Unfähre Abwahl als Klassensprecher?
Hallo, meine Tochter ist Anfang des Schuljahres 12/13 für 1 Jahr als Klassensprecherin zusammen mit einem Klassenkameraden gewählt worden. In der letzten Woche hat sie erfahren, dass für den von der Schule gegangenen männl. Klassensprecher heute eine neuer gewählt werden sollte. Leider war sie heute krank und es wurde eine Neuwahl für beide Klassensprecherposten
"Also auch ihr Posten wurde neu zur Wahl gestellt "
ohne ihrem Beisein durchgeführt. Sie hat es nun zufällig erfahren und ist sehr enttäuscht. Kennt jemand die Gesetzeslage oder kann der Klassenlehrer beider Wahl verfahren wie er möchte. Man hätte ja wenigstens ein Mißtrauensvotum stellen können, oder? Die Klassenlehrerin bestätigte mir allerdings, dass die Neuwahl nicht aus Unbeliebtheit meiner Tochter durchgeführt wurde, sondern auf Wunsch einiger Schüler/innen. Was kann Sie nun tun, ohne es sich mit der Lehrerin zu verderben??
9 Antworten
Es gibt keine rechtliche Grundlage
Eigentlich könnten die Klassensprecher auch einfach von der Lehrerin festgelegt werden
ohne bundesland und schulart kann ich dir nicht weiter helfen!
Sie geht in die 6. Kl. eines Gymnasiums in Niedersachsen.
Verbucht es als lehrreichen praktischen Einstieg in die Welt von Politik und Lobbyismus. ;-)
Na ja, Lieblingssatz meines Klassenlehrers:"Das Leben ist ungerecht und Schule bereitet darauf vor."
hier findest du die gesetzlichen grundlagen ganz detailliert!
http://www.schure.de/2241001/77.htm
wie du darauf reagiert, das muss vor allem das verhältnis zu klassleitung und schulleiter bestimmen
Ja. Diesen §75 haben wir auch gefunden. Aber gilt dieser nicht nur für den Schülerrat und nicht für die Klassensprecherwahl? Oder ist das das Gleiche?
Schulleiter
geniale Antwort, welche leider 100% zutrifft.