Umschulung oder Weiterbildung zahlt das Amt das bzw kann man es beantragen?
Würde gerne eine umschulung oder eine Weiterbildung machen bin in ellternzeit und gelernte fachverkäuferin im lebensmittelhandwerk
Meine Frage bezahlt das Amt mir das bzw kann ich es beantragen
Ps. Meine kleine hat noch kein Kita Platz bekommen und würde trzdm langsam anfangen eine von beiden Sachen zu machen sobald sie den Kita Platz hat will ich wieder arbeiten gehen will aber bis dahin was neues lernen
Kennt sich jemand damit aus
9 Antworten
Ich finde es super, dass Du Dich so frühzeitig um die Weiterbildung bzw Umschulung kümmerst.
Die Arbeitsagentur und Jobcenter entscheiden auf der Grundlage des jeweiligen Sozialgesetzbuches. Hier nimmst Du am besten Kontakt zu den Mitarbeitern auf. Während der Elternzeit wird vermutlich die Arbeitsagentur dein Ansprechpartner sein.
Zur Vorbereitung empfehle ich Dir die Seite
https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung
Dort findest Du die Infos zum Thema Weiterbildung und ein Selbsterkundungstool.
Ergänzend starten im Laufe des Januars nahezu flächendeckend die neuen Beratungsteams "lebensbegleitende Berufsberatung im Erwerbsleben".
Diese können Dich im Entscheidungsprozess begleiten und auch über diverse Fördermöglichkeiten informieren.
Danke für den link in der Antwort.
Ja ich muss ja was machen damit wieder arbeiten kann wenn die kleine in der Kita ist je früher desto besser
Arbeitsagentur - Beruf wechseln
Ich hoffe, dass beantwortet Deine Fragen.
Da du einen Beruf hast den du machen kannst wird das amt dir keine Umschulung bezahlen da die ab 20.000 und aufwärts kosten!
Eine Weiterbildung in deinem Beruf kann da schon eher möglich sein!
Wen du derzeit arbeitslos bist sollte die Weiterbildung machbar sein je nachdem was und wie teuer sie ist! Es gibt ja auch extra für Frauen die in ihrem Beruf zurück wollen Sachen die vom amt bezahlt werden! Da würde ich speziell mal nachfragen den da kann es auch möglich sein das das über Weiterbildung gehen könnte!
Eine Umschulung kann jemand erhalten der von Arbeitslosigkeit bedroht oder Arbeitslos ist. Zudem musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Solange du also in Elternzeit bist und die Kinderbetreuung nicht mindestens 15 Wochenstunden gesichert ist, ist die Verfügbarkeit nicht gegegen. Solange wirst du auch keine Zusage für eine Weiterbildung erhalten.
Wenn du nach der Elternzeit in keinem Beschäftigungsverhältnis stehst, kann die Agentur für Arbeit (AA) eine Weiterbildung oder Umschulung bewilligen. Allerdings hat die AA erstmal einen gesetzlichen Vermittlungsauftrag. Daher wird man erstmal versuchen die in Arbeit zu bringen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Sobald die Elternzeit beendet und die Kinderbetreuung gesichert ist, solltest du dich bei der AA melden und um ein Beratungstermin bitten. Du kanst vorab im Kursnet auf der Internetseite der AA schauen welche Weiterbilungen gefördert werden können.
Dankeschön für die schnelle Antwort
Ist sehr hilfreich wenn man andere Leute fragen kann die auch erfahrung damit haben ich glaub bin besser dran mit einer Weiterbildung als umschulung das mir eventuell die Weiterbildung genehmigt wird als die umschulung
Umschulung sind Kann-Leistungen und die bekommt man nicht so einfach nur weil man keinen Bock auf seinen alten Beruf hat. Als Fachverkäuferin kann man auch Teilzeit arbeiten. Vollzeit wird sowieso in solchen Berufen kaum noch eingestellt.
Daher sehe ich eine Umschulung bei dir unmöglich bewilligt zu bekommen. Selbst die wo gesundheitlich seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben können oder Langzeitarbeitslose ohne Draht zum erlernten Beruf, bekommen auch keine Umschulung bezahlt. Wie wäre es mit einer Zweitausbildung ohne Afa oder JC?