Tauben mitgehen lassen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo butterkipfel,

you made my day. Ich habe mir das gerade bildlich vorgestellt. Schwupps, Taube weg.

Mancherorts nennt man das "pest control", "Artenkontrolle", "Naturschutz".

Ich greife mir ab und zu eine, streichel die und lasse die wieder frei. Konkreter gesagt, befreie ich diverse Vögel oder bringe kranke Tiere zum Arzt. Dann kann man die auch einmal streicheln. Man(n) muss ja klein anfangen, bis man zum Falken und dem Adler aufsteigt.

Als Selbstversorger "darf" man aber auch legal jagen und essen. Hatte ich schon nachgefragt. Zumindest hätte ich hier bei uns die Erlaubnis, da es bei uns ein "Taubenproblem" gibt. Also die Stadttaube! Bei Türken- und Ringeltauben ist es anders. Die sind "besonders" geschützt.

Generell gilt bei Wirbeltieren das Tierschutzgesetz. Ferner gelten das GG und die Bundesartenschutzverordnung. Obendrein das StGB.

Unterm Strich kommt es auf den Einzelfall und die Region an. Wenn Du Futter auslegst, kommen die Tiere von ganz alleine. Das ist regional auch teilweise verboten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
swisstime  22.08.2023, 16:17

Die sog. Eigenjagd ist aber nur zulässig, wenn der Jäger Eigentümer oder alleiniger Nutznießer der Fläche ist, auf der die Jagd stattfindet. Zudem muss der Jäger das Jagdrecht und das Jagdausübungsrecht besitzen.

Der Park, den der Fragesteller meint, ist aber öffentlicher Raum, sodass er dort keine wilden Tiere jagen darf.

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Nein, ist Jagdwilderei, Par. 292 Strafgesetzbuch.