Teilzeit und Hartz 4 (Arbeitslosengeld 2 und 1)?

7 Antworten

Dann handelt es sich um ALG - 2 ( Hartz - lV ) bzw.Sozialgeld für Kinder unter 15 Jahren vom Jobcenter.

Von deinem Lohn würde dir vom Jobcenter natürlich nichts abgezogen, aber dein Erwerbseinkommen wird dir unter Berücksichtigung von Freibeträgen nach § 11 b SGB - ll auf deinen Bedarf angerechnet, deine Eltern bekommen dann dementsprechend weniger oder auch gar keine Leistungen mehr für dich.

Du musst dann im Regelfall zumindest deinen Anteil der Warmmiete und Haushaltsstrom an deine Eltern zahlen, ggf.dann noch ein angemessenes Kostgeld für deine Verpflegung / Versorgung, wenn du das dann nicht selber übernehmen würdest.

Es blieben dann vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen weitere 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Wenn du also angenommen im Monat 450 € Brutto verdienen würdest, dann wären das 170 € Freibetrag und die würden dann zumindest theoretisch deine sein, bekommst du dann diese 450 € ohne Abzüge von deinem Arbeitgeber auch Netto auf dein Konto gezahlt, dann würden diese 170 € in Abzug gebracht und die 280 € als anrechenbares Erwerbseinkommen von deinem Bedarf abgezogen.

Im Normalfall müsstest du dann von deinen 450 € Brutto = Netto diese 280 € selber an deine Eltern zahlen, dir blieben dann nur diese 170 € an Freibetrag.

Die ziehen dir nichts ab bei hartz 4 sonder du musst deinen miet anteil zb von einem 450€ Job bezahlen wen du 450€ verdinst sind 100 % frei und wen du 450€ verdienst sind das Dan 170 € den Rest musst du Dan leider abgeben.Wen du schon 12 Monate gearbeitet hast steht die alg 1 zu da darfst alles behalten.

Anders ist es in einer ausbildung den da musst du nur dein miet anteil abgeben und dann dein Kostgeld selber mit den Eltern aushandeln. Da fällst du aus der bg raus wen du davon leben kannst.

wenn du einen 450 euro job annimmst und du mit alg2 bekommst, dann vermindert sich dein bedarf. 170 euro sind anrechnungsfrei, 280 euro musst du zu hause abgeben an deine eltern um davon deine anteile: miete, strom, internet/telefon, kleidung etc zu bezahlen.

Dir wird NICHTS weggenommen und NICHTS abgezogen!
Du bekommst ganz normal dein Gehalt.

Vermutlich ist eure Familie eine "Hartz4 Bedarfsgemeinschaft" ist und euer Lebensunterhalt wird von mir und allen anderen Steuerzahlern bezahlt.

Dann werden deine Eltern etwas weniger Hartz4 Unterstützung bekommen für deinen Anteil am Lebensunterhalt, weil du selbst Geld verdienst und einen Teil deines Bedarfs selbst bezahlen kannst.
Es wird dann also erwartet, dass du einen Teil deines Gehalts zur Haushaltskasse beiträgst, ähnlich wie jeder normale Arbeitnehmer von seinem Gehalt sein Essen, Trinken, Kleidung, Miete, Strom,... bezahlt.

Ist doch nachvollziehbar, oder?

Wäre doch nicht gerecht, wenn du dein gesamtes Gehalt wie Taschengeld "verdaddeln" könntest, während ich und die anderen Steuerzahler von MEINEM Gehalt weiterhin deinen gesamten Lebensunterhalt bezahlen soll ;-)

wushelse  29.01.2020, 20:19

doch sein anrechenbares einkommen wird ihm vom bedarf abgezogen

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Beim ALG II (wird vom JobCenter bezahlt) handelt es sich um eine Sozialleistung. Bedeutet, wer hilfebedürfig ist bekommt Geld. Es gibt feste Bedarfssätze, die im Sozialgesetzbuch II geregelt sind. Dazu wird zum Beispiel auf die Miete übernommen, also Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Euer Haushalt bildet eine Bedarfsgemeinschaft. Für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft wird also Geld vom JobCenter bezahlt. Das Einkommen jedes Haushaltmitglieds wird also angerechnet, mindert also den Bedarf vom JobCenter. Wenn du Geld verdienst, wird von dir als Teil der Bedarfsgemeinschaft erwartet, dass du dieses Einkommen dem Haushalt zur Verfügung stellst.

Änderungen müssen also unbeding dem JobCenter gemeldet werden, damit nicht zu unrecht Leistungen bezogen werden. Wenn du dein Einkommen nicht angibst, kann man von dir Leistungen zurück fordern.

Lass dir beim JobCenter auf jeden Fall den Bescheid zeigen, wenn du in der Bedarfgemeinschaft mit berücksichtigt wirst, wovon ich ausgehe, sollstest du auch wissen was man für dich zahlt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung