Überweisungsschein nicht rechtsverbindlich?
Hallo , ich habe letztens einen Gutschein auf Ebay Kleinanzeigen verkauft, der Interessent hat mir gesagt er würde es gerne überweisen. Er hatte mir 2 Belege geschickt wo man sah,dass das Geld weg war von seinem Konto und ein Beleg von einem Überweisungsschein, dort stand unten um Schein das dieser Ausdruck nicht rechtsverbindlich ist, er sagte er brauch es dringend diesen Gutschein, und durch diese Beweise war ich mir sicher das er es losgeschickt hat, aber das Geld kam nie bei mir an. Meine Frage ist jetzt, wenn dort unten nicht rechtsverbindlich steht kann man dann die Person anzeigen?Oder wird es nichts bringen da es dort steht?
5 Antworten
ja, das ist Betrug. Würde ich anzeigen.
Wie lange ist die "Überweisung" her? Bzw. an welchem Datum?
Dann ist das Geld nie abgeschickt worden. Es hätte spätestens am 24. bei dir oben sein müssen, weil da ein Wochenende war. Mit jedem Grafikprogramm kann man solche Überweisungen manipulieren. Bilder sind daher kein Beweis.
Dies habe ich auch schon bemerkt, habe ich auch in den Text geschrieben.
Bekannte Mache. Die "Belege" sind manipuliert. Nächstes mal einfach darauf bestehen dass er per Echtzeitüberweisung überweist wenn er den Gutschein sofort haben will.
Also wenn ich jetzt zur Polizei gehe würden die nichts machen? Habe nur den Namen von den.
Doch klar macht die Polizei was. Muss sie ja auch. Allerdings wird der Name den du hast sehr wahrscheinlich nicht der Name des Käufers sein, sondern ein Name, den der Käufer sich entweder ausgedacht hat oder es ist der Name eines Ebay-Accounts, dessen sich der Käufer bemächtigt hat. Es ist daher wohl sehr unwahrscheinlich, dass die Polizei da jemanden findet. Bei den meisten Ebay-Betrugsfällen wird der Täter nie gefunden. Das kommt übrigens so häufig vor, dass die Polizei eigene Vordrucke speziell für Ebay Betrug hat. Die kennen sich also aus, werden dir aber auch sagen dass die Wahrscheinlichkeit den Täter zu finden sehr gering ist.
Wie lange ist das ganze denn schon her? Wenn mehr als 2 Tage, dann kannst du dir recht sicher sein, dass das Geld tatsächlich nie überwiesen wurde.
Das mit dem Namen ist ja klar die Polizei wird nicht auf Facebook gehen und seinen Namen googeln ,aber jeder Account wird mit der main IP Adresse erstellt und wenn die Polizei mit Ebay zsm arbeitet , dann können die ganz einfach deine Adresse heraus finden.
Also ich möchte dich natürlich nicht davon abhalten zur Polizei zu gehen, und schaden kann es sowieso nicht. Aber ich kann dir nur ans Herz legen dir nicht zu viele Hoffnungen zu machen und dann enttäuscht zu sein.
Ich kenne mich mit dem technischen Aspekten zur Ermittlung von Endnutzern aus und kann dir sagen, dass es höchst unwahrscheinlich ist, dass der Täter über die IP-Adresse Ausfindig gemacht werden kann.
Dann anscheinend nicht gut genug , da ein Kollege von mir auch einmal Leute betrogen hat mit einen Fake Namen und irgendwann stand das LKA im Wohnzimmer.
Schlicht und ergreifend eine Überweisung mit Hilfe eines papiernen Überweisungsträgers wird regelmäßig binnen 2 Bankarbeitstagen dem Empfängerkonto gutgeschrieben.
Dass Du so blauäugig Deine Ware "versandt" hast .... alleine Dein Verschulden.
Jetzt bleibt Dir nur noch die Möglichkeit einer Anzeige ..... falls Du über ausreichende Daten "des Käufers" verfügst, was ich bezweifle.
Es war eh nur ein 10€ Gutschein ,also halb so wild,und nein ich habe von der Person gar nichts, nur seinen Namen der bestimmt fake ist.
Du kannst die Person natürlich anzeigen. Aber wahrscheinlich kommt dabei nichts raus.
Dass da "nicht rechtsverbindlich" steht, ändert ja nichts daran, dass es augenscheinlich um Betrug geht.
Also es war am 20.02 und er hat mir ein Bild geschickt wo drin stand dass das Geld von seinem Konto runter ist und ein Überweisungsschein