Taschenkontrolle im Geschäft

16 Antworten

Nein nur die Polizei hat das Recht Deine Tasche zu durchsuchen und kein Security-Mann. Außerdem muss ein begründeter Verdacht vorliegen und nicht nur weil denen Deine Nase nicht gepasst hat. Ich nehme an, die ganze Aktion war denen jetzt nicht wert die Polizei anzurufen oder es lag kein begründeter Verdacht vor. Mir ist das auch einmal passiert, wurde allerdings höflich gefragt, ob ich die Tasche öffnen würde, hab ich auch gemacht, natürlich war nichts und sie haben sich dreimal bei mir entschuldigt. Das war dann in Ordnung. Aber der Ton macht nun mal die Musik. Den Einsatz hättest Du natürlich nicht bezahlen müssen, wenn Du unschuldig bist.

er darf nicht einfach in deine Tasche gucken, wenn er keinen Grund dazu hat. Wenn er die Polizei gerufen hätte, wäre er von den Beamten ausgelacht worden.

Mit Kleinwuermern kenne ich mich nicht so aus, aber ein Security Mensch darf nicht in Deine Tasche sehen, wenn Du dies verweigerst. Er darf aber durchaus die Polizei holen und Dich so lange festhalten, bis Deine Personalien festgestellt werden konnten (notfalls durch die Polizei) und die duerfen in Deine Tasche sehen. Wird dann was gefunden, dann wird eine Anzeige aufgenommen. Den Polizeieinsatz musst Du nicht bezahlen, denn es ist Dein gutes Recht, den Inhalt deiner Tasche nicht zeigen zu wollen und wenn Du nichts geklaut hast (oder es nicht festgestellt werden konnte), dann hast Du eh nichts zu befuerchten.

Einfacher und schneller ist es auf alle Faelle, einfach die Tasche zu zeigen, das ist mir auch schon mal passiert. Manchmal sieht es halt einfach so aus, als haette man vielleicht was eingesteckt und das kann man halt erst sehen, wenn man nachschaut. Auf der anderen Seite kann ich Deinen Trotz aber auch verstehen, ich moechte auch nett angesprochen werden, wenn sich ein Verdacht gegen mich auftut und nicht dumm angemacht. Da kann ich auch trotzig werden und das muss nicht sein. Allerdings, "machen sie bitte die Tasche auf" ist fuer mich erst mal nicht wirklich unhoeflich, die Tonart kann ich hier nicht bewerten.

Den Einsatz müsste in der Regel weder der Ladenbesitzer noch du zahlen müssen.

Erstens mal war er höflich, der nette Security Mensch (Machen Sie bitte die Tasche auf).

Zweitens mal kannst du richtig froh sein das er so nett war und dich nicht wegen Beleidigung angezeigt hat (Kleinwürmer).

Drittens ist es dein gutes Recht eine Taschenkontrolle durch einen Sicherheitsmitarbeiter zu verweigern. Diese Leute sind keine Amtspersonen und dürfen keine hoheitlichen Rechte wahrnehmen, dies ist Polizeibeamten und anderen Amtsträgern vorbehalten. Jedoch dürfen dich Sicherheitsmitarbeiter, wie jeder andere Bürger auch, bei konkretem Verdacht auf eine Straftat so lange festhalten bis die Polizei da ist. Wenn dann nix dabei rumkommt fallen keine Kosten an, du hast lediglich ein Recht das dir zusteht wahrgenommen. Die Kosten die entstanden sind zahlt der Steuerzahler. Dafür ist Polizei nämlich da. Selbst wenn man nur einen Verdacht auf eine Straftat oder eine Notsituation hat darf man die Polizei rufen. Lieber 1x zu viel als zu wenig. Mutwilligkeit schützt aber nicht vor Kostenfreiheit..

Dennoch ist es schwachsinnig gewesen was du gemacht hast! Du hättest du eine Menge Zeit und Stress sparen können und der Typ macht auch nur seine Arbeit.

Mouse1982  22.01.2013, 13:22

Ich würde mir auch nicht von irgendwelchen Sicherheitsdienstleuten in die Tasche gucken lassen nur "mal so". Kann ich völlig nachvollziehen.

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Havege  22.01.2013, 13:24

Jedoch dürfen dich Sicherheitsmitarbeiter, wie jeder andere Bürger auch, bei konkretem Verdacht auf eine Straftat so lange festhalten bis die Polizei da ist

Stop so stimmt das nicht. Man muss auf frischer tat ertappt worden sein. Ein Verdacht begründet keine Jedermann Festnahme !

Dennoch ist es schwachsinnig gewesen was du gemacht hast! Du hättest du eine Menge Zeit und Stress sparen können und der Typ macht auch nur seine Arbeit.

Viele dieser Sicherheitsfuzzies führen sich aber leider auf wie Gott. Dumme Sprüche, die Tonlage "Aha da haben wir wieder einen" und das auch teilweise öffentlich. "Guck mal die haben Jemandem beim klauen erwischt"

Nebenbei geht es die einen sch... an was ich in meinen Taschen habe.

Jetzt komm nicht mit dem Argument "wenn man nix gemacht hat...."

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elmundoesloco  22.01.2013, 13:41
@Havege

Das "Jedermannfestnahmerecht" darf dann ausgeübt werden, wenn man auf frischer Tat betroffen oder verfolgt ist und die Identität nicht festgestellt werden kann oder Fluchtgefahr besteht, dass ist soweit korrekt.

Jedoch wird jeder Sicherheitsmitarbeiter bzw. jeder Bürger sagen, dass er gemeint hat jemanden bei einer Straftat beobachtet zu haben. Insoweit ist eine vorläufige Festnahme durchaus gerechtfertigt. Evtl. kann sogar, nein, es wird, von Strafe abgesehen werden, denn es könnte sog. Tatbestandsirrtum vorliegen. Insoweit würde gem. § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB der Vorsatz entfallen; eine fahrlässige Freiheitsberaubung gibt es mW nach nicht.

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Anton96  04.10.2014, 21:52
@elmundoesloco

Nur so als Hinweis aus eine Tatbestandsirrtum ergibt sich ein Schadenersatzanspruch und der kann z.B in einer öffentlichen Entschuldigung des Unternehmens bestehen auch kann es sehr wohl erst einmal zu einem Ermittlungsverfahren wegen Freiheitsberaubung kommen. Man kann sich eben nicht mal eben mit da habe ich mich halt geirrt raus reden da muss ich dann schon genau belegen können warum ich geglaubt habe es läge ein Diebstahl vor. Im übrigen kann ich mich gegen deine Tatbestandsirrtum mit Notwehr verteidigen und dann wird es richtig kompliziert. Als Ladendedektiv solltest du dir auch nicht zu oft eine Tatbestandsirrtum leisten das könnte auch vor dem Richtertisch mit einer empfindlichen Strafe enden. Auch wird von eine Mitarbeiter des Haussicherheit mehr erwartet als von einem Mister Nobody auf der Straße. Sobald die Identität z.B durch eine Personalausweis nachgewiesen wird ist es im übrigen Essig mit dem weiter festhalten. Du stellst dir das alles etwas zu einfach vor, das ist wie mit der Notwehr im Zweifel entscheidet ein Richter.

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