Eine Umschulung kann jemand erhalten der von Arbeitslosigkeit bedroht oder Arbeitslos ist. Zudem musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Solange du also in Elternzeit bist und die Kinderbetreuung nicht mindestens 15 Wochenstunden gesichert ist, ist die Verfügbarkeit nicht gegegen. Solange wirst du auch keine Zusage für eine Weiterbildung erhalten.
Wenn du nach der Elternzeit in keinem Beschäftigungsverhältnis stehst, kann die Agentur für Arbeit (AA) eine Weiterbildung oder Umschulung bewilligen. Allerdings hat die AA erstmal einen gesetzlichen Vermittlungsauftrag. Daher wird man erstmal versuchen die in Arbeit zu bringen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Sobald die Elternzeit beendet und die Kinderbetreuung gesichert ist, solltest du dich bei der AA melden und um ein Beratungstermin bitten. Du kanst vorab im Kursnet auf der Internetseite der AA schauen welche Weiterbilungen gefördert werden können.