die neue wohnung ist günstiger. da es ggf kurzfristig passieren soll 1-2monate, ist mir das JC eigentlich auch egal. notfalls. eine neue wohnung kann ich mir nehmen wie jeder andere bürger auch - zumal diese eh günstiger ist bei gleicher größe - vermute ich, dass JC einen wohnungswechsel zustimmen wird. vermutlich aber erst im nachhinein. würde mich wundern, wenn die bearbeitung des antrags weniger als 4wochen bei JC bwenötigt. falls es probleme gibt - widerspruch und rechtsanwalt!

SIRLANCELOT298 
Beitragsersteller
 24.04.2025, 09:06

ich hab eine mieterhöhung bekommen und die neue wohnung ist günstiger. da es ggf kurzfristig passieren soll 1-2monate, ist mir das JC eigentlich auch egal. notfalls. eine neue wohnung kann ich mir nehmen wie jeder andere bürger auch - zumal diese eh günstiger ist bei gleicher größe - vermute ich, dass JC einen wohnungswechsel zustimmen wird. vermutlich aber erst im nachhinein. würde mich wundern, wenn die bearbeitung des antrags weniger als 4wochen bei JC bwenötigt. falls es probleme gibt - widerspruch und rechtsanwalt!