Sind Kollektivstrafen an Schulen verboten?

8 Antworten

Schwierig zu beantworten, da hier mehrere Rechte und Gesetze tangiert werden.

Zum einen sind Kollektivstrafen in den meisten deutschen Bundesländern grundsätzlich nicht erlaubt.

Allerdings stammen diese Gesetze meist noch aus Zeiten, in denen sowohl Mobbing als auch Verstöße gegen das Persönlichkeitsrecht nicht so gang und gäbe waren wie heutzutage durch die breite Streuung von Handys.

Insofern würde ich als Schulleiter es auch erst mal darauf ankommen lassen, ob Eltern klagen oder nicht. Mit Hinweis auf die Gefahren, die durch Mobbing und Verstöße gegen das Persönlichkeitsrecht (z.B. Filmen) auftreten können, hätte man als Schulleiter zumindest eine entsprechend belastbare Grundlage.

Wenn sich dann auch noch aus der Sichtweise des Rektors die Gefahr ergibt, dass solche Vorfälle häufiger vorkommen, man euch also nicht mehr über den Weg trauen kann, ist eine solche Vorgehensweise völlig gerechtfertigt.

Nicht zuletzt könnte dadurch der gesamte Unterricht gefährdet werden, wenn sich z.B. andere Mitschüler oder Lehrer nicht mehr frei bewegen oder verhalten könnten aus Angst, von irgendeinem Deppen gefilmt zu werden.

Persönlich finde ich es höchst asozial, eine Mitschülerin zu mobben. Auch wenn du jetzt sagst es sei "noch" kein Mobbing, so liegt das nicht in deiner Entscheidung, sondern daran ob die gemobbte Schülerin das als Mobbing empfindet.

Und besonders wenn man diesen Begriff schon kennt und weiß, was darunter zu verstehen ist, macht man es ja praktisch sehenden Auges und sich selbst somit mitschuldig.

Und sie dann auch noch aufzuzeichnen, höchstwahrscheinlich um sich über sie lustig zu machen, ist so ziemlich das Asozialste was es gibt.

Insofern ist diese prophylaktische Maßnahme des Lerhkörpers meines Erachtens gerechtfertigt, denn wenn ihr noch nicht mal davor zurückschreckt, eine Mitschülerin im Unterricht aufzuzeichnen, scheint ihr nicht in der Lage zu sein ein normales Miteinander pflegen zu können.



imBread 
Fragesteller
 31.05.2017, 15:09

Ich wollte das frühere Vorgehen noch nicht als Mobbing dalegen, da ich schon einmal mit der Schülerin darüber gesprochen habe und sie es noch nicht als solches empfindet. Ab dem Zeitpunkt des Filmens bin ich jedoch der Meinung das es jetzt mit dem "wirklichen" Mobbing anfängt. Zum Thema sehendes Auge nochmal, ich habe es beispielsweise erst ganicht mitbekommen also erst im Nachhinein habe ich es erfahren. Und danke für deine ausführliche Antwort 😄

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FrageAntwort346  29.03.2021, 10:28

Sie sind in allen Bundesländern verboten, sowie auch in 196 anderen Ländern. Dies ist durch das Genfer Abkommen zustande gekommen.

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Hallo,

relativ simpel erklärt:

a) Das ist nur Argumentationssache: Wenn der Lehrer / Rektor sagt: "Weil das gefilmt wurde, bestrafe ich euch alle und ihr müsst zur Strafe eure Handy abgeben." ist das eine nicht erlaubte Kollektivstrafe.

Wenn das Argument lautet: "Damit sowas nicht mehr vorkommen kann, werden absofort alle Handys vorne auf das Pult gelegt." ist das vollkommen in Ordnung. Nachdem die Lehrer, respektive der Schulleiter, das Hausrecht haben, können sie solche Regeln aufstellen, solange diese nicht gegen das Gesetz verstoßen. In den meisten Schulordnungen steht ohnehin, dass das Benutzen von Handys untersagt ist.

b) Nein! Es gibt genau eine Berufsgruppe, die Taschen kontrollieren darf und das sind wir. Weigerst du dich, dein Handy abzugeben und deine Tasche kontrollieren zu lassen, darfst du oder deine mitgeführten Gegenstände nicht durchsucht werden. Gleichzeitig hast du als Schüler aber prinzipiell keinen Anspruch darauf, genau auf die Schule zu gehen, auf die du gerade gehst. Will sagen: Die Schule kann sich weigern, dich länger als Schüler zu unterrichten - da muss aber wesentlich mehr vorfallen, als "ich geb mein Handy nicht her". Wird jedoch angeordnet, dass du dein Handy hergeben musst und du kommst dieser Anordnung nicht nach, können durchaus Disziplinarmaßnahmen erfolgen... was eben irgendwann mal in einem Schulausschluss gipfeln könnte (aber bis dahin ist ein langer Weg)

Noch was: Der Schüler, der gefilmt hat, hat eine Straftat begangen:

§ 201 StGB
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

1.das

nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt

oder2.eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

Ich denke, damit er es "lernt" wäre eine Anzeige durch die Klassenkameradin sinnvoll...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter

A) Ja das geht, ihr könnt aber dagegen Vorgehen

B) Jaein, Lehrer dürfen die Taschen kontrollieren, wenn du es "erlaubst", solange du sagst ja können sie 

Die Taschenkontrolle ist nicht erlaubt, da es ein Persönlichkeitsrecht gibt. Diese ist nur dann erlaubt, wenn es einen Verdacht auf eine Straftat gibt (Drogen, Waffen).

Kollektivstrafen sind VERBOTEN. Da durch diese unschuldige Schüler betroffen werden. 
Bei Handys ist es im allgemeinen so, dass diese nur dann eingesammelt werden dürfen, wenn eine Störung des Unterrichts entstanden ist, oder am entstehen ist. 

Das ist keine Strafe, sondern eine Präventionsmaßnahme.

FrageAntwort346  29.03.2021, 10:30

Artikel 33 Genfer Abkommen IV bestimmt, dass keine Person für ein Verbrechen verurteilt werden darf, das sie nicht persönlich begangen hat. Eine Kollektivstrafe setzt Kollektivschuld voraus. Nach Art. ... 3 Genfer Abkommen III und Artikel 33 Genfer Abkommen IV zählen Kollektivstrafen zu den Kriegsverbrechen.

Quelle: Handelsblatt

Es dürfen keine Strafen für die ganze Klasse verhängt werden nur weil einer oder mehrere Mist bauen.

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